Übersicht
Alle Gemeinden des Kantons Luzern müssen ihre Ortsplanung an die eidgenössischen und kantonalen Vorgaben anpassen.
So heisst es in § 224 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes PBG: "Die Zonenpläne und die Bau- und Zonenreglemente sind bis spätestens Ende 2023 den neuen Bestimmungen der Änderung vom 17. Juni 2013 anzupassen."
Dieser Planungsprozess gliedert sich in die beiden Phasen Siedlungsleitbild und Nutzungsplanung.
-
In Weggis konnte im Jahr 2022 die erste Phase abgeschlossen werden.
-
Aktuell befindet sich die Gesamtrevison in der zweiten Phase, das kantonale Vorprüfungsverfahren startet im November 2023, die öffentliche Mitwirkung im Januar 2024.