Aktuelleste Nachrichten

Mi, 30. April 2025

Öffentliche Auflage der Gesamtrevision vom 13. Mai bis 12. Juni 2025

Die Auflageakten zur Gesamtrevision der Ortsplanung Weggis (verbindliche und orientierende Inhalte) liegen vom 13. Mai 2025 bis 12. Juni 2025 in der Bauverwaltung sowie hier auf der Ortsplanungswebsite zur Einsicht auf.

Gegenstand des Auflageverfahrens mit Einsprachemöglichkeit sind das Bau- und Zonenreglement und der Zonenplan. Einsprachen im Sinne von § 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes sind innert der Auflagefrist mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat Weggis zu richten. Die Einsprachelegitimation richtet sich nach § 207 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes.

So, 24. November 2024

Teilzonenplanvorlagen Gewässerraum und Lützelau genehmigt

Der Teilzonenplan Gewässerraum fand mit 1'191 Ja- gegen 244 Nein-Stimmen (Stimmbeteiligung 50,31%) Zustimmung – ebenfalls die Teilzonenplanänderung und der Bebauungsplan Lützelau mit 1'132 Ja- gegen 327 Nein-Stimmen (Stimmbeteiligung 50,58%).

Do, 07. November 2024

Bericht Orientierungs-versammlung

Am Montag, 28. Oktober 2024 lud der Gemeinderat die interessierte Bevölkerung zur Orientierungs-versammlung über die Gemeindeabstimmungen vom 24. November 2024 ein.

Gemeinderat Robin Küttel stellte die Inhalte der beiden Abstimmungsvorlagen vor, einerseits den Teilzonenplan Gewässerraum, andererseits die Teilzonenplanänderung und den Bebauungsplan Lützelau.

Do, 10. Oktober 2024

Gewässerraum und Lützelau kommen an die Urne

Am 24. November 2024 sind die Weggiser Stimmbürgerinnen und Stimmbürger eingeladen, an zwei Gemeindeabstimmungen teilzunehmen.

Es handelt sich um zwei voneinander unabhängige Ortsplanungsvorlagen – zum  einen der Teilzonenplan Gewässerraum, zum andern die Teilzonenplanänderung und der Bebauungsplan Lützelau.

So, 03. März 2024

Rückzonungsstrategie mit 79% Ja-Stimmen angenommen

Am kommunalen Urnengang vom 3. März 2024 genehmigten die Weggiser Stimmberechtigten die Teilrevision Ortsplanung zur "Umsetzung Rückzonungsstrategie" mit 1'364 Ja- gegen 371 Nein-Stimmen.

Bei der Rückzonungsstrategie ging es darum, aufgrund übergeordneter Vorgaben Bauzonen zu reduzieren. Das eidgenössische Raumplanungsgesetz verlangt den haushälterischen Umgang mit dem Boden, den Schutz von Kulturland und die Begrenzung der Zersiedelung. Es wurde 2013 von der Schweizer Stimmbevölkerung klar angenommen. Die Stimmberechtigten im Kanton Luzern stimmten der Vorlage mit 68 Prozent zu, die Gemeinde Weggis mit knapp über 60 Prozent. Die Umsetzung des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes obliegt den Kantonen und Gemeinden.

11.6 Hektaren Rück- und Umzonungsflächen

So werden nun in der Gemeinde Weggis – gestützt auf den kantonalen Richtplan mit den in der Folge definierten Rückzonungsflächen – insgesamt 11.6 Hektaren rück- oder umgezont: 5.6 Hektaren erfahren eine Rückzonung in die Landwirtschaftszone 1 und Übriges Gebiet A, 3 Hektaren werden in die Erhaltungszone Wohnen, 2.2 Hektaren in die Grünzone und 0.8 Hektaren in die Zone für Freizeit- und Sportanlagen umgezont. Betroffen sind insgesamt 82 Grundstücke im Weggiser Gemeindegebiet von Hertenstein bis Rigi Kaltbad. Mit der Zustimmung der Stimmberechtigten zur Abstimmungsvorlage «Umsetzung Rückzonungsstrategie» am Urnengang vom 3. März 2024 wurden gleichzeitig die nicht gütlich erledigten Einsprachen abgewiesen. Die Stimmbeteiligung betrug 61.63 Prozent. Der Gemeinderat wird nun diese Teilrevision der Ortsplanung dem Regierungsrat des Kantons zur Genehmigung einreichen.

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