Teilzonenplanänderungen

Teilzonenplan Gewässerraum

Teilzonenplanänderung und Bebauungsplan Lützelau

Mitwirkung vom 25. September bis 25. Oktober 2023

 

Im Sinne von § 6 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) lädt der Gemeinderat ein zur Teilnahme am öffentlichen Mitwirkungsverfahren an zwei Ortsplanungsvorlagen, über welche die Weggiser Stimmberechtigten noch vor der Gesamtrevision an einer Urnenabstimmung im Jahr 2024 befinden werden.

Es handelt sich dabei um zwei voneinander unabhängige Vorlagen. Die Mitwirkungsphase wird am 23. September 2023 im Luzerner Kantonsblatt publiziert und dauert vom 25. September bis 25. Oktober 2023

Der Gemeinderat lädt Sie ein, die beiden Vorlagen anhand der vorliegenden Unterlagen zu studieren und dankt Ihnen für Ihr Engagement!

Erläuternder Bericht des Gemeinderates zur Mitwirkung

 

Teilzonenplan Gewässerraum

Die erste Vorlage betrifft die Vermassung sämtlicher Gewässerräume der Gemeinde Weggis aufgrund des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes. Dazu verlangt der Kanton Luzern in § 11a der kantonalen Gewässerschutzverordnung, dass die Gemeinden den Gewässerraum in ihrer Nutzungsplanung mittels Grünzonen und Freihaltezonen festlegen.

Unterlagen zum Mitwirkungsverfahren

Rechtsverbindliche Inhalte :

Orientierende Inhalte:

 

Teilzonenplanänderung und Bebauungsplan Lützelau

Bei der zweiten Vorlage geht es um die bauliche Entwicklung im Gebiet Hotel Lützelau. Die Grundeigentümerin der Parzellen möchte mit einen Ersatzneubau das bestehende Hotel Lützelau durch für einen Hotelkomplex mit Gesundheits-, Kur-, Klinik- und Reha-Nutzungen mit touristischer Ausrichtung, ergänzt mit Eigentums-, Miet- und Personalwohnungen gemäss Kur- und Hotelzone ersetzen.

Unterlagen zum Mitwirkungsverfahren

Rechtsverbindliche Inhalte:

Wegleitende Inhalte:

Richtprojekt Architektur der Rolf Mühlethaler Architekten vom 21. Dezember 2021:

Richtprojekt Landschaft der w+s Landschaftsarchitekten AG vom 19. Januar 2022:

 

Vorstudie Hochwasserschutz und ökologische Massnahmen der Schubiger AG Bauingenieure vom 20. Dezember 2021:

 

 

Orientierende Inhalte:

 

 

Ihre Meinungsäusserungen

Die Unterlagen zur öffentlichen Mitwirkung «Teilzonenplan Gewässerraum» sowie «Teilzonenplanänderung und Bebauungsplan Lützelau» liegen vom 25. September bis 25. Oktober 2023 in der Bauverwaltung der Gemeinde Weggis sowie über die Website www.zukunft-weggis/phasen/teilzonenplanaenderungen öffentlich zur Einsicht auf.

In der öffentlichen Mitwirkung kann die Bevölkerung dem Gemeinderat Anregungen mitteilen, welche er vor der anschliessend zu erfolgenden öffentlichen Auflage gemäss § 61 PBG prüfen wird.

Die Meinungsäusserungen sind dem Gemeinderat bis spätestens 25. Oktober 2023 schriftlich einzureichen.

Gemeinderat Weggis
Parkstrasse 1
6353 Weggis