Aktuelleste Nachrichten

Do, 24. Juli 2025

43 Einsprachen eingereicht

Vom 13. Mai 2025 bis 12. Juni 2025 lagen Akten zur Gesamtrevision der Ortsplanung Weggis in der Bauverwaltung Ã¶ffentlich zur Einsicht auf. Während dieser Auflagefrist sind 43 Einsprachen eingereicht worden.

Die Gesamtrevision der Weggiser Ortsplanung startete 2019 mit der Erarbeitung der Grundlagen und der anschliessenden Einsetzung einer Ortsplanungskommission und des beauftragten Planungsbüros sowie der Bewilligung der entsprechenden Budgetposten durch die Stimmberechtigten. Nach der Erarbeitung mit öffentlicher Mitwirkung und kantonaler Vorprüfung erfolgte dann die öffentliche Auflage mit Einspracherecht.

Mi, 30. April 2025

Öffentliche Auflage der Gesamtrevision vom 13. Mai bis 12. Juni 2025

Die Auflageakten zur Gesamtrevision der Ortsplanung Weggis (verbindliche und orientierende Inhalte) liegen vom 13. Mai 2025 bis 12. Juni 2025 in der Bauverwaltung sowie hier auf der Ortsplanungswebsite zur Einsicht auf.

Gegenstand des Auflageverfahrens mit Einsprachemöglichkeit sind das Bau- und Zonenreglement und der Zonenplan. Einsprachen im Sinne von § 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes sind innert der Auflagefrist mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat Weggis zu richten. Die Einsprachelegitimation richtet sich nach § 207 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes.

So, 24. November 2024

Teilzonenplanvorlagen Gewässerraum und Lützelau genehmigt

Der Teilzonenplan Gewässerraum fand mit 1'191 Ja- gegen 244 Nein-Stimmen (Stimmbeteiligung 50,31%) Zustimmung – ebenfalls die Teilzonenplanänderung und der Bebauungsplan Lützelau mit 1'132 Ja- gegen 327 Nein-Stimmen (Stimmbeteiligung 50,58%).

Do, 07. November 2024

Bericht Orientierungs-versammlung

Am Montag, 28. Oktober 2024 lud der Gemeinderat die interessierte Bevölkerung zur Orientierungs-versammlung über die Gemeindeabstimmungen vom 24. November 2024 ein.

Gemeinderat Robin Küttel stellte die Inhalte der beiden Abstimmungsvorlagen vor, einerseits den Teilzonenplan Gewässerraum, andererseits die Teilzonenplanänderung und den Bebauungsplan Lützelau.

Do, 10. Oktober 2024

Gewässerraum und Lützelau kommen an die Urne

Am 24. November 2024 sind die Weggiser Stimmbürgerinnen und Stimmbürger eingeladen, an zwei Gemeindeabstimmungen teilzunehmen.

Es handelt sich um zwei voneinander unabhängige Ortsplanungsvorlagen – zum  einen der Teilzonenplan Gewässerraum, zum andern die Teilzonenplanänderung und der Bebauungsplan Lützelau.

Mi, 24. Mai 2023

13 Einsprachen gegen Rückzonungen eingereicht

Weggis ist eine von insgesamt 21 sogenannten Rückzonungsgemeinden des Kantons Luzern, die mit Blick auf die kommenden 15 Jahre einen Überbestand an Grundstückflächen in den Bauzonen aufweisen. Deshalb müssen im Zuge einer Teilrevision des kommunalen Zonenplans mehrere Hektaren Bauland zurück- oder umgezont werden. Die rechtliche Grundlage bildet das 2013 revidierte und vom Volk angenommene eidgenössische Raumplanungsgesetz (RPG).

Umsetzung des Verfahrens ist Aufgabe der Gemeinde

Der Gemeinderat sieht sich bei der Umsetzung der Rückzonungen als „Vermittler“ zwischen den betroffenen Grundeigentümerschaften und des Kantons. Er plädiert für ein offenes und faires Verfahren und hat sich bereits verschiedentlich bei den zuständigen Stellen des Kantons für tragbare Lösungen eingesetzt. So hat der Gemeinderat in einem längeren und sorgfältigen Prozess anhand verschiedener raumplanerischer Aspekte definiert, welche Parzellen für eine Rück- oder Umzonung infrage kommen. Gleichzeitig wurde bestimmt, welcher neuen Nutzungsbestimmung gemäss kommunalem Bau- und Zonenreglement die Grundstücke zugeführt werden sollen.

Massgebende Kriterien

Ob eine konkrete Fläche als Rückzonungsfläche geeignet ist, gilt es aufgrund ihrer raumplanerischen Zweck- und Verhältnismässigkeit zu beurteilen. Massgebend sind dabei die folgenden, aus den übergeordneten Vorgaben abgeleiteten Kriterien:

  • Unbebaute Bauzonenfläche
  • Lage innerhalb der Gemeinde
  • Lage in der Bauzone
  • Erschliessung nach Art. 19 RGP
  • Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr (ÖV)
  • Erschwerte Bebaubarkeit (Topografie, Naturgefahren)
  • Dauer des Bestandes der Bauzone
  • Dauer des Bestandes eines rechtkräftigen Gestaltungs- oder Bebauungsplans
  • Bauabsichten

82 Grundstücke betroffen

Mit der vorliegenden Teilrevision des kommunalen Zonenplans in Weggis werden Flächen im Umfang von 11.7 ha einer anderen Zone zugeteilt. Betroffen sind 82 Grundstücke. Diese verteilen sich über die ganze Gemeinde von Hertenstein über Riedsort bis Rigi Kaltbad. So setzen sich die 11.7 Hektaren zusammen:

  • Rückzonung in die Landwirtschaftszone 1 und Übriges Gebiet A: 5.7 ha
  • Umzonung in die Zone für Freizeit- und Sportanlagen: 0.8 ha
  • Umzonung in die Grünzone: 2.2 ha
  • Umzonung in die Erhaltungszone Wohnen: 3 ha

13 Einsprachen – 17 Grundstücke

Innerhalb der Auflagefrist der Teilrevision Ortsplanung „Umsetzung Rückzonungsstrategie“ wurden 13 Einsprachen eingereicht. Diese betreffen insgesamt 17 Grundstücke. So wird nun der Gemeinderat in den kommenden Monaten die Einsprechenden zu den Einspracheverhandlungen einladen. Anschliessend wird die entsprechende Abstimmungsvorlage aufbereitet. Geplant ist, dass die Weggiser Stimmberechtigten im Herbst dieses Jahres an der Urne über die Teilrevision Ortsplanung „Umsetzung Rückzonungsstrategie“ befinden werden.


Wer bezahlt bei einer materiellen Enteignung?

Entschädigungszahlungen bei Rückzonungen werden die Gemeinde nicht belasten, sie werden finanziert durch die Erträge des vom Kanton verwalteten Fonds aus Mehrwertabgaben bei Einzonungen.

Die von einer Rückzonung betroffenen Grundeigentümerschaften können bei der kantonalen Schätzungskommission gemäss Enteignungsgesetz innert 10 Jahren nach Rechtskraft der Genehmigung des Ortsplanungsverfahrens ein Gesuch zur Beurteilung stellen, ob sie für die Rückzonung eine Entschädigung erhalten (§ 79 des Enteignungsgesetzes). Dies ist der Fall, wenn die Rückzonung die bundesgerichtlichen Kriterien für eine sogenannte «materielle Enteignung» erfüllt.


 

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