Aktuelleste Nachrichten

Do, 27. August 2026

Gesamtrevision der Ortsplanung wurde dem Regierungsrat zur Genehmigung eingereicht – lediglich drei Beschwerden

Am 14. Juni 2026 genehmigten die Weggiser Stimmberechtigten die Gesamtrevision der Ortsplanung mit 1’535 Ja- gegen 507 Nein-Stimmen. Dazu wurden beim Regierungsrat des Kantons Luzern drei Verwal-tungsbeschwerden eingereicht.

So, 14. Juni 2026

Ortsplanung und Lido-Hallenbad: 2 mal Ja

Die Weggiser Stimmberechtigten genehmigten am 14. Juni 2026 die Gesamtrevision der Ortsplanung mit 1’535 Ja- gegen 507 Nein-Stimmen und die Gesamterneuerung Lido-Hallenbad mit 1’875 Ja- gegen 302 Nein-Stimmen.

Mi, 13. Mai 2026

KI-Chatbot zu den Abstimmungen

Ein Chatbot beantwortet Ihre konkreten Fragen.

Auf der Website https://projektdossier.ch/weggis beantwortet ein KI-gestützter Chatbot konkrete Fragen zu den Abstimmungsvorlagen vom 14. Juni 2026.

Die Antworten des Chatbots basieren auf dem 124-seitigen Bericht zur Gesamtrevision der Ortsplanung sowie dem 35-seitigen Bericht zur Gesamterneuerung des Lido-Hallenbads. 

Fr, 01. Mai 2026

Öffentliche Orientierung am 26. Mai 2026

Auf Dienstag, 26. Mai 2026, 19.30 Uhr Sigristhofstatt, lädt der Gemeinderat ein zur Orientierungsversammlung zu den beiden Abstimmungs-vorlagen vom 14. Juni 2026.

Bei den beiden Vorlagen Gesamtrevision Ortsplanung und Gesamterneuerung Lido-Hallenbad geht es um zwei für unsere Gemeinde zukunftsweisende Projekte.

Do, 08. Januar 2026

Die Meilensteine der Ortsplanung seit 2021

In den vergangenen fünf Jahren erarbeitete der Gemeinderat zum einen die Gesamtrevision der Ortsplanung, zum andern mehrere Teilrevisionen, welche von den Stimmberechtigten jeweils an den entsprechenden Urnenabstimmungen mit grossem Mehr angenommen wurden.

Die Meilensteine Gesamtrevision und Teilrevisionen auf einen Blick

Do, 08. Januar 2026

Auf der Zielgerade angelangt

43 Einsprachen wurden während der Auflagefrist zur Gesamtrevision der Ortsplanung Weggis eingereicht. Die entsprechenden Verhandlungen konnten Ende 2025 abgeschlossen werden.

Damit ist die Gesamtrevision der Ortsplanung auf der Zielgerade angelangt: Am 14. Juni befinden die Weggiserinnen und Weggiser über ihre neue Ortsplanung!

Do, 24. Juli 2025

43 Einsprachen eingereicht

Vom 13. Mai 2025 bis 12. Juni 2025 lagen Akten zur Gesamtrevision der Ortsplanung Weggis in der Bauverwaltung Ã¶ffentlich zur Einsicht auf. Während dieser Auflagefrist sind 43 Einsprachen eingereicht worden.

Die Gesamtrevision der Weggiser Ortsplanung startete 2019 mit der Erarbeitung der Grundlagen und der anschliessenden Einsetzung einer Ortsplanungskommission und des beauftragten Planungsbüros sowie der Bewilligung der entsprechenden Budgetposten durch die Stimmberechtigten. Nach der Erarbeitung mit öffentlicher Mitwirkung und kantonaler Vorprüfung erfolgte dann die öffentliche Auflage mit Einspracherecht.

Mi, 30. April 2025

Öffentliche Auflage der Gesamtrevision vom 13. Mai bis 12. Juni 2025

Die Auflageakten zur Gesamtrevision der Ortsplanung Weggis (verbindliche und orientierende Inhalte) liegen vom 13. Mai 2025 bis 12. Juni 2025 in der Bauverwaltung sowie hier auf der Ortsplanungswebsite zur Einsicht auf.

Gegenstand des Auflageverfahrens mit Einsprachemöglichkeit sind das Bau- und Zonenreglement und der Zonenplan. Einsprachen im Sinne von § 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes sind innert der Auflagefrist mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat Weggis zu richten. Die Einsprachelegitimation richtet sich nach § 207 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes.

Di, 12. Dezember 2023

Start zur Vorprüfung und Mitwirkung

Nachdem im vergangenen Jahr die Erarbeitung des Siedlungsleitbildes als strategische Grundlage für die Gesamtrevision der Ortsplanung abgeschlossen werden konnte, sind nun auch die Instrumente der Nutzungsplanung so weit definiert, dass sie einerseits dem Kanton und andererseits der Bevölkerung vorgelegt werden können.

„Gemeinsam die Weggiser Zukunft gestalten“

Unter diesem Leitsatz läuft – wie schon die Erarbeitung des Siedlungsleitbildes – nun auch die öffentliche Mitwirkung. Die Ortsplanungskommission hat in den vergangenen Monaten zusammen mit der Fachgruppe Ortsplanung die Entwürfe des Zonenplans und des Bau- und Zonenreglements entworfen – jetzt ist die Bevölkerung an der Reihe. Dazu braucht es vorerst die entsprechenden Informationen. So werden die beiden Entwürfe am Samstagvormittag, 27. Januar 2024 in der Sigristhofstatt-Halle inhaltlich in ihren Grundzügen vorgestellt. Rückmeldungen dazu können dann bis 22. März 2024 an den Gemeinderat gerichtet werden. Ebenfalls werden persönliche Fragestunden eingerichtet.

Wie geht es dann weiter?

Die Mitwirkungseingaben der Bevölkerung und die Ergebnisse aus der kantonalen Vorprüfung werden weiter bearbeitet, bis die Entwürfe der Instrumente der Gesamtrevision in die öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit kommen. Anschliessend gilt es, die Einsprachen zu behandeln und schliesslich die Urnenabstimmung durchzuführen.

Online-Informationen zur Gesamtrevision

Seit dem Start der Überarbeitung der Weggiser Ortsplanung im Frühling 2021 orientiert die Website www.zukunft-weggis.ch über die Gesamtrevision. So werden zum Beginn der öffentlichen Mitwirkung dann auch die entsprechenden Dateien auf dieser Plattform publiziert. Der Entwurf des neuen Bau- und Zonenreglements (BZR) mit Erläuterungen, die Änderungen im Zonenplan sowie der entsprechende Planungsbericht werden zum Download bereitgestellt werden.

 


Weshalb braucht Weggis eine neue Ortsplanung?

Die letzte Gesamtrevision der Weggiser Ortsplanung erfolgte im Jahr 2013. Seither gab es mehrere projektbezogene Teilrevisionen, welche allesamt von den Stimmberechtigten genehmigt wurden.

Nun erfolgt eine erneute Gesamtrevision, weil übergeordnete Gesetzgebungen die Gemeinden verpflichten, ihre Ortsplanungen zu überarbeiten.

  • Zum einen ist das revidierte eidgenössischen Raumplanungsgesetz (RPG) seit 2014 in Kraft.
  • Zum zweiten gibt es seit 2016 einen neuen kantonalen Richtplan, der die Umsetzung der Ziele des Bundesgesetzes umschreibt.
  • Und schliesslich hat der Kanton Luzern im Zusammenhang mit der Totalrevision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) und dem Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) neue Baubegriffe und Messarten definiert.

Wichtig zu wissen

Vorgängig zur Gesamtrevision der Ortsplanung laufen drei Teilrevisionen:

Umsetzung Rückzonungsstrategie:

  • Die Urnenabstimmung zu dieser Teilrevision findet am 3. März 2024 statt.

Gewässerraum:

  • Die Eingaben im Mitwirkungsverfahren und die Einreichung zur kantonalen Vorprüfung sind erfolgt, noch ausstehend sind die Schritte Öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit und Urnenabstimmung.

Lützelau:

  • Hierzu ist die kantonale Vorprüfung bereits erfolgt und die Rückmeldungen im Mitwirkungsverfahren sind eingetroffen. Noch ausstehend sind auch hier die Schritte Öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit und Urnenabstimmung.
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