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Rückzonungsstrategie mit 79% Ja-Stimmen angenommen
Am kommunalen Urnengang vom 3. März 2024 genehmigten die Weggiser Stimmberechtigten die Teilrevision Ortsplanung zur "Umsetzung Rückzonungsstrategie" mit 1'364 Ja- gegen 371 Nein-Stimmen.
Bei der Rückzonungsstrategie ging es darum, aufgrund übergeordneter Vorgaben Bauzonen zu reduzieren. Das eidgenössische Raumplanungsgesetz verlangt den haushälterischen Umgang mit dem Boden, den Schutz von Kulturland und die Begrenzung der Zersiedelung. Es wurde 2013 von der Schweizer Stimmbevölkerung klar angenommen. Die Stimmberechtigten im Kanton Luzern stimmten der Vorlage mit 68 Prozent zu, die Gemeinde Weggis mit knapp über 60 Prozent. Die Umsetzung des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes obliegt den Kantonen und Gemeinden.
11.6 Hektaren Rück- und Umzonungsflächen
So werden nun in der Gemeinde Weggis – gestützt auf den kantonalen Richtplan mit den in der Folge definierten Rückzonungsflächen – insgesamt 11.6 Hektaren rück- oder umgezont: 5.6 Hektaren erfahren eine Rückzonung in die Landwirtschaftszone 1 und Übriges Gebiet A, 3 Hektaren werden in die Erhaltungszone Wohnen, 2.2 Hektaren in die Grünzone und 0.8 Hektaren in die Zone für Freizeit- und Sportanlagen umgezont. Betroffen sind insgesamt 82 Grundstücke im Weggiser Gemeindegebiet von Hertenstein bis Rigi Kaltbad. Mit der Zustimmung der Stimmberechtigten zur Abstimmungsvorlage «Umsetzung Rückzonungsstrategie» am Urnengang vom 3. März 2024 wurden gleichzeitig die nicht gütlich erledigten Einsprachen abgewiesen. Die Stimmbeteiligung betrug 61.63 Prozent. Der Gemeinderat wird nun diese Teilrevision der Ortsplanung dem Regierungsrat des Kantons zur Genehmigung einreichen.