Aktuelleste Nachrichten
Start zur Vorprüfung und Mitwirkung
Nachdem im vergangenen Jahr die Erarbeitung des Siedlungsleitbildes als strategische Grundlage für die Gesamtrevision der Ortsplanung abgeschlossen werden konnte, sind nun auch die Instrumente der Nutzungsplanung so weit definiert, dass sie einerseits dem Kanton und andererseits der Bevölkerung vorgelegt werden können.
„Gemeinsam die Weggiser Zukunft gestalten“
Unter diesem Leitsatz läuft – wie schon die Erarbeitung des Siedlungsleitbildes – nun auch die öffentliche Mitwirkung. Die Ortsplanungskommission hat in den vergangenen Monaten zusammen mit der Fachgruppe Ortsplanung die Entwürfe des Zonenplans und des Bau- und Zonenreglements entworfen – jetzt ist die Bevölkerung an der Reihe. Dazu braucht es vorerst die entsprechenden Informationen. So werden die beiden Entwürfe am Samstagvormittag, 27. Januar 2024 in der Sigristhofstatt-Halle inhaltlich in ihren Grundzügen vorgestellt. Rückmeldungen dazu können dann bis 22. März 2024 an den Gemeinderat gerichtet werden. Ebenfalls werden persönliche Fragestunden eingerichtet.
Wie geht es dann weiter?
Die Mitwirkungseingaben der Bevölkerung und die Ergebnisse aus der kantonalen Vorprüfung werden weiter bearbeitet, bis die Entwürfe der Instrumente der Gesamtrevision in die öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit kommen. Anschliessend gilt es, die Einsprachen zu behandeln und schliesslich die Urnenabstimmung durchzuführen.
Online-Informationen zur Gesamtrevision
Seit dem Start der Überarbeitung der Weggiser Ortsplanung im Frühling 2021 orientiert die Website www.zukunft-weggis.ch über die Gesamtrevision. So werden zum Beginn der öffentlichen Mitwirkung dann auch die entsprechenden Dateien auf dieser Plattform publiziert. Der Entwurf des neuen Bau- und Zonenreglements (BZR) mit Erläuterungen, die Änderungen im Zonenplan sowie der entsprechende Planungsbericht werden zum Download bereitgestellt werden.
Weshalb braucht Weggis eine neue Ortsplanung?
Die letzte Gesamtrevision der Weggiser Ortsplanung erfolgte im Jahr 2013. Seither gab es mehrere projektbezogene Teilrevisionen, welche allesamt von den Stimmberechtigten genehmigt wurden.
Nun erfolgt eine erneute Gesamtrevision, weil übergeordnete Gesetzgebungen die Gemeinden verpflichten, ihre Ortsplanungen zu überarbeiten.
- Zum einen ist das revidierte eidgenössischen Raumplanungsgesetz (RPG) seit 2014 in Kraft.
- Zum zweiten gibt es seit 2016 einen neuen kantonalen Richtplan, der die Umsetzung der Ziele des Bundesgesetzes umschreibt.
- Und schliesslich hat der Kanton Luzern im Zusammenhang mit der Totalrevision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) und dem Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) neue Baubegriffe und Messarten definiert.
Wichtig zu wissen
Vorgängig zur Gesamtrevision der Ortsplanung laufen drei Teilrevisionen:
Umsetzung Rückzonungsstrategie:
- Die Urnenabstimmung zu dieser Teilrevision findet am 3. März 2024 statt.
Gewässerraum:
- Die Eingaben im Mitwirkungsverfahren und die Einreichung zur kantonalen Vorprüfung sind erfolgt, noch ausstehend sind die Schritte Öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit und Urnenabstimmung.
Lützelau:
- Hierzu ist die kantonale Vorprüfung bereits erfolgt und die Rückmeldungen im Mitwirkungsverfahren sind eingetroffen. Noch ausstehend sind auch hier die Schritte Öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit und Urnenabstimmung.