Aktuelleste Nachrichten

Mi, 24. April 2024

Gewässerraum und Lützelau

Vom 29. April bis 29. Mai 2024 liegen zwei Ortsplanungsänderungen öffentlich auf. Es handelt sich dabei um zwei voneinander unabhängige Vorlagen: Zum einen geht es um den Teilzonenplan Gewässerraum, zum andern um die Teilzonenplanänderung mit Bebauungsplan Lützelau.

Einsprachen im Sinne von § 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes sind innert der Auflagefrist mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat Weggis zu richten. Die Einsprachelegitimation richtet sich nach § 207 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes.

So, 03. März 2024

Rückzonungsstrategie mit 79% Ja-Stimmen angenommen

Am kommunalen Urnengang vom 3. März 2024 genehmigten die Weggiser Stimmberechtigten die Teilrevision Ortsplanung zur "Umsetzung Rückzonungsstrategie" mit 1'364 Ja- gegen 371 Nein-Stimmen.

Bei der Rückzonungsstrategie ging es darum, aufgrund übergeordneter Vorgaben Bauzonen zu reduzieren. So werden nun in der Gemeinde Weggis – gestützt auf den kantonalen Richtplan mit den in der Folge definierten Rückzonungsflächen – insgesamt 11.6 Hektaren rück- oder umgezont.

Fr, 12. Januar 2024

Info-Veranstaltung zur Gesamtrevision der Ortsplanung

Samstag, 27. Januar 2024,
9 bis 11 Uhr
Mehrzweckhalle Sigristhofstatt

Einstiegsreferat  /  Info-Podium  /  Kaffee und Gipfeli  /  Freies Studium der Pläne und Informationsplakate  /  Fragerunde

Der Gemeinderat, Mitglieder der Ortsplanungskommission und der Fachgruppe Ortsplanung stellen die Grundzüge und die wesentlichsten Inhalte der neuen Weggiser Ortsplanung vor und laden ein zur Mitwirkung.

Anmeldung zu Fragestunden

Ihre Mitwirkungseingabe

Di, 12. Dezember 2023

Start zur Vorprüfung und Mitwirkung

Die Erarbeitung der neuen Weggiser Ortsplanung schreitet voran:
Die beiden Instrumente der Nutzungsplanung, dies sind der Zonenplan und das Bau- und Zonenreglement, kommen am 15. Dezember 2023 in die kantonale Vorprüfung.
Dazu wird auch die Bevölkerung um ihre Meinung gefragt: Am Samstag, 27. Januar 2024, 9 Uhr gibt es eine entsprechende Info-Veranstaltung in der Sigristhofstatt zum Start der öffentlichen Mitwirkung.

Di, 12. Dezember 2023

Wichtig zu wissen

Vorgängig zur Gesamtrevision der Ortsplanung laufen drei Teilrevisionen:

Umsetzung Rückzonungsstrategie:
Die Urnenabstimmung zu dieser Teilrevision findet am 3. März 2024 statt.

Gewässerraum:
Die Eingaben im Mitwirkungsverfahren und die Einreichung zur kantonalen Vorprüfung sind erfolgt, noch ausstehend sind die Schritte Öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit und Urnenabstimmung.

Lützelau:
Hierzu ist die kantonale Vorprüfung bereits erfolgt und die Rückmeldungen im Mitwirkungsverfahren sind eingetroffen. Noch ausstehend sind auch hier die Schritte Öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit und Urnenabstimmung.

Do, 21. September 2023

Mitwirkung an zwei Teilzonenplanänderungen

Teilzonenplan Gewässerraum und Teilzonenplanänderung mit Bebauungsplan Lützelau - dies sind die beiden Vorlagen, welche vom 25. September bis 25. Oktober 2023 in die Phase "Öffentliche Mitwirkung" gelangen.

Die Unterlagen liegen in der Bauverwaltung der Gemeinde Weggis sowie hier öffentlich zur Einsicht auf.

Fr, 09. Juni 2023

Erarbeitung Zonenplan und Bau- und Zonenreglement

Überbauungsziffer, Gebäudehöhe, Dachgestaltung – mit diesen und vielen weiteren Fachbegriffen befasst sich die Ortsplanungs-kommission seit vergangenem Herbst an Sitzungen und im Heimstudium, wenn es darum geht das neue Bau- und Zonenreglement und den dazugehörenden Zonenplan zu entwerfen. Nach den Sommer-monaten werden diese beiden Instrumente der Nutzungsplanung der Gesamtrevision der Ortsplanung in die Mitwirkungs- und Vorprüfungsverfahren gehen.

Fr, 09. Juni 2023

Vom Siedlungsleitbild zur Nutzungsplanung

Der Erarbeitungs- und Genehmigungsprozess einer Gesamtrevision läuft in zwei Phasen ab: Das Siedlungsleitbild bildet die Strategie – die Nutzungsplanung mit den Instrumenten Zonenplan und Bau- und Zonenreglement bildet die Umsetzung.

Mi, 24. Mai 2023

13 Einsprachen gegen Rückzonungen eingereicht

Vom 3. April bis 2. Mai 2023 erfolgte die öffentliche Auflage der Teilrevision Ortsplanung „Umsetzung Rückzonungsstrategie“, dies nach der Verarbeitung der Rückmeldungen aus der Mitwirkungsphase vom 15. November bis  14. Dezember 2022. Innerhalb der Auflagefrist wurden 13 Einsprachen eingereicht.

Fr, 09. Juni 2023

Erarbeitung Zonenplan und Bau- und Zonenreglement

Sieben Fragen und Antworten geben einen Einblick in die aktuelle Arbeit der Ortsplanungskommission, welche zusammengesetzt ist aus Vertretungen der politischen Ortsparteien sowie touristischen, gewerblichen und weiteren interessierten Kreisen.

1. Weshalb braucht Weggis eine neue Ortsplanung?

Bei Bund und Kanton erfuhren die gesetzlichen Grundlagen für die Raumplanung in den vergangenen Jahren wesentliche Änderungen. Mit der Gesamtrevision der Weggiser Ortsplanung erfolgt nun eine Anpassung an diese übergeordneten Grundlagen. Informationen zur Gesamtrevision finden sich auf der Website www.zukunft-weggis.ch.

Wichtig zu wissen ist dabei, dass die Gemeinde Weggis im neuen Zonenplan keine zusätzlichen Bauzonen mehr ausscheiden kann. Im Gegenteil, wir müssen rückzonen. Dies geschieht jedoch nicht im Rahmen der Gesamtrevision, sondern vorgängig in einer Teilrevision. Bei dieser Teilrevision kommen wir, nach erfolgter öffentlicher Auflage, in den nächsten Monaten zu den Einspracheverhandlungen.

2. Woran arbeitet denn nun die Ortsplanungskommission bei der Gesamtrevision?

Hier geht es darum, das bereits erarbeitete Siedlungsleitbild in ein praktikables Regelwerk umzusetzen. Das heisst zum Beispiel folgendes: Wenn im Siedlungsleitbild steht, «Weggis bewahrt seinen dörflichen Charakter», dann muss diese allgemeine Formulierung in konkrete Artikel im Bau- und Zonenreglement «umgewandelt» werden. Oder weiter: Wie kann der Leitsatz «In Weggis hat Arbeiten Zukunft» umgesetzt werden? Und welche Auswirkungen auf das Reglement hat die Aussage «Weggis unterstützt den Tourismus als wichtigen Innovations- und Qualitätstreiber»? Solche Leitsätze müssen also im Regelwerk konkretisiert werden. So gibt es dann zum einen viele sowohl allgemeine wie auch technische Bauvorschriften und zum andern die Bestimmungen für die verschiedenen Zonen, dies im Gemeindeteil unten im Tal wie auch im Teil oben auf dem Berg. Und da führen engagierte und konstruktive Diskussionen zu Formulierungen, die jeweils auf die Praktikabilität überprüft werden müssen.

Überbauungsziffer – Kur- und Hotelzone – Flanierzone – Schrägdachpflicht

3. Wird es dabei grundsätzliche Änderungen gegenüber dem heutigen Bau- und Zonenreglement geben?

Es wird einiges neu werden, vor allem wegen der übergeordneten Vorgaben durch das kantonale Planungs- und Baugesetz. Definierte Baubegriffe müssen gemäss einer entsprechenden Vereinbarung übernommen werden. Und ganz wesentlich ist der vorgeschriebene Wechsel von der Ausnützungsziffer zur Überbauungsziffer. Hier müssen künftig kantonsweit auf bisherige Geschosszahlen verzichtet und im Gegenzug jeweils die Gesamthöhen festgelegt werden. Vieles, was jedoch bereits im bestehenden Bau- und Zonenreglement fixiert ist und keiner Veränderung bedarf, wird bleiben, so vor allem die auch im Siedlungsleitbild umschriebene bewährte Kur- und Hotelzone. Ebenfalls gilt es, die bestehenden Zweitwohnungsvorschriften zu integrieren.

4. Wie lautet die Definition der neuen Ãœberbauungsziffer?

Die Überbauungsziffer ist das Verhältnis der anrechenbaren Gebäudefläche zur anrechenbaren Grundstückfläche. Sie kann für Zonen, Nutzungen und Gebäude sowie innerhalb einer Zone differenziert nach Gebäudehöhen festgelegt werden. Populär ausgedrückt gilt also der so genannte «Fussabdruck». Das bedeutet folgendes: Alle Teile eines Gebäudes werden auf den Boden projiziert, und die so entstandene Fläche darf dann nicht grösser sein als die definierte Überbauungsziffer. Und zusammen mit der ebenfalls definierten Höhe ergibt sich in der Folge schliesslich das Volumen des Gebäudes.

5. Das scheint nun also einfacher zu sein als die bisherigen Berechnungen gemäss Ausnützungsziffer?

Einfacher vielleicht schon, aber die Überbauungsziffer begünstigt klar auch die einfachen kubischen Formen. Denn nur mit einem Kubus ohne grosse herausragenden Teile oder Einschnitte kann am meisten Wohnfläche gewonnen werden. Deshalb ringt die Ortsplanungskommission sehr um Formulierungen und Bestimmungen, damit in Weggis die Bau- und Wohnqualität der Gebäude gefördert werden kann. Konkret geht es beispielsweise um eine Schrägdachpflicht in bestimmten Gebieten, um Zuschläge zur «normalen» Überbauungsziffer bei Verzicht auf die maximale Gebäudehöhe oder auch um die Festlegung von grosszügig bemessenen Aussenwohnräumen, welche heute für eine hohe Wohnqualität von grosser Bedeutung sind. Dies sind dann konkrete Konsequenzen, wenn man die allgemeinen Aussagen des Siedlungsleitbildes wirklich umsetzt.

6. Wie wird sich der Zonenplan verändern, wenn nicht mehr eingezont werden darf?

Hier ist der Spielraum wirklich nicht sehr gross, zum Teil gibt es Anpassungen aufgrund der Sicherung des bestehenden Dorfcharakters, wie beispielsweise eine neue überlagernde Flanierzone oder eine zweite Ortsbildschutzzone mit Schrägdachpflicht. Auch werden Gestaltungspläne aufgehoben, wenn sie bereits realisiert sind. Und, weil das Siedlungsleitbild aussagt, dass Weggis ein Dorf für alle bleiben soll mit bezahlbarem Wohnraum für Familien, sind grössere unüberbaute Gebiete definiert, wo der Zonenplan zu bestimmten Anteilen auch preisgünstigen Wohnraum verlangt.

7. Beim Siedlungsleitbild hatte die Bevölkerung engagiert mitgewirkt, wie sieht es nun aus mit der Mitwirkung beim Bau- und Zonenreglement und beim Zonenplan, den beiden Instrumenten der Nutzungsplanung?

Die Erarbeitung dieser Instrumente befindet sich gegenwärtig in der Endphase. Im Sommer sollen sie fertig entworfen sein, so dass dann die nächste Stufe vorbereitet werden kann, die öffentliche Mitwirkung und kantonale Vorprüfung. Bei der öffentlichen Mitwirkung werden Zonenplan und Bau- und Zonenreglement zuerst vorgestellt und erläutert, dann wird die Bevölkerung zur aktiven, konstruktiven Mitwirkung eingeladen. Das heisst, der Gemeinderat erwartet Rückmeldungen aller Art. Und bei der kantonalen Vorprüfung geschieht dasselbe bei den kantonalen Dienststellen.. Diese werden die Instrumente der Nutzungsplanung auf ihre Recht- und Zweckmässigkeit prüfen und ebenfalls eine entsprechende Stellungnahme abgeben.

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