Aktuelleste Nachrichten

Do, 08. Januar 2026

Die Meilensteine der Ortsplanung seit 2021

In den vergangenen fünf Jahren erarbeitete der Gemeinderat zum einen die Gesamtrevision der Ortsplanung, zum andern mehrere Teilrevisionen, welche von den Stimmberechtigten jeweils an den entsprechenden Urnenabstimmungen mit grossem Mehr angenommen wurden.

Die Teilrevisionen:

13. Juni 2021:
Weiher Süd, 86% JA

27. Nov. 2022:
Seilbahnkorridor und Bergstation Rigi Kaltbad, 77% JA

27. Nov. 2022:
Weiher Nord, 89% JA

3. März 2024:
Umsetzung Rückzonungsstrategie, 79% JA

24. Nov. 2024:
Gewässerraum, 83% JA

24. Nov. 2024:
Lützelau, 78% JA

Do, 08. Januar 2026

Auf der Zielgerade angelangt

43 Einsprachen wurden während der Auflagefrist zur Gesamtrevision der Ortsplanung Weggis eingereicht. Die entsprechenden Verhandlungen konnten Ende 2025 abgeschlossen werden.

Damit ist die Gesamtrevision der Ortsplanung auf der Zielgerade angelangt: Was Anfang 2021 mit der Erarbeitung des Siedlungsleitbildes als strategische Grundlage für die Nutzungsplanung begann, kann als neue Ortsplanung am Urnengang vom 14. Juni 2026 auf der lokalen Ebene abgeschlossen und dem Regierungsrat des Kantons Luzern zur Genehmigung vorgelegt werden.

Do, 24. Juli 2025

43 Einsprachen eingereicht

Vom 13. Mai 2025 bis 12. Juni 2025 lagen Akten zur Gesamtrevision der Ortsplanung Weggis in der Bauverwaltung Ã¶ffentlich zur Einsicht auf. Während dieser Auflagefrist sind 43 Einsprachen eingereicht worden.

Die Gesamtrevision der Weggiser Ortsplanung startete 2019 mit der Erarbeitung der Grundlagen und der anschliessenden Einsetzung einer Ortsplanungskommission und des beauftragten Planungsbüros sowie der Bewilligung der entsprechenden Budgetposten durch die Stimmberechtigten. Nach der Erarbeitung mit öffentlicher Mitwirkung und kantonaler Vorprüfung erfolgte dann die öffentliche Auflage mit Einspracherecht.

Mi, 30. April 2025

Öffentliche Auflage der Gesamtrevision vom 13. Mai bis 12. Juni 2025

Die Auflageakten zur Gesamtrevision der Ortsplanung Weggis (verbindliche und orientierende Inhalte) liegen vom 13. Mai 2025 bis 12. Juni 2025 in der Bauverwaltung sowie hier auf der Ortsplanungswebsite zur Einsicht auf.

Gegenstand des Auflageverfahrens mit Einsprachemöglichkeit sind das Bau- und Zonenreglement und der Zonenplan. Einsprachen im Sinne von § 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes sind innert der Auflagefrist mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat Weggis zu richten. Die Einsprachelegitimation richtet sich nach § 207 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes.

Do, 07. November 2024

Bericht Orientierungs-versammlung

Am Montag, 28. Oktober 2024 lud der Gemeinderat die interessierte Bevölkerung zur Orientierungs-versammlung über die Gemeindeabstimmungen vom 24. November 2024 ein.

Gemeinderat Robin Küttel stellte die Inhalte der beiden Abstimmungsvorlagen vor, einerseits den Teilzonenplan Gewässerraum, andererseits die Teilzonenplanänderung und den Bebauungsplan Lützelau.

Do, 10. Oktober 2024

Gewässerraum und Lützelau kommen an die Urne

Am 24. November 2024 sind die Weggiser Stimmbürgerinnen und Stimmbürger eingeladen, an zwei Gemeindeabstimmungen teilzunehmen.

Es handelt sich um zwei voneinander unabhängige Ortsplanungsvorlagen – zum  einen der Teilzonenplan Gewässerraum, zum andern die Teilzonenplanänderung und der Bebauungsplan Lützelau.

Di, 12. Dezember 2023

Start zur Vorprüfung und Mitwirkung

Nachdem im vergangenen Jahr die Erarbeitung des Siedlungsleitbildes als strategische Grundlage für die Gesamtrevision der Ortsplanung abgeschlossen werden konnte, sind nun auch die Instrumente der Nutzungsplanung so weit definiert, dass sie einerseits dem Kanton und andererseits der Bevölkerung vorgelegt werden können.

„Gemeinsam die Weggiser Zukunft gestalten“

Unter diesem Leitsatz läuft – wie schon die Erarbeitung des Siedlungsleitbildes – nun auch die öffentliche Mitwirkung. Die Ortsplanungskommission hat in den vergangenen Monaten zusammen mit der Fachgruppe Ortsplanung die Entwürfe des Zonenplans und des Bau- und Zonenreglements entworfen – jetzt ist die Bevölkerung an der Reihe. Dazu braucht es vorerst die entsprechenden Informationen. So werden die beiden Entwürfe am Samstagvormittag, 27. Januar 2024 in der Sigristhofstatt-Halle inhaltlich in ihren Grundzügen vorgestellt. Rückmeldungen dazu können dann bis 22. März 2024 an den Gemeinderat gerichtet werden. Ebenfalls werden persönliche Fragestunden eingerichtet.

Wie geht es dann weiter?

Die Mitwirkungseingaben der Bevölkerung und die Ergebnisse aus der kantonalen Vorprüfung werden weiter bearbeitet, bis die Entwürfe der Instrumente der Gesamtrevision in die öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit kommen. Anschliessend gilt es, die Einsprachen zu behandeln und schliesslich die Urnenabstimmung durchzuführen.

Online-Informationen zur Gesamtrevision

Seit dem Start der Überarbeitung der Weggiser Ortsplanung im Frühling 2021 orientiert die Website www.zukunft-weggis.ch über die Gesamtrevision. So werden zum Beginn der öffentlichen Mitwirkung dann auch die entsprechenden Dateien auf dieser Plattform publiziert. Der Entwurf des neuen Bau- und Zonenreglements (BZR) mit Erläuterungen, die Änderungen im Zonenplan sowie der entsprechende Planungsbericht werden zum Download bereitgestellt werden.

 


Weshalb braucht Weggis eine neue Ortsplanung?

Die letzte Gesamtrevision der Weggiser Ortsplanung erfolgte im Jahr 2013. Seither gab es mehrere projektbezogene Teilrevisionen, welche allesamt von den Stimmberechtigten genehmigt wurden.

Nun erfolgt eine erneute Gesamtrevision, weil übergeordnete Gesetzgebungen die Gemeinden verpflichten, ihre Ortsplanungen zu überarbeiten.

  • Zum einen ist das revidierte eidgenössischen Raumplanungsgesetz (RPG) seit 2014 in Kraft.
  • Zum zweiten gibt es seit 2016 einen neuen kantonalen Richtplan, der die Umsetzung der Ziele des Bundesgesetzes umschreibt.
  • Und schliesslich hat der Kanton Luzern im Zusammenhang mit der Totalrevision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) und dem Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) neue Baubegriffe und Messarten definiert.

Wichtig zu wissen

Vorgängig zur Gesamtrevision der Ortsplanung laufen drei Teilrevisionen:

Umsetzung Rückzonungsstrategie:

  • Die Urnenabstimmung zu dieser Teilrevision findet am 3. März 2024 statt.

Gewässerraum:

  • Die Eingaben im Mitwirkungsverfahren und die Einreichung zur kantonalen Vorprüfung sind erfolgt, noch ausstehend sind die Schritte Öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit und Urnenabstimmung.

Lützelau:

  • Hierzu ist die kantonale Vorprüfung bereits erfolgt und die Rückmeldungen im Mitwirkungsverfahren sind eingetroffen. Noch ausstehend sind auch hier die Schritte Öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit und Urnenabstimmung.
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