Öffentliche Auflage Gesamtrevision
Gegenstand des Auflageverfahrens mit Einsprachemöglichkeit vom 13. Mai 2025 bis 12. Juni 2025 sind das Bau- und Zonenreglement und der Zonenplan sowie die Pläne der Waldfeststellung vom 2. April 2025.
Die Auflageakten liegen in der Bauverwaltung sowie hier auf der Ortsplanungswebsite zur Einsicht auf.
Einsprachen im Sinne von § 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes sind innert der Auflagefrist mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat Weggis zu richten.
Die Einsprachelegitimation richtet sich nach § 207 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes.
Für die Einsichtnahme auf der Bauverwaltung bitten wir um eine entsprechende Anmeldung: 041 392 15 50 / bauverwaltung@weggis.lu.ch.
Dokumente
Die entsprechenden Dokumente (verbindlicher und orientierender Inhalt) liegen vom 13. Mai 2025 bis 12. Juni 2025 in der Bauverwaltung sowie hier auf der Ortsplanungswebsite zur Einsicht auf:
Verbindlicher Bestandteil:
101 Zonenplan Gesamt (1:5’000) vom 4. April 2025
102 Zonenplan Siedlung (1:3'000) vom 4. April 2025
103 Bau- und Zonenreglement vom 4. April 2025
104 Pläne der Waldfeststellung vom 2. April 2025
Orientierender Bestandteil:
201 Raumplanungsbericht nach Art. 47 RPV zur Gesamtrevision Ortsplanung vom 4. April 2025
202 Übersichtsplan Änderungen im Zonenplan (1:5'000) vom 4. April 2025
203 Bau- und Zonenreglement kommentiert vom 4. April 2025
204 Übersichtsplan Gefahrengebiete (1:5'000) vom 4. April 2025
205 Siedlungsleitbild Weggis vom 28. September 2022
206 Quartieranalyse Weggis vom 30. Januar 2023
207 Beilage Herleitung Überbauungsziffern vom 16. November 2023
208 Vorprüfungsbericht vom 24. Februar 2025
208a Ergänzung zum Vorprüfungsbericht vom 17. April 2025
209 Mitwirkungsbericht vom 19. März 2025
Fragestunden
Während der Auflagefrist gibt der Gemeinderat den Grundeigentümerschaften sowie Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit, sich persönlich zu informieÂren und konkrete Fragen zu stellen.