Grundlagen

Neue übergeordnete Bestimmungen verlangen eine Gesamtrevision

  • Wie kann unser Lebensraum verantwortungsvoll gestaltet werden?
  • Welche Qualitäten wollen wir bewahren?
  • Wie und wo soll sich Weggis weiter entwickeln?

Auf diese Fragen soll die Gesamtrevision der Ortsplanung Antworten geben - dies im Einklang der Vorstellungen der Bevölkerung mit den übergeordneten Gesetzgebungen.

Nach mehreren Teilrevisionen nun eine Gesamtrevision

Die erste Abstimmung über eine Weggiser Ortsplanung gab es im Jahr 1982. Danach folgten insgesamt 17 Überarbeitungen. Die letzte Gesamtrevision erfolgte im Jahr 2013. Seither gab es mehrere projektbezogene Teilrevisionen der Ortsplanung, welche allesamt von den Stimmberechtigten genehmigt wurden. Nun muss eine erneute Gesamtrevision erfolgen, weil übergeordnete Gesetzgebungen von Bund und Kanton die Gemeinden verpflichten, ihre Ortsplanungen zu überarbeiten.

Neue übergeordnete Bestimmungen

Zum einen ist das revidierte eidgenössischen Raumplanungsgesetz (RPG) seit 2014 in Kraft. Zum zweiten gibt es seit 2016 einen neuen kantonalen Richtplan, der die Umsetzung der Ziele des Bundesgesetzes umschreibt. Und schliesslich hat der Kanton im Zusammenhang mit der Totalrevision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) und dem Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) neue Baubegriffe und Messarten definiert.

Das verlangt das Bundesgesetz über die Raumplanung

Das sind die Vorgaben des kantonalen Richtplans

Das sagt das kantonale Planungs- und Baugesetz