Aktuelleste Nachrichten

So, 24. November 2024

Teilzonenplanvorlagen Gewässerraum und Lützelau genehmigt

Der Teilzonenplan Gewässerraum fand mit 1'191 Ja- gegen 244 NeinStimmen (Stimmbeteiligung 50,31%) Zustimmung – ebenfalls die Teilzonenplanänderung und der Bebauungsplan Lützelau mit 1'132 Ja- gegen 327 Nein-Stimmen (Stimmbeteiligung 50,58%).

Do, 07. November 2024

Bericht Orientierungs-versammlung

Am Montag, 28. Oktober 2024 lud der Gemeinderat die interessierte Bevölkerung zur Orientierungs-versammlung über die Gemeindeabstimmungen vom 24. November 2024 ein.

Gemeinderat Robin Küttel stellte die Inhalte der beiden Abstimmungsvorlagen vor, einerseits den Teilzonenplan Gewässerraum, andererseits die Teilzonenplanänderung und den Bebauungsplan Lützelau.

Do, 10. Oktober 2024

Gewässerraum und Lützelau kommen an die Urne

Am 24. November 2024 sind die Weggiser Stimmbürgerinnen und Stimmbürger eingeladen, an zwei Gemeindeabstimmungen teilzunehmen.

Es handelt sich um zwei voneinander unabhängige Ortsplanungsvorlagen – zum  einen der Teilzonenplan Gewässerraum, zum andern die Teilzonenplanänderung und der Bebauungsplan Lützelau.

Mi, 24. April 2024

Gewässerraum und Lützelau

Vom 29. April bis 29. Mai 2024 liegen zwei Ortsplanungsänderungen öffentlich auf. Es handelt sich dabei um zwei voneinander unabhängige Vorlagen: Zum einen geht es um den Teilzonenplan Gewässerraum, zum andern um die Teilzonenplanänderung mit Bebauungsplan Lützelau.

Einsprachen im Sinne von § 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes sind innert der Auflagefrist mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat Weggis zu richten. Die Einsprachelegitimation richtet sich nach § 207 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes.

So, 24. November 2024

Teilzonenplanvorlagen Gewässerraum und Lützelau genehmigt

Die erste Teilzonenplanvorlage betraf die Umsetzung des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes. Hier werden die Kantone verpflichtet, den Raumbedarf der Gewässer festzulegen, der für die Gewährleistung der natürlichen Funktionen der Gewässer, des Hochwasserschutzes und der Gewässernutzung erforderlich ist. 

Gewässerraum wird in der Nutzungsplanung berücksichtigt

Die konkrete Umsetzung findet dann in den einzelnen Gemeinden statt, nämlich so, dass der Gewässerraum in der kommunalen Nutzungsplanung berücksichtigt sowie extensiv gestaltet und bewirtschaftet wird. Dies geschieht nun mit den entsprechenden Änderungen im Zonenplan und den dazugehörenden Bestimmungen im Bau- und Zonenreglement.

Zustimmung zur baulichen Entwicklung in der Lützelau 

Bei der zweiten Vorlage ging es um die bauliche Entwicklung im Gebiet Hotel Lützelau. In einem über zehn Jahre dauernden Planungsprozess wurde hier ein Projekt entwickelt, welches die Zustimmung der Behörden von Kanton und Gemeinde, von der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission ENHK wie auch von der Eigentümerschaft erhalten hat, und die auch in Bezug auf Gestaltung und Erscheinung durch eine Fachjury abgesegnet wurde. Eine grundsätzliche Voraussetzung für die Realisierung dieses Projekts bildet nun die erfolgte Zustimmung der Weggiser Stimmberechtigten zur entsprechenden Zonenplanänderung und zum Bebauungsplan.

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