Übersicht

Alle Gemeinden des Kantons Luzern müssen ihre Ortsplanung an die eidgenössischen und kantonalen Vorgaben anpassen.

So heisst es in § 224 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes PBG: "Die Zonenpläne und die Bau- und Zonenreglemente sind bis spätestens Ende 2023 den neuen Bestimmungen der Änderung vom 17. Juni 2013 anzupassen."

Dieser Planungsprozess gliedert sich in die beiden Phasen Siedlungsleitbild und Nutzungsplanung.

  • In Weggis konnte im Jahr 2022 die erste Phase abgeschlossen werden.

  • Aktuell befindet sich die Gesamtrevison in der zweiten Phase, das kantonale Vorprüfungsverfahren startet im November 2023, die öffentliche Mitwirkung im Januar 2024.

 

Phase 1: Siedlungsleitbild

Erarbeitung Siedlungsleitbild

1. Halbjahr 2021

Das Siedlungsleitbild bildet die eigentliche Strategie der Ortsplanung. Die Ortsplanungskommission erarbeitet zusammen mit dem Planteam die Grundlagen für einen ersten Entwurf des Siedlungsleitbildes (Analyse, Thesen, erste Skizzen).

Workshop Bevölkerung

Samstag, 19. Juni 2021

Die Bevölkerung wird eingeladen, aktiv an der Erarbeitung des Siedlungsleitbildes mitzumachen. In einem Workshop werden Inputs der Weggiserinnen und Weggiser eingeholt. Themen, welche für die Zukunft unserer Gemeinde prägend sind, werden in Kleingruppen diskutiert: Wohnen – Arbeiten – Tourismus – Mobilität – Zentrum – Freiraum/Landschaft.

Formulierung

Aufgrund der beiden vorangegangenen Schritte wird der Entwurf des Siedlungsleitbildes formuliert.

Stellungnahme Kanton / Öffentliche Mitwirkung

Das Siedlungsleitbild wird den Amtsstellen des Kantons zur Sellungnahme unterbreitet.
Und: Vom 5. Februar bis 5. März 2022 holt der Gemeinderat im Rahmen des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens Rückmeldungen der Bevölkerung ein.

Genehmigung durch den Gemeinderat

Nach einer weiteren Überarbeitung aufgrund der Eingaben der öffentlichen Mitwirkung und der Stellungnahme des Kantons wird das Siedlungsleitbild vom Gemeinderat am 28. September 2022 verabschiedet.

Nun bildet das Siedlungsleitbild die behördenverbindliche Grundlage zur Erarbeitung der Nutzungsplanung.

Phase 2: Nutzungsplanung

Erarbeitung Zonenplan / Bau- und Zonenreglement

Die Instrumente Zonenplan und Bau- und Zonenreglement bilden die technische Umsetzung des Siedlungsleitbildes. Hier werden grundeigentümerverbindliche Inhalte rechtlich verankert.

Auch werden in der Nutzungsplanung die bestehenden Gestaltungspläne bezüglich des neuen Zonenplans und des neuen Bau- und Zonenreglements überprüft.

Öffentliche Mitwirkung / Kantonales Vorprüfungsverfahren

Die Bevölkerung wird eingeladen, zu den neuen Instrumenten der Nutzungsplanung Stellung zu nehmen. (Information und Mitwirkung gemäss § 6 Planungs- und Baugesetz PBG)

Ebenfalls werden die neuen Instrumente der Nutzungsplanung dem Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement zur Stellungnahme eingereicht. (Kantonale Vorprüfung gemäss § 19 Abs. 1 PBG)

Öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit

Die öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit läuft gemäss § 61 PBG. Anschliessend folgen Einspracheverhandlungen gemäss § 62 PBG.

Beschlussfassung durch die Stimmberechtigten

Die Weggiserinnen und Weggiser befinden an der Urne über den Zonenplan und das Bau- und Zonenreglement sowie über nicht gütlich erledigte Einsprachen.

Genehmigung durch den Regierungsrat

Die Gemeinde Weggis reicht den Zonenplan und das Bau- und Zonenreglement dem Regierungsrat des Kantons Luzern zur Genehmigung ein.

Teilrevisionen

Wichtig zu wissen:

Parallel zur Erarbeitung der Gesamtrevision laufen drei Teilrevisionen, über welche die Weggiser Stimmberechtigten noch vor dem Urnengang zur Gesamtrevision befinden werden:

Umsetzung Rückzonungsstrategie:

Hierzu folgt die Urnenabstimmung am 3. März 2024.

Teilzonenplan Gewässerraum:

Die Eingaben im Mitwirkungsverfahren und die Einreichung zur kantonalen Vorprüfung sind erfolgt, noch ausstehend sind die Schritte Öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit und Urnenabstimmung.

Teilzonenplanänderung und Bebauungsplan Lützelau:

Hierzu ist die kantonale Vorprüfung bereits erfolgt und die Rückmeldungen im Mitwirkungsverfahren sind eingetroffen. Noch ausstehend sind auch hier die Schritte Öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit und Urnenabstimmung.

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