Aktuelleste Nachrichten

Do, 27. August 2026

Gesamtrevision der Ortsplanung wurde dem Regierungsrat zur Genehmigung eingereicht – lediglich drei Beschwerden

Am 14. Juni 2026 genehmigten die Weggiser Stimmberechtigten die Gesamtrevision der Ortsplanung mit 1’535 Ja- gegen 507 Nein-Stimmen. Dazu wurden beim Regierungsrat des Kantons Luzern drei Verwal-tungsbeschwerden eingereicht.

So, 14. Juni 2026

Ortsplanung und Lido-Hallenbad: 2 mal Ja

Die Weggiser Stimmberechtigten genehmigten am 14. Juni 2026 die Gesamtrevision der Ortsplanung mit 1’535 Ja- gegen 507 Nein-Stimmen und die Gesamterneuerung Lido-Hallenbad mit 1’875 Ja- gegen 302 Nein-Stimmen.

Mi, 13. Mai 2026

KI-Chatbot zu den Abstimmungen

Ein Chatbot beantwortet Ihre konkreten Fragen.

Auf der Website https://projektdossier.ch/weggis beantwortet ein KI-gestützter Chatbot konkrete Fragen zu den Abstimmungsvorlagen vom 14. Juni 2026.

Die Antworten des Chatbots basieren auf dem 124-seitigen Bericht zur Gesamtrevision der Ortsplanung sowie dem 35-seitigen Bericht zur Gesamterneuerung des Lido-Hallenbads. 

Fr, 01. Mai 2026

Öffentliche Orientierung am 26. Mai 2026

Auf Dienstag, 26. Mai 2026, 19.30 Uhr Sigristhofstatt, lädt der Gemeinderat ein zur Orientierungsversammlung zu den beiden Abstimmungs-vorlagen vom 14. Juni 2026.

Bei den beiden Vorlagen Gesamtrevision Ortsplanung und Gesamterneuerung Lido-Hallenbad geht es um zwei für unsere Gemeinde zukunftsweisende Projekte.

Do, 08. Januar 2026

Die Meilensteine der Ortsplanung seit 2021

In den vergangenen fünf Jahren erarbeitete der Gemeinderat zum einen die Gesamtrevision der Ortsplanung, zum andern mehrere Teilrevisionen, welche von den Stimmberechtigten jeweils an den entsprechenden Urnenabstimmungen mit grossem Mehr angenommen wurden.

Die Meilensteine Gesamtrevision und Teilrevisionen auf einen Blick

Do, 08. Januar 2026

Auf der Zielgerade angelangt

43 Einsprachen wurden während der Auflagefrist zur Gesamtrevision der Ortsplanung Weggis eingereicht. Die entsprechenden Verhandlungen konnten Ende 2025 abgeschlossen werden.

Damit ist die Gesamtrevision der Ortsplanung auf der Zielgerade angelangt: Am 14. Juni befinden die Weggiserinnen und Weggiser über ihre neue Ortsplanung!

Do, 24. Juli 2025

43 Einsprachen eingereicht

Vom 13. Mai 2025 bis 12. Juni 2025 lagen Akten zur Gesamtrevision der Ortsplanung Weggis in der Bauverwaltung Ã¶ffentlich zur Einsicht auf. Während dieser Auflagefrist sind 43 Einsprachen eingereicht worden.

Die Gesamtrevision der Weggiser Ortsplanung startete 2019 mit der Erarbeitung der Grundlagen und der anschliessenden Einsetzung einer Ortsplanungskommission und des beauftragten Planungsbüros sowie der Bewilligung der entsprechenden Budgetposten durch die Stimmberechtigten. Nach der Erarbeitung mit öffentlicher Mitwirkung und kantonaler Vorprüfung erfolgte dann die öffentliche Auflage mit Einspracherecht.

Mi, 30. April 2025

Öffentliche Auflage der Gesamtrevision vom 13. Mai bis 12. Juni 2025

Die Auflageakten zur Gesamtrevision der Ortsplanung Weggis (verbindliche und orientierende Inhalte) liegen vom 13. Mai 2025 bis 12. Juni 2025 in der Bauverwaltung sowie hier auf der Ortsplanungswebsite zur Einsicht auf.

Gegenstand des Auflageverfahrens mit Einsprachemöglichkeit sind das Bau- und Zonenreglement und der Zonenplan. Einsprachen im Sinne von § 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes sind innert der Auflagefrist mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat Weggis zu richten. Die Einsprachelegitimation richtet sich nach § 207 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes.

Mi, 24. April 2024

Gewässerraum und Lützelau

Teilzonenplan Gewässerraum

Die erste Teilzonenplanänderung betrifft die Vermassung sämtlicher Gewässerräume der Gemeinde Weggis aufgrund des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes. Der Kanton Luzern verlangt in § 11a der kantonalen Gewässerschutzverordnung, dass die Gemeinden den Gewässerraum in ihrer Nutzungsplanung mittels Grünzonen und Freihaltezonen festlegen. Die Ausscheidung der Weggiser Gewässerräume erfolgt nun im Rahmen einer vorgezogenen Teilrevision der Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Weggis.

Ausgangslage

Die am 1. Januar 2011 in Kraft getretene Änderung des Bundesgesetzes über den Gewässerschutz und die zugehörige Gewässerschutzverordnung verpflichten die Kantone unter anderem, den Raumbedarf der oberirdischen Gewässer festzulegen, der für die Gewährleistung der natürlichen Funktionen der Gewässer, des Hochwasserschutzes und der Gewässernutzung erforderlich ist. Die Kantone haben dafür zu sorgen, dass der Gewässerraum bei der Richt- und Nutzungsplanung berücksichtigt sowie extensiv gestaltet und bewirtschaftet wird.

Neue Grün- und Freihaltezonen

In Art. 41 der Gewässerschutzverordnung werden die Grundlagen zur Ermittlung der auszuscheidenden Gewässerräume sowie die Gestaltung und Bewirtschaftung der Gewässerräume, wie beispielsweise zulässige Nutzungen sowie Bauten und Anlagen definiert. Der Kanton Luzern sieht in § 11a der kantonalen Gewässerschutzverordnung vor, dass die Gemeinden den Gewässerraum in ihrer Nutzungsplanung mittels Grünzonen und Freihaltezonen festlegen.

Bestandesgarantie

Bestehende Bauten und Anlagen innerhalb des Gewässerraums sind in ihrem Bestand geschützt, sofern sie rechtmässig erstellt worden sind und die zukünftigen Hochwasserschutzbauten dies erlauben. Der ordentliche Unterhalt bzw. sanfte Renovationen sowie zeitgemässe Erneuerungen sind gestattet. Im Gewässerraum bestehende Anlagen sowie landwirtschaftliche Dauerkulturen ausserhalb der Bauzone sind in ihrem Bestand ebenfalls geschützt, sofern sie rechtmässig erstellt wurden und bestimmungsgemäss nutzbar sind. Die Nutzungen und Bewirtschaftungen von Gewässerraumflächen innerhalb und ausserhalb der Bauzone sind auf eine extensive Gestaltung und Bewirtschaftung beschränkt.

Teilzonenplanänderung und Bebauungsplan Lützelau

Bei der zweiten Vorlage geht es um die bauliche Entwicklung im Gebiet Hotel Lützelau. Die Grundeigentümerin der Parzellen möchte mit einen Ersatzneubau das bestehende Hotel Lützelau durch für einen Hotelkomplex mit Gesundheits-, Kur-, Klinik- und Reha-Nutzungen mit touristischer Ausrichtung, ergänzt mit Personalwohnungen ersetzen.

Die Grundeigentümerschaften der Liegenschaft führten zwischen 2013 und 2019 mehrere Konkurrenzverfahren durch, um das ortsverträgliche Volumen sowie die Qualitätsanforderungen an die Gestaltung der Gebäude und der Umgebung zu bestimmen. Die Zwischenergebnisse wurden jeweils der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission ENHK zur Stellungnahme unterbreitet; die Stellungnahmen dienten zur Formulierung der Aufgabenstellung für die nachfolgenden Planungsschritte. Aufgrund des Ergebnisses eines Studienauftrages zur baulichen Entwicklung der Parzellen im Gebiet des Hotels Lützelau wurde für das Planungsgebiet eine Teilzonenplanrevision sowie eine Sondernutzungsplanung erarbeitet.

Zonenplananpassungen

Der Zonenplan sieht aufgrund der Ergebnisse aus dem Wettbewerb folgende Anpassungen vor:

  • Änderung der Grenzen zwischen Grünzone (Waldabstand) und Kur- und Hotelzone sowie Zuweisung der westlich angrenzenden Parzelle von der Wohnzone in die Kur- und Hotelzone.
  • Anpassung der Zonenbestimmungen an das Projekt.
  • Ersetzen der Höhenbegrenzung auf der Teilparzelle am See (1 Geschoss) mit einer Gesamthöhe gemäss revidiertem PBG.
  • Erfüllung der kantonalen Anforderungen betreffend Waldabstand und Gewässerraum.

Bebauungsplan

Ein Bebauungsplan für die betroffenen Parzellen in der Lützelau sichert das Ergebnis des Studienauftrags «Ersatzneubau Hotel Lützelau, Weggis», welcher im Jahr 2019 abgeschlossen wurde. Das aus diesem Verfahren resultierende und weiterbearbeitete Richtprojekt stammt vom Team Rolf Mühlethaler Architekten, Bern und w+s Landschaftsarchitekten AG, Solothurn. Der Bebauungsplan schafft die rechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer qualitätsvollen Überbauung des Areals mit einer hohen Aussenraumqualität und einer sorgfältigen Integration in die umgebende, schützenswerte Naturlandschaft. Die Qualität des vorliegenden Projekts wird mit der positiven Stellungnahme der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission ENHK bestätigt.

Die Auflageakten

Die Auflageakten zu den beiden Ortsplanungsvorlagen, über welche die Stimmberechtigten im Anschluss an die nun vorliegende öffentliche Auflage an der Urne befinden werden, liegen vom 29. April bis 29. Mai 2024 in der Bauverwaltung sowie auf www.zukunft-weggis.ch zur Einsicht auf.

Für die Einsichtnahme auf der Bauverwaltung bitten wir um eine entsprechende Anmeldung: 041 392 15 50 / bauverwaltung@weggis.lu.ch.

Einsprachen im Sinne von § 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes sind innert der Auflagefrist mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat Weggis zu richten. Die Einsprachelegitimation richtet sich nach § 207 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes.

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