Phasen

Von der Strategie zur Umsetzung

Der Erarbeitungs- und Genehmigungsprozess einer Gesamtrevision läuft in zwei Phasen ab: Das Siedlungsleitbild bildet die Strategie - die Nutzungsplanung mit den Instrumenten Zonenplan und Bau- und Zonenreglement bildet die Umsetzung.

Siedlungsleitbild

Das Siedlungsleitbild bildet die eigentliche Strategie der Ortsplanung. Die Ortsplanungskommission erarbeitet zusammen mit dem Planteam die Grundlagen für einen ersten Entwurf des Siedlungsleitbildes (Analyse, Thesen, erste Skizzen). Nach einem öffentlichen Workshop wird das Siedlungsleitbild formuliert, öffentlich aufgelegt und dem Kanton zur Prüfung eingereicht.

Die einzelnen Schritte dieser Phase sind hier beschrieben.

Nutzungsplanung

Die Instrumente Zonenplan und Bau- und Zonenreglement sind die Instrumente der Nutzungsplanung. Die Nutzungsplanung bildet die technische Umsetzung des Siedlungsleitbildes. Hier werden grundeigentümerverbindliche Inhalte rechtlich verankert.

Auch werden in der Nutzungsplanung die bestehenden Gestaltungspläne bezüglich des neuen Zonenplans und des neuen Bau- und Zonenreglements überprüft.

Die einzelnen Schritte dieser Phase sind hier beschrieben.

 

Die Übersicht über die einzelnen Stufen in den beiden Phasen "Siedlungsleitbild" und "Nutzungsplanung" ist hier dargestellt.

 

Das Siedlungsleitbild ...

  • bildet die wichtigste Grundlage für die Revision der Ortsplanung, indem es die generelle räumliche Ausrichtung und die Entwicklungsvorstellungen einer Gemeinde aufzeigt,
     
  • dient als verbindliche Grundlage für die  Behörde, welche ihre nachfolgenden Planungen auf die Ziele und Grundsätze des Leitbildes ausrichten,
     
  • besteht formal aus aus einem Bericht und einer Plandarstellung,
     
  • wird nach erfolgter Mitwirkung durch die Bevölkerung und Stellungnahmen der kantonalen Dienstellen vom Gemeinderat genehmigt.

Hier geht es zur Seite "Siedlungsleitbild".

 

Die Nutzungsplanung ...

  • ist die technische Umsetzung des Siedlungsleitbildes,
     
  • besteht aus den Elementen "Zonenplan" und "Bau- und Zonenreglement",
     
  • bildet die rechtliche Verankerung der die Ortsplanungsinhalte rechtlich und ist damit grundeigentümerverbindlich,
     
  • wird nach der Mitwirkung, der kantonalen Vorprüfung, der öffentlichen Auflage und der anschliessende Urnenabstimmung durch den Regierungsrat genehmigt.

Hier geht es zur Seite "Nutzungsplanung".

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