Eidgenössisches Raumplanungsgesetz

Das revidierte Raumplanungsgesetz 2013

Die Schweizer Stimmbevölkerung hat sich am 3. März 2013 für die Revision des Raumplanungsgesetzes ausgesprochen.

Damit kann die Zersiedelung gebremst werden.

Das eidgenössische Raumplanungsgesetz

  • stoppt Landverschleiss,
  • gewährleistet eine kompaktere Siedlungsentwicklung,
  • hält die Schweiz als Wohn- und Arbeitsort attraktiv.

 

Boden ist ein knappes Gut

In der Schweiz wird rege gebaut -

  • aufgrund des Bevölkerungswachstums,
  • aufgrund des steigenden Bedarfs an Wohn-, Gewerbe- und Infrastrukturflächen
  • aufgrund veränderter Lebensgewohnheiten.

Dadurch geht Kulturland verloren. Jährlich wird eine Fläche von der Grösse des Walensees verbaut.

Da der Boden ist nicht unbeschränkt verfügbar ist, es braucht einen haushälterischen Umgang damit.

Das Bundesgesetz im Wortlaut

Wichtige Punkte des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes

Die Revision des Raumplanungsgesetzes bekräftigt, dass Bauzonen dem voraussichtlichen Bedarf für 15 Jahre zu entsprechen haben.

  • Wo sie viel grösser sind, müssen sie verkleinert werden.
  • Wo absehbar ist, dass die Bevölkerung wächst und sich neue Unternehmen ansiedeln, können auch neue Bauzonen geschaffen werden.
  • Bauzonen massvoll festzulegen ist wichtig, weil zu grosse Reserven eine lockere Besiedlung begünstigen.

Lockere Besiedlungen

  • erhöhen den Bodenverbrauch,
  • beeinträchtigen die Landschaft
  • verursachen einen hohen Aufwand, um diese Gebiete mit Strassen, Wasser-, Strom- und Abwasserleitungen zu erschliessen.

Quelle: Abstimmung über die Änderung des Raumplanungsgesetzes