Aktuelleste Nachrichten

So, 24. November 2024

Teilzonenplanvorlagen Gewässerraum und Lützelau genehmigt

Der Teilzonenplan Gewässerraum fand mit 1'191 Ja- gegen 244 NeinStimmen (Stimmbeteiligung 50,31%) Zustimmung – ebenfalls die Teilzonenplanänderung und der Bebauungsplan Lützelau mit 1'132 Ja- gegen 327 Nein-Stimmen (Stimmbeteiligung 50,58%).

Do, 07. November 2024

Bericht Orientierungs-versammlung

Am Montag, 28. Oktober 2024 lud der Gemeinderat die interessierte Bevölkerung zur Orientierungs-versammlung über die Gemeindeabstimmungen vom 24. November 2024 ein.

Gemeinderat Robin Küttel stellte die Inhalte der beiden Abstimmungsvorlagen vor, einerseits den Teilzonenplan Gewässerraum, andererseits die Teilzonenplanänderung und den Bebauungsplan Lützelau.

Mi, 16. Oktober 2024

Orientierung Teilzonenplan-Änderungen am 28. Oktober 2024

Der Gemeinderat lädt die interessierte Bevölkerung ein, sich aus erster Hand über die beiden Abstimmungsvorlagen "Gewässerraum" und "Lützelau" vom 24. November 2024 zu informieren.

Der Orientierungsabend findet am Montag, 28. Oktober 2024, 19.30 Uhr in der Mehrzweckhalle Sigristhofstatt statt.

Do, 10. Oktober 2024

Gewässerraum und Lützelau kommen an die Urne

Am 24. November 2024 sind die Weggiser Stimmbürgerinnen und Stimmbürger eingeladen, an zwei Gemeindeabstimmungen teilzunehmen.

Es handelt sich um zwei voneinander unabhängige Ortsplanungsvorlagen – zum  einen der Teilzonenplan Gewässerraum, zum andern die Teilzonenplanänderung und der Bebauungsplan Lützelau.

Mi, 24. April 2024

Gewässerraum und Lützelau

Vom 29. April bis 29. Mai 2024 liegen zwei Ortsplanungsänderungen öffentlich auf. Es handelt sich dabei um zwei voneinander unabhängige Vorlagen: Zum einen geht es um den Teilzonenplan Gewässerraum, zum andern um die Teilzonenplanänderung mit Bebauungsplan Lützelau.

Einsprachen im Sinne von § 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes sind innert der Auflagefrist mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat Weggis zu richten. Die Einsprachelegitimation richtet sich nach § 207 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes.

So, 03. März 2024

Rückzonungsstrategie mit 79% Ja-Stimmen angenommen

Am kommunalen Urnengang vom 3. März 2024 genehmigten die Weggiser Stimmberechtigten die Teilrevision Ortsplanung zur "Umsetzung Rückzonungsstrategie" mit 1'364 Ja- gegen 371 Nein-Stimmen.

Bei der Rückzonungsstrategie ging es darum, aufgrund übergeordneter Vorgaben Bauzonen zu reduzieren. So werden nun in der Gemeinde Weggis – gestützt auf den kantonalen Richtplan mit den in der Folge definierten Rückzonungsflächen – insgesamt 11.6 Hektaren rück- oder umgezont.

Fr, 12. Januar 2024

Info-Veranstaltung zur Gesamtrevision der Ortsplanung

Samstag, 27. Januar 2024,
9 bis 11 Uhr
Mehrzweckhalle Sigristhofstatt

Einstiegsreferat  /  Info-Podium  /  Kaffee und Gipfeli  /  Freies Studium der Pläne und Informationsplakate  /  Fragerunde

Der Gemeinderat, Mitglieder der Ortsplanungskommission und der Fachgruppe Ortsplanung stellen die Grundzüge und die wesentlichsten Inhalte der neuen Weggiser Ortsplanung vor und laden ein zur Mitwirkung.

Anmeldung zu Fragestunden

Ihre Mitwirkungseingabe

Di, 12. Dezember 2023

Wichtig zu wissen

Vorgängig zur Gesamtrevision der Ortsplanung laufen drei Teilrevisionen:

Umsetzung Rückzonungsstrategie:
Die Urnenabstimmung zu dieser Teilrevision findet am 3. März 2024 statt.

Gewässerraum:
Die Eingaben im Mitwirkungsverfahren und die Einreichung zur kantonalen Vorprüfung sind erfolgt, noch ausstehend sind die Schritte Öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit und Urnenabstimmung.

Lützelau:
Hierzu ist die kantonale Vorprüfung bereits erfolgt und die Rückmeldungen im Mitwirkungsverfahren sind eingetroffen. Noch ausstehend sind auch hier die Schritte Öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit und Urnenabstimmung.

Do, 10. Oktober 2024

Gewässerraum und Lützelau kommen an die Urne

Diese beiden Teilrevisionen der Ortsplanung kommen somit noch vor der „grossen“ Ortsplanungsvorlage, der Gesamtrevision, welche parallel erarbeitet wird und im kommenden Frühjahr öffentlich aufgelegt wird, zur Urnenabstimmung.

Teilzonenplan Gewässerraum

Die erste Teilzonenplanänderung betrifft die Vermassung sämtlicher Gewässerräume der Gemeinde Weggis aufgrund des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes. Die am 1. Januar 2011 in Kraft getretene Änderung des Bundesgesetzes über den Gewässerschutz und die dazugehörende Gewässerschutzverordnung verpflichten die Kantone unter anderem, den Raumbedarf der Gewässer festzulegen, der für die Gewährleistung der natürlichen Funktionen der Gewässer, des Hochwasserschutzes und der Gewässernutzung erforderlich ist.

Überlagerte Grün- und Freihaltezonen

Die Kantone haben dafür zu sorgen, dass der Gewässerraum bei der Richt- und Nutzungsplanung berücksichtigt sowie extensiv gestaltet und bewirtschaftet wird. So verlangt der Kanton Luzern in § 11a der kantonalen Gewässerschutzverordnung, dass die Gemeinden den Gewässerraum in ihrer Nutzungsplanung mittels  Grünzonen und Freihaltezonen festlegen.

Bestandesgarantie

Dabei sind bestehende Bauten und Anlagen innerhalb des Gewässerraums in ihrem Bestand geschützt, sofern sie rechtmässig erstellt worden sind und die zukünftigen Hochwasserschutzbauten dies erlauben. Der ordentliche Unterhalt bzw. sanfte Renovationen sowie zeitgemässe Erneuerungen sind gestattet.

Änderungen in Zonenplan und Bau- und Zonenreglement

Mit der vorliegenden Teilrevision der Ortsplanung werden nun die Vorgaben des Bundes und des Kantons in den Instrumenten der kommunalen Nutzungsplanung – Zonenplan und Bau- und Zonenreglement – umgesetzt.

Keine unerledigten Einsprachen

Die Planunterlagen und der kantonale Vorprüfungsbericht lagen während 30 Tagen, vom 29. April 2024 bis zum 29. Mai 2024, bei der Bauverwaltung Weggis zur Einsicht öffentlich auf. Im Rahmen der öffentlichen Auflage gingen drei Einsprachen ein. Alle drei konnten in den Einspracheverhandlungen gütlich erledigt werden und wurden zurückgezogen, so dass bezüglich Einsprachen nichts mehr hängig ist.

 

Teilzonenplanänderung und Bebauungsplan Lützelau

Bei der zweiten Vorlage geht es um die bauliche Entwicklung im Gebiet Hotel Lützelau.

Hotelkomplex mit Wohnungen gemäss Kur- und Hotelzone

Die Grundeigentümerin der Parzellen möchte mit einen Ersatzneubau das bestehende Hotel Lützelau durch einen Hotelkomplex mit Gesundheits-, Kur-, Klinik- und Reha-Nutzungen mit touristischer Ausrichtung, ergänzt mit Eigentums-, Miet- und Personalwohnungen gemäss Kur- und Hotelzone ersetzen.

Langjährige Konkurrenzverfahren führten zum vorliegenden Richtprojekt

Die Grundeigentümerschaften der Liegenschaft führten von 2012 bis 2019 mehrere Konkurrenzverfahren durch, um das ortsverträgliche Volumen sowie die Qualitätsanforderungen an die Gestaltung der Gebäude und der Umgebung zu bestimmen.

Einbezug der ENHK

Die Zwischenergebnisse wurden jeweils der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission ENHK zur Stellungnahme unterbreitet; die Stellungnahmen dienten zur Formulierung der Aufgabenstellung für die nachfolgenden Planungsschritte. Im Jahr 2019 wurde ein qualitätssicherndes Konkurrenzverfahren in Form eines Studienauftrages durchgeführt. Das Ergebnis wurde als Richtprojekt mit den Bestandteilen Architektur und Landschaft ausgearbeitet und dient als Grundlage der vorliegenden Planung.

Verschiedene Um- und Einzonungen

Im rechtskräftigen Zonenplan befinden sich die zu überbauenden Parzellen grösstenteils in der Kur- und Hotelzone, ausserdem in der Wohnzone 2, der Grünzone und im Wald. Im Rahmen der vorliegenden Teilrevision des Zonenplans wurde die Zonierung an das Richtprojekt angepasst.

Sonderbauvorschriften

Der Bebauungsplan schafft die rechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer qualitätsvollen Überbauung des Areals mit einer hohen Aussenraumqualität und einer sorgfältigen Integration in die umgebende, schützenswerte Naturlandschaft.

Öffentliche Auflage ohne Einsprachen

Die öffentliche Auflage der Teilzonenplanänderung und Bebauungsplan Lützelau fand vom 29. April bis 29. Mai 2024 statt. Dabei sind keine Einsprachen eingegangen.