Rückzonungsgemeinde
Weggis ist eine Rückzonungsgemeinde
Gemäss Art. 15 Abs. 1 und 2 des Raumplanungsgesetzes (RPG) des Bundes sind die Bauzonen auf 15 Jahre zu dimensionieren und überdimensionierte Bauzonen sind zu reduzieren.
Die Konkretisierung und Umsetzung obliegt den Kantonen, den Gemeinden und den betroffenen Grundeigentümern seit Inkrafttreten des RPG am 1. Mai 2014. Der Kanton Luzern hat dazu das kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) sowie den kantonalen Richtplan (KRP) angepasst und damit die verbindlichen Grundlagen für die Umsetzung durch die Gemeinden geschaffen.
Wie wurden im Kanton Luzern die Rückzonungsgemeinden bestimmt?
Die Dienststelle Raum und Wirtschaft des Kantons Luzern errechnet jährlich die Bauzonenkapazitäten für Einwohner. So wurden 21 Gemeinden identifiziert, die noch immer zu grosse unüberbaute Bauzonen aufweisen und deshalb als «Rückzonungsgemeinden» gelten: Aesch, Altbüron, Altwis, Büron, Entlebuch, Ermensee, Escholzmatt-Marbach, Flühli, Greppen, Hitzkirch, Mauensee, Rain, Reiden, Rickenbach, Roggliswil, Schwarzenberg, Triengen, Vitznau, Wauwil, Weggis und Zell.
Wie wurden die potentiellen Rückzonungsflächen bestimmt?
Bei jeder unüberbauten Fläche wurde geprüft, ob eine Rückzonung raumplanerisch zweckmässig ist. Die Beurteilungskriterien waren:
- bestehende Bebauung,
- Lage innerhalb der Gemeinde und in der Bauzone,
- Erschliessung mit Strasse / Leitungen und mit dem öffentlichen Verkehr und tatsächliche Bebaubarkeit der Parzelle.
Falls die raumplanerische Zweckmässigkeit einer Rückzonung bejaht wurde, wurde anschliessend geprüft, ob eine Rückzonung verhältnismässig ist. Die Krtiterien hierzu:
- Wie lange ist die Fläche schon in der Bauzone,
- liegt ein gültiger Bebauungs- oder Gestaltungsplan vor und
- bestehen nachweislich konkrete Bauabsichten der Grundeigentümerschaft?
Bei der Bestimmung der potenziellen Rückzonungsflächen ist – soweit dies in der Raumplanung überhaupt möglich ist – die Gleichbehandlung aller Rückzonungsgemeinden und aller Grundeigentümer angestrebt worden.
Quelle: Website Kanton Luzern, Planungs- und Baurecht
Baurecht Kanton Luzern: Fragen und Antworten zum Thema Rückzonung