Teilzonenplanänderungen

Aktuell:

Öffentliche Auflage Teilzonenplan Gewässerrum und Teilzonenplanänderung und Bebauungsplan Lützelau

Vom 29. April bis 29. Mai 2024 liegen zwei Ortsplanungsänderungen gemäss § 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes öffentlich auf. Es handelt sich dabei um zwei voneinander unabhängige Vorlagen.

Zum einen geht es um den Teilzonenplan Gewässerraum, zum andern um die Teilzonenplanänderung mit Bebauungsplan Lützelau. Beide Ortsplanungsvorlagen haben das öffentliche Mitwirkungs- und das kantonale Vorprüfungsverfahren bereits durchlaufen.

Teilzonenplan Gewässerraum

Teilzonenplanänderung mit Bebauungsplan Lützelau

 

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