Aktuelleste Nachrichten

So, 24. November 2024

Teilzonenplanvorlagen Gewässerraum und Lützelau genehmigt

Der Teilzonenplan Gewässerraum fand mit 1'191 Ja- gegen 244 NeinStimmen (Stimmbeteiligung 50,31%) Zustimmung – ebenfalls die Teilzonenplanänderung und der Bebauungsplan Lützelau mit 1'132 Ja- gegen 327 Nein-Stimmen (Stimmbeteiligung 50,58%).

Do, 07. November 2024

Bericht Orientierungs-versammlung

Am Montag, 28. Oktober 2024 lud der Gemeinderat die interessierte Bevölkerung zur Orientierungs-versammlung über die Gemeindeabstimmungen vom 24. November 2024 ein.

Gemeinderat Robin Küttel stellte die Inhalte der beiden Abstimmungsvorlagen vor, einerseits den Teilzonenplan Gewässerraum, andererseits die Teilzonenplanänderung und den Bebauungsplan Lützelau.

Mi, 16. Oktober 2024

Orientierung Teilzonenplan-Änderungen am 28. Oktober 2024

Der Gemeinderat lädt die interessierte Bevölkerung ein, sich aus erster Hand über die beiden Abstimmungsvorlagen "Gewässerraum" und "Lützelau" vom 24. November 2024 zu informieren.

Der Orientierungsabend findet am Montag, 28. Oktober 2024, 19.30 Uhr in der Mehrzweckhalle Sigristhofstatt statt.

Do, 10. Oktober 2024

Gewässerraum und Lützelau kommen an die Urne

Am 24. November 2024 sind die Weggiser Stimmbürgerinnen und Stimmbürger eingeladen, an zwei Gemeindeabstimmungen teilzunehmen.

Es handelt sich um zwei voneinander unabhängige Ortsplanungsvorlagen – zum  einen der Teilzonenplan Gewässerraum, zum andern die Teilzonenplanänderung und der Bebauungsplan Lützelau.

Mi, 24. April 2024

Gewässerraum und Lützelau

Vom 29. April bis 29. Mai 2024 liegen zwei Ortsplanungsänderungen öffentlich auf. Es handelt sich dabei um zwei voneinander unabhängige Vorlagen: Zum einen geht es um den Teilzonenplan Gewässerraum, zum andern um die Teilzonenplanänderung mit Bebauungsplan Lützelau.

Einsprachen im Sinne von § 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes sind innert der Auflagefrist mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat Weggis zu richten. Die Einsprachelegitimation richtet sich nach § 207 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes.

So, 03. März 2024

Rückzonungsstrategie mit 79% Ja-Stimmen angenommen

Am kommunalen Urnengang vom 3. März 2024 genehmigten die Weggiser Stimmberechtigten die Teilrevision Ortsplanung zur "Umsetzung Rückzonungsstrategie" mit 1'364 Ja- gegen 371 Nein-Stimmen.

Bei der Rückzonungsstrategie ging es darum, aufgrund übergeordneter Vorgaben Bauzonen zu reduzieren. So werden nun in der Gemeinde Weggis – gestützt auf den kantonalen Richtplan mit den in der Folge definierten Rückzonungsflächen – insgesamt 11.6 Hektaren rück- oder umgezont.

Fr, 12. Januar 2024

Info-Veranstaltung zur Gesamtrevision der Ortsplanung

Samstag, 27. Januar 2024,
9 bis 11 Uhr
Mehrzweckhalle Sigristhofstatt

Einstiegsreferat  /  Info-Podium  /  Kaffee und Gipfeli  /  Freies Studium der Pläne und Informationsplakate  /  Fragerunde

Der Gemeinderat, Mitglieder der Ortsplanungskommission und der Fachgruppe Ortsplanung stellen die Grundzüge und die wesentlichsten Inhalte der neuen Weggiser Ortsplanung vor und laden ein zur Mitwirkung.

Anmeldung zu Fragestunden

Ihre Mitwirkungseingabe

Di, 12. Dezember 2023

Wichtig zu wissen

Vorgängig zur Gesamtrevision der Ortsplanung laufen drei Teilrevisionen:

Umsetzung Rückzonungsstrategie:
Die Urnenabstimmung zu dieser Teilrevision findet am 3. März 2024 statt.

Gewässerraum:
Die Eingaben im Mitwirkungsverfahren und die Einreichung zur kantonalen Vorprüfung sind erfolgt, noch ausstehend sind die Schritte Öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit und Urnenabstimmung.

Lützelau:
Hierzu ist die kantonale Vorprüfung bereits erfolgt und die Rückmeldungen im Mitwirkungsverfahren sind eingetroffen. Noch ausstehend sind auch hier die Schritte Öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit und Urnenabstimmung.

Mi, 24. April 2024

Gewässerraum und Lützelau

Teilzonenplan Gewässerraum

Die erste Teilzonenplanänderung betrifft die Vermassung sämtlicher Gewässerräume der Gemeinde Weggis aufgrund des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes. Der Kanton Luzern verlangt in § 11a der kantonalen Gewässerschutzverordnung, dass die Gemeinden den Gewässerraum in ihrer Nutzungsplanung mittels Grünzonen und Freihaltezonen festlegen. Die Ausscheidung der Weggiser Gewässerräume erfolgt nun im Rahmen einer vorgezogenen Teilrevision der Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Weggis.

Ausgangslage

Die am 1. Januar 2011 in Kraft getretene Änderung des Bundesgesetzes über den Gewässerschutz und die zugehörige Gewässerschutzverordnung verpflichten die Kantone unter anderem, den Raumbedarf der oberirdischen Gewässer festzulegen, der für die Gewährleistung der natürlichen Funktionen der Gewässer, des Hochwasserschutzes und der Gewässernutzung erforderlich ist. Die Kantone haben dafür zu sorgen, dass der Gewässerraum bei der Richt- und Nutzungsplanung berücksichtigt sowie extensiv gestaltet und bewirtschaftet wird.

Neue Grün- und Freihaltezonen

In Art. 41 der Gewässerschutzverordnung werden die Grundlagen zur Ermittlung der auszuscheidenden Gewässerräume sowie die Gestaltung und Bewirtschaftung der Gewässerräume, wie beispielsweise zulässige Nutzungen sowie Bauten und Anlagen definiert. Der Kanton Luzern sieht in § 11a der kantonalen Gewässerschutzverordnung vor, dass die Gemeinden den Gewässerraum in ihrer Nutzungsplanung mittels Grünzonen und Freihaltezonen festlegen.

Bestandesgarantie

Bestehende Bauten und Anlagen innerhalb des Gewässerraums sind in ihrem Bestand geschützt, sofern sie rechtmässig erstellt worden sind und die zukünftigen Hochwasserschutzbauten dies erlauben. Der ordentliche Unterhalt bzw. sanfte Renovationen sowie zeitgemässe Erneuerungen sind gestattet. Im Gewässerraum bestehende Anlagen sowie landwirtschaftliche Dauerkulturen ausserhalb der Bauzone sind in ihrem Bestand ebenfalls geschützt, sofern sie rechtmässig erstellt wurden und bestimmungsgemäss nutzbar sind. Die Nutzungen und Bewirtschaftungen von Gewässerraumflächen innerhalb und ausserhalb der Bauzone sind auf eine extensive Gestaltung und Bewirtschaftung beschränkt.

Teilzonenplanänderung und Bebauungsplan Lützelau

Bei der zweiten Vorlage geht es um die bauliche Entwicklung im Gebiet Hotel Lützelau. Die Grundeigentümerin der Parzellen möchte mit einen Ersatzneubau das bestehende Hotel Lützelau durch für einen Hotelkomplex mit Gesundheits-, Kur-, Klinik- und Reha-Nutzungen mit touristischer Ausrichtung, ergänzt mit Personalwohnungen ersetzen.

Die Grundeigentümerschaften der Liegenschaft führten zwischen 2013 und 2019 mehrere Konkurrenzverfahren durch, um das ortsverträgliche Volumen sowie die Qualitätsanforderungen an die Gestaltung der Gebäude und der Umgebung zu bestimmen. Die Zwischenergebnisse wurden jeweils der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission ENHK zur Stellungnahme unterbreitet; die Stellungnahmen dienten zur Formulierung der Aufgabenstellung für die nachfolgenden Planungsschritte. Aufgrund des Ergebnisses eines Studienauftrages zur baulichen Entwicklung der Parzellen im Gebiet des Hotels Lützelau wurde für das Planungsgebiet eine Teilzonenplanrevision sowie eine Sondernutzungsplanung erarbeitet.

Zonenplananpassungen

Der Zonenplan sieht aufgrund der Ergebnisse aus dem Wettbewerb folgende Anpassungen vor:

  • Änderung der Grenzen zwischen Grünzone (Waldabstand) und Kur- und Hotelzone sowie Zuweisung der westlich angrenzenden Parzelle von der Wohnzone in die Kur- und Hotelzone.
  • Anpassung der Zonenbestimmungen an das Projekt.
  • Ersetzen der Höhenbegrenzung auf der Teilparzelle am See (1 Geschoss) mit einer Gesamthöhe gemäss revidiertem PBG.
  • Erfüllung der kantonalen Anforderungen betreffend Waldabstand und Gewässerraum.

Bebauungsplan

Ein Bebauungsplan für die betroffenen Parzellen in der Lützelau sichert das Ergebnis des Studienauftrags «Ersatzneubau Hotel Lützelau, Weggis», welcher im Jahr 2019 abgeschlossen wurde. Das aus diesem Verfahren resultierende und weiterbearbeitete Richtprojekt stammt vom Team Rolf Mühlethaler Architekten, Bern und w+s Landschaftsarchitekten AG, Solothurn. Der Bebauungsplan schafft die rechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer qualitätsvollen Überbauung des Areals mit einer hohen Aussenraumqualität und einer sorgfältigen Integration in die umgebende, schützenswerte Naturlandschaft. Die Qualität des vorliegenden Projekts wird mit der positiven Stellungnahme der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission ENHK bestätigt.

Die Auflageakten

Die Auflageakten zu den beiden Ortsplanungsvorlagen, über welche die Stimmberechtigten im Anschluss an die nun vorliegende öffentliche Auflage an der Urne befinden werden, liegen vom 29. April bis 29. Mai 2024 in der Bauverwaltung sowie auf www.zukunft-weggis.ch zur Einsicht auf.

Für die Einsichtnahme auf der Bauverwaltung bitten wir um eine entsprechende Anmeldung: 041 392 15 50 / bauverwaltung@weggis.lu.ch.

Einsprachen im Sinne von § 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes sind innert der Auflagefrist mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat Weggis zu richten. Die Einsprachelegitimation richtet sich nach § 207 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes.