Aktuelleste Nachrichten

Do, 24. Juli 2025

43 Einsprachen eingereicht

Vom 13. Mai 2025 bis 12. Juni 2025 lagen Akten zur Gesamtrevision der Ortsplanung Weggis in der Bauverwaltung Ã¶ffentlich zur Einsicht auf. Während dieser Auflagefrist sind 43 Einsprachen eingereicht worden.

Die Gesamtrevision der Weggiser Ortsplanung startete 2019 mit der Erarbeitung der Grundlagen und der anschliessenden Einsetzung einer Ortsplanungskommission und des beauftragten Planungsbüros sowie der Bewilligung der entsprechenden Budgetposten durch die Stimmberechtigten. Nach der Erarbeitung mit öffentlicher Mitwirkung und kantonaler Vorprüfung erfolgte dann die öffentliche Auflage mit Einspracherecht.

Mi, 30. April 2025

Öffentliche Auflage der Gesamtrevision vom 13. Mai bis 12. Juni 2025

Die Auflageakten zur Gesamtrevision der Ortsplanung Weggis (verbindliche und orientierende Inhalte) liegen vom 13. Mai 2025 bis 12. Juni 2025 in der Bauverwaltung sowie hier auf der Ortsplanungswebsite zur Einsicht auf.

Gegenstand des Auflageverfahrens mit Einsprachemöglichkeit sind das Bau- und Zonenreglement und der Zonenplan. Einsprachen im Sinne von § 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes sind innert der Auflagefrist mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat Weggis zu richten. Die Einsprachelegitimation richtet sich nach § 207 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes.

So, 24. November 2024

Teilzonenplanvorlagen Gewässerraum und Lützelau genehmigt

Der Teilzonenplan Gewässerraum fand mit 1'191 Ja- gegen 244 Nein-Stimmen (Stimmbeteiligung 50,31%) Zustimmung – ebenfalls die Teilzonenplanänderung und der Bebauungsplan Lützelau mit 1'132 Ja- gegen 327 Nein-Stimmen (Stimmbeteiligung 50,58%).

Do, 07. November 2024

Bericht Orientierungs-versammlung

Am Montag, 28. Oktober 2024 lud der Gemeinderat die interessierte Bevölkerung zur Orientierungs-versammlung über die Gemeindeabstimmungen vom 24. November 2024 ein.

Gemeinderat Robin Küttel stellte die Inhalte der beiden Abstimmungsvorlagen vor, einerseits den Teilzonenplan Gewässerraum, andererseits die Teilzonenplanänderung und den Bebauungsplan Lützelau.

Do, 10. Oktober 2024

Gewässerraum und Lützelau kommen an die Urne

Am 24. November 2024 sind die Weggiser Stimmbürgerinnen und Stimmbürger eingeladen, an zwei Gemeindeabstimmungen teilzunehmen.

Es handelt sich um zwei voneinander unabhängige Ortsplanungsvorlagen – zum  einen der Teilzonenplan Gewässerraum, zum andern die Teilzonenplanänderung und der Bebauungsplan Lützelau.

Do, 21. September 2023

Mitwirkung an zwei Teilzonenplanänderungen

Im Sinne von § 6 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) lädt der Gemeinderat ein zur Teilnahme am öffentlichen Mitwirkungsverfahren an zwei Ortsplanungsvorlagen, über welche die Weggiser Stimmberechtigten noch vor der Gesamtrevision an einer Urnenabstimmung im Jahr 2024 befinden werden. Es handelt sich dabei um zwei voneinander unabhängige Vorlagen.

Teilzonenplan Gewässerraum

Die erste Vorlage betrifft die Vermassung sämtlicher Gewässerräume der Gemeinde Weggis aufgrund des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes. Dazu verlangt der Kanton Luzern in § 11a der kantonalen Gewässerschutzverordnung, dass die Gemeinden den Gewässerraum in ihrer Nutzungsplanung mittels Grünzonen und Freihaltezonen festlegen.

Teilzonenplan Gewässerraum wird ein neuer Bestandteil des Zonenplans

Die Ausscheidung der Gewässerräume erfolgt im Rahmen einer vorgezogenen Teilrevision der Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Weggis. In der Gesamtrevision Ortsplanung werden die Gewässerräume zu einem späteren Zeitpunkt integriert. Der «Teilzonenplan Gewässerraum» ist ein integrierender Bestandteil des Zonenplans. Er zeigt die Vermassung der Gewässerräume von sämtlichen Gewässern der Gemeinde Weggis.

Ausgangslage: Eidgenössisches Bundesgesetz über den Gewässerschutz

Die am 1. Januar 2011 in Kraft getretene Änderung des Bundesgesetzes über den Gewässerschutz und die zugehörige Gewässerschutzverordnung verpflichten die Kantone unter anderem, den Raumbedarf der oberirdischen Gewässer festzulegen, der für die Gewährleistung der natürlichen Funktionen der Gewässer, des Hochwasserschutzes und der Gewässernutzung erforderlich ist. Die Kantone haben dafür zu sorgen, dass der Gewässerraum bei der Richt- und Nutzungsplanung berücksichtigt sowie extensiv gestaltet und bewirtschaftet wird.

Zulässige Nutzung sowie Bauten und Anlagen werden neu definiert

In Art. 41 der Verordnung werden die Grundlagen zur Ermittlung der auszuscheidenden Gewässerräume sowie die Gestaltung und Bewirtschaftung der Gewässerräume, wie beispielsweise zulässige Nutzungen sowie Bauten und Anlagen definiert. Der Kanton Luzern sieht in § 11a der kantonalen Gewässerschutzverordnung vor, dass die Gemeinden den Gewässerraum in ihrer Nutzungsplanung mittels Grünzonen und Freihaltezonen festlegen.

Bestandesgarantie

Bestehende Bauten und Anlagen innerhalb des Gewässerraums sind in ihrem Bestand geschützt, sofern sie rechtmässig erstellt worden sind und die zukünftigen Hochwasserschutzbauten dies erlauben. Der ordentliche Unterhalt bzw. sanfte Renovationen sowie zeitgemässe Erneuerungen sind gestattet. Ausserhalb der Bauzone im Gewässerraum bestehende Anlagen sowie landwirtschaftliche Dauerkulturen sind in ihrem Bestand geschützt, sofern sie rechtmässig erstellt wurden und bestimmungsgemäss nutzbar sind. Die Nutzungen und Bewirtschaftungen von Gewässerraumflächen innerhalb und ausserhalb der Bauzone sind auf eine extensive Gestaltung und Bewirtschaftung beschränkt.

Teilzonenplanänderung und Bebauungsplan für Ersatzneubau Hotel Lützelau

Bei der zweiten Vorlage geht es um die bauliche Entwicklung im Gebiet Hotel Lützelau. Die Grundeigentümerin der Parzellen möchte mit einem Ersatzneubau das bestehende Hotel Lützelau durch einen Hotelkomplex mit Gesundheits-, Kur-, Klinik- und Reha-Nutzungen mit touristischer Ausrichtung, ergänzt mit Eigentums-, Miet- und Personalwohnungen gemäss Kur- und Hotelzone ersetzen.

Aufgrund des Ergebnisses eines Studienauftrages zur baulichen Entwicklung der Parzellen im Gebiet des Hotels Lützelau wurde für das Planungsgebiet eine Teilzonenplanrevision sowie eine Sondernutzungsplanung erarbeitet.

Teilzonenplanänderung

Die Grundeigentümerin der Parzellen möchte mit einem Ersatzneubau das bestehende Hotel Lützelau durch einen Hotelkomplex mit Gesundheits-, Kur-, Klinik- und Reha-Nutzungen mit touristischer Ausrichtung, ergänzt mit Personalwohnungen sowie einer in der Kur- und Hotelzone zulässigen Anzahl Miet- und Eigentumswohnungen ersetzen. Der Zonenplan sieht aufgrund eines langjährigen Entwicklungsprozesses mit Wettbewerb und Studienauftrag folgende Anpassungen vor:

  • Änderung der Grenzen zwischen Grünzone (Waldabstand) und Kur- und Hotelzone sowie Zuweisung der westlich angrenzenden Parzelle von der Wohnzone in die Kur- und Hotelzone.
  • Anpassung der Zonenbestimmungen an das Projekt.
  • Ersetzen der Höhenbegrenzung auf der Teilparzelle am See (1 Geschoss) mit einer Gesamthöhe gemäss revidiertem PBG.
  • Erfüllung der kantonalen Anforderungen betreffend Waldabstand und Gewässerraum.

Bebauungsplan

Ein Bebauungsplan für die betroffenen Parzellen in der Lützelau sichert das Ergebnis des Studienauftrags «Ersatzneubau Hotel Lützelau, Weggis», welcher im Jahr 2019 abgeschlossen wurde. Das aus diesem Verfahren resultierende und weiterbearbeitete Richtprojekt stammt vom Team Rolf Mühlethaler Architekten, Bern und w+s Landschaftsarchitekten AG, Solothurn. Der Bebauungsplan schafft die rechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer qualitätsvollen Überbauung des Areals mit einer hohen Aussenraumqualität und einer sorgfältigen Integration in die umgebende, schützenswerte Naturlandschaft. Die Qualität des vorliegenden Projekts wird mit der positiven Stellungnahme der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission ENHK bestätigt.

Langjährige Planung

Aufgrund der topographisch schwierigen Lage zwischen dem Vierwaldstättersee mit dem Gewässerraum und den bestockten Hängen der Rigi mit dem Waldabstand ist die Bebaubarkeit der attraktiv am See gelegenen Liegenschaft stark eingeschränkt. Die Grundeigentümerschaften der Liegenschaft führten zwischen 2012 und 2019 mehrere Konkurrenzverfahren durch, um das ortsverträgliche Volumen sowie die Qualitätsanforderungen an die Gestaltung der Gebäude und der Umgebung zu bestimmen. Die Zwischenergebnisse wurden jeweils der ENHK zur Stellungnahme unterbreitet; die Stellungnahmen dienten zur Formulierung der Aufgabenstellung für die nachfolgenden Planungsschritte.

Mit differenziertem Nutzungsmix in die Zukunft

Das heutige Hotel Lützelau steht ausserhalb des Siedlungsraums von Weggis und nimmt damit eine Sonderstellung ein; es ist ein wertvoller Bestandteil der touristischen Geschichte und Entwicklung am Vierwaldstättersee. Die Anforderungen an die Hotellerie haben sich in den letzten Jahrzehnten aber stark verändert. Das musste auch das Hotel Lützelau erfahren, das seine besten Jahre längst hinter sich hat. Die neue Eigentümerschaft ist bestrebt, mit einem differenzierten Nutzungs-Mix den Hotelstandort Lützelau zu erhalten und in die Zukunft zu führen. So wurden während der vergangenen Jahren Bauvolumen, Schutzanforderungen, Wirtschaftlichkeit und Nutzungen gegeneinander abgewogen, bis mit dem heutigen Projekt eine Lösung vorliegt, welche die Zustimmung der Behörden von Kanton und Gemeinde, von der ENHK wie auch von der Eigentümerschaft erhalten hat und die auch in Bezug auf Gestaltung und Erscheinung durch eine Fachjury abgesegnet wurde.

Kantonale Vorprüfung  – Mitwirkung – öffentliche Auflage – Abstimmung

Die kantonale Vorprüfung für die vorliegende Teilzonenplanänderung und den Bebauungsplan für den Ersatzneubau Hotel Lützelau ist bereits erfolgt. Nach der nun startenden öffentlichen Mitwirkungsphase kann dann die Vorlage für die öffentliche Auflage aufbereitet werden. Nach der öffentlichen Auflage wird die Vorlage an der Urne zur Abstimmung kommen, zusammen mit dem Teilzonenplan Gewässerraum, welcher die gleichen Verfahrensschritte durchläuft.

Ihre Meinungsäusserungen

Die Unterlagen zur öffentlichen Mitwirkung «Teilzonenplan Gewässerraum» sowie «Teilzonenplanänderung und Bebauungsplan Lützelau» liegen vom 25. September bis 25. Oktober 2023 in der Bauverwaltung der Gemeinde Weggis sowie über die Website www.zukunft-weggis/phasen/teilzonenplanänderungen öffentlich zur Einsicht auf.

In der öffentlichen Mitwirkung kann die Bevölkerung dem Gemeinderat Anregungen mitteilen, welche er vor der anschliessend zu erfolgenden öffentlichen Auflage gemäss § 61 PBG prüfen wird.

Ihre Meinungsäusserungen zur Teilzonenplanänderung und Bebauungsplan Lützelau sind dem Gemeinderat bis spätestens 25. Oktober 2023 schriftlich einzureichen.

top