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Teilzonenplanvorlagen Gewässerraum und Lützelau genehmigt

Die erste Teilzonenplanvorlage betraf die Umsetzung des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes. Hier werden die Kantone verpflichtet, den Raumbedarf der Gewässer festzulegen, der für die Gewährleistung der natürlichen Funktionen der Gewässer, des Hochwasserschutzes und der Gewässernutzung erforderlich ist.
Gewässerraum wird in der Nutzungsplanung berücksichtigt
Die konkrete Umsetzung findet dann in den einzelnen Gemeinden statt, nämlich so, dass der Gewässerraum in der kommunalen Nutzungsplanung berücksichtigt sowie extensiv gestaltet und bewirtschaftet wird. Dies geschieht nun mit den entsprechenden Änderungen im Zonenplan und den dazugehörenden Bestimmungen im Bau- und Zonenreglement.
Zustimmung zur baulichen Entwicklung in der Lützelau
Bei der zweiten Vorlage ging es um die bauliche Entwicklung im Gebiet Hotel Lützelau. In einem über zehn Jahre dauernden Planungsprozess wurde hier ein Projekt entwickelt, welches die Zustimmung der Behörden von Kanton und Gemeinde, von der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission ENHK wie auch von der Eigentümerschaft erhalten hat, und die auch in Bezug auf Gestaltung und Erscheinung durch eine Fachjury abgesegnet wurde. Eine grundsätzliche Voraussetzung für die Realisierung dieses Projekts bildet nun die erfolgte Zustimmung der Weggiser Stimmberechtigten zur entsprechenden Zonenplanänderung und zum Bebauungsplan.