Aktuelleste Nachrichten

Mi, 24. April 2024

Gewässerraum und Lützelau

Vom 29. April bis 29. Mai 2024 liegen zwei Ortsplanungsänderungen öffentlich auf. Es handelt sich dabei um zwei voneinander unabhängige Vorlagen: Zum einen geht es um den Teilzonenplan Gewässerraum, zum andern um die Teilzonenplanänderung mit Bebauungsplan Lützelau.

Einsprachen im Sinne von § 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes sind innert der Auflagefrist mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat Weggis zu richten. Die Einsprachelegitimation richtet sich nach § 207 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes.

So, 03. März 2024

Rückzonungsstrategie mit 79% Ja-Stimmen angenommen

Am kommunalen Urnengang vom 3. März 2024 genehmigten die Weggiser Stimmberechtigten die Teilrevision Ortsplanung zur "Umsetzung Rückzonungsstrategie" mit 1'364 Ja- gegen 371 Nein-Stimmen.

Bei der Rückzonungsstrategie ging es darum, aufgrund übergeordneter Vorgaben Bauzonen zu reduzieren. So werden nun in der Gemeinde Weggis – gestützt auf den kantonalen Richtplan mit den in der Folge definierten Rückzonungsflächen – insgesamt 11.6 Hektaren rück- oder umgezont.

Fr, 12. Januar 2024

Info-Veranstaltung zur Gesamtrevision der Ortsplanung

Samstag, 27. Januar 2024,
9 bis 11 Uhr
Mehrzweckhalle Sigristhofstatt

Einstiegsreferat  /  Info-Podium  /  Kaffee und Gipfeli  /  Freies Studium der Pläne und Informationsplakate  /  Fragerunde

Der Gemeinderat, Mitglieder der Ortsplanungskommission und der Fachgruppe Ortsplanung stellen die Grundzüge und die wesentlichsten Inhalte der neuen Weggiser Ortsplanung vor und laden ein zur Mitwirkung.

Anmeldung zu Fragestunden

Ihre Mitwirkungseingabe

Di, 12. Dezember 2023

Start zur Vorprüfung und Mitwirkung

Die Erarbeitung der neuen Weggiser Ortsplanung schreitet voran:
Die beiden Instrumente der Nutzungsplanung, dies sind der Zonenplan und das Bau- und Zonenreglement, kommen am 15. Dezember 2023 in die kantonale Vorprüfung.
Dazu wird auch die Bevölkerung um ihre Meinung gefragt: Am Samstag, 27. Januar 2024, 9 Uhr gibt es eine entsprechende Info-Veranstaltung in der Sigristhofstatt zum Start der öffentlichen Mitwirkung.

Di, 12. Dezember 2023

Wichtig zu wissen

Vorgängig zur Gesamtrevision der Ortsplanung laufen drei Teilrevisionen:

Umsetzung Rückzonungsstrategie:
Die Urnenabstimmung zu dieser Teilrevision findet am 3. März 2024 statt.

Gewässerraum:
Die Eingaben im Mitwirkungsverfahren und die Einreichung zur kantonalen Vorprüfung sind erfolgt, noch ausstehend sind die Schritte Öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit und Urnenabstimmung.

Lützelau:
Hierzu ist die kantonale Vorprüfung bereits erfolgt und die Rückmeldungen im Mitwirkungsverfahren sind eingetroffen. Noch ausstehend sind auch hier die Schritte Öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit und Urnenabstimmung.

Do, 21. September 2023

Mitwirkung an zwei Teilzonenplanänderungen

Teilzonenplan Gewässerraum und Teilzonenplanänderung mit Bebauungsplan Lützelau - dies sind die beiden Vorlagen, welche vom 25. September bis 25. Oktober 2023 in die Phase "Öffentliche Mitwirkung" gelangen.

Die Unterlagen liegen in der Bauverwaltung der Gemeinde Weggis sowie hier öffentlich zur Einsicht auf.

Fr, 09. Juni 2023

Erarbeitung Zonenplan und Bau- und Zonenreglement

Überbauungsziffer, Gebäudehöhe, Dachgestaltung – mit diesen und vielen weiteren Fachbegriffen befasst sich die Ortsplanungs-kommission seit vergangenem Herbst an Sitzungen und im Heimstudium, wenn es darum geht das neue Bau- und Zonenreglement und den dazugehörenden Zonenplan zu entwerfen. Nach den Sommer-monaten werden diese beiden Instrumente der Nutzungsplanung der Gesamtrevision der Ortsplanung in die Mitwirkungs- und Vorprüfungsverfahren gehen.

Fr, 09. Juni 2023

Vom Siedlungsleitbild zur Nutzungsplanung

Der Erarbeitungs- und Genehmigungsprozess einer Gesamtrevision läuft in zwei Phasen ab: Das Siedlungsleitbild bildet die Strategie – die Nutzungsplanung mit den Instrumenten Zonenplan und Bau- und Zonenreglement bildet die Umsetzung.

Mi, 24. Mai 2023

13 Einsprachen gegen Rückzonungen eingereicht

Vom 3. April bis 2. Mai 2023 erfolgte die öffentliche Auflage der Teilrevision Ortsplanung „Umsetzung Rückzonungsstrategie“, dies nach der Verarbeitung der Rückmeldungen aus der Mitwirkungsphase vom 15. November bis  14. Dezember 2022. Innerhalb der Auflagefrist wurden 13 Einsprachen eingereicht.

Mi, 24. Mai 2023

13 Einsprachen gegen Rückzonungen eingereicht

Weggis ist eine von insgesamt 21 sogenannten Rückzonungsgemeinden des Kantons Luzern, die mit Blick auf die kommenden 15 Jahre einen Überbestand an Grundstückflächen in den Bauzonen aufweisen. Deshalb müssen im Zuge einer Teilrevision des kommunalen Zonenplans mehrere Hektaren Bauland zurück- oder umgezont werden. Die rechtliche Grundlage bildet das 2013 revidierte und vom Volk angenommene eidgenössische Raumplanungsgesetz (RPG).

Umsetzung des Verfahrens ist Aufgabe der Gemeinde

Der Gemeinderat sieht sich bei der Umsetzung der Rückzonungen als „Vermittler“ zwischen den betroffenen Grundeigentümerschaften und des Kantons. Er plädiert für ein offenes und faires Verfahren und hat sich bereits verschiedentlich bei den zuständigen Stellen des Kantons für tragbare Lösungen eingesetzt. So hat der Gemeinderat in einem längeren und sorgfältigen Prozess anhand verschiedener raumplanerischer Aspekte definiert, welche Parzellen für eine Rück- oder Umzonung infrage kommen. Gleichzeitig wurde bestimmt, welcher neuen Nutzungsbestimmung gemäss kommunalem Bau- und Zonenreglement die Grundstücke zugeführt werden sollen.

Massgebende Kriterien

Ob eine konkrete Fläche als Rückzonungsfläche geeignet ist, gilt es aufgrund ihrer raumplanerischen Zweck- und Verhältnismässigkeit zu beurteilen. Massgebend sind dabei die folgenden, aus den übergeordneten Vorgaben abgeleiteten Kriterien:

  • Unbebaute Bauzonenfläche
  • Lage innerhalb der Gemeinde
  • Lage in der Bauzone
  • Erschliessung nach Art. 19 RGP
  • Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr (ÖV)
  • Erschwerte Bebaubarkeit (Topografie, Naturgefahren)
  • Dauer des Bestandes der Bauzone
  • Dauer des Bestandes eines rechtkräftigen Gestaltungs- oder Bebauungsplans
  • Bauabsichten

82 Grundstücke betroffen

Mit der vorliegenden Teilrevision des kommunalen Zonenplans in Weggis werden Flächen im Umfang von 11.7 ha einer anderen Zone zugeteilt. Betroffen sind 82 Grundstücke. Diese verteilen sich über die ganze Gemeinde von Hertenstein über Riedsort bis Rigi Kaltbad. So setzen sich die 11.7 Hektaren zusammen:

  • Rückzonung in die Landwirtschaftszone 1 und Ãœbriges Gebiet A: 5.7 ha
  • Umzonung in die Zone für Freizeit- und Sportanlagen: 0.8 ha
  • Umzonung in die Grünzone: 2.2 ha
  • Umzonung in die Erhaltungszone Wohnen: 3 ha

13 Einsprachen – 17 Grundstücke

Innerhalb der Auflagefrist der Teilrevision Ortsplanung „Umsetzung Rückzonungsstrategie“ wurden 13 Einsprachen eingereicht. Diese betreffen insgesamt 17 Grundstücke. So wird nun der Gemeinderat in den kommenden Monaten die Einsprechenden zu den Einspracheverhandlungen einladen. Anschliessend wird die entsprechende Abstimmungsvorlage aufbereitet. Geplant ist, dass die Weggiser Stimmberechtigten im Herbst dieses Jahres an der Urne über die Teilrevision Ortsplanung „Umsetzung Rückzonungsstrategie“ befinden werden.


Wer bezahlt bei einer materiellen Enteignung?

Entschädigungszahlungen bei Rückzonungen werden die Gemeinde nicht belasten, sie werden finanziert durch die Erträge des vom Kanton verwalteten Fonds aus Mehrwertabgaben bei Einzonungen.

Die von einer Rückzonung betroffenen Grundeigentümerschaften können bei der kantonalen Schätzungskommission gemäss Enteignungsgesetz innert 10 Jahren nach Rechtskraft der Genehmigung des Ortsplanungsverfahrens ein Gesuch zur Beurteilung stellen, ob sie für die Rückzonung eine Entschädigung erhalten (§ 79 des Enteignungsgesetzes). Dies ist der Fall, wenn die Rückzonung die bundesgerichtlichen Kriterien für eine sogenannte «materielle Enteignung» erfüllt.


 

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