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Bericht Orientierungs-versammlung
Bestandesgarantie innerhalb des Gewässerraumes
Das eidgenössische Gewässerschutzgesetz verpflichtet die Kantone, den Raumbedarf ihrer Gewässer festzulegen, damit die natürlichen Funktionen der Gewässer, des Hochwasserschutzes und der Gewässernutzung gewährleistet sind. So wird in Weggis jeweils grundsätzlich bei den fliessenden Gewässern ein Gewässerraum von 11 Metern, beim See ein Gewässerraum von 15 Metern festgelegt. Innerhalb der Bauzone wird dann eine entsprechende überlagerte Grünzone ausgeschieden, ausserhalb der Bauzone eine überlagerte Freihaltezone. Dabei sind bestehende Bauten und Anlagen innerhalb des Gewässerraumes in ihrem Bestand geschützt, sofern sie rechtmässig erstellt worden sind und die zukünftigen Hochwasserschutzbauten dies erlauben. Das heisst, der ordentliche Unterhalt bzw. sanfte Renovationen sowie zeitgemässe Erneuerungen sind gestattet.
Einsprachen gütlich erledigt
Vom 29. April 2024 bis zum 29. Mai 2024 lagen die Planunterlagen und der kantonale Vorprüfungsbericht zum Teilzonenplan Gewässerraum bei der Bauverwaltung Weggis zur Einsicht öffentlich auf. Dabei gingen drei Einsprachen ein. Alle drei konnten in den Einspracheverhandlungen gütlich erledigt werden und wurden zurückgezogen, so dass bezüglich Einsprachen nichts mehr hängig ist.
Ein Neustart für die Lützelau
Die zweite Abstimmungsvorlage betrifft eine Teilzonenplanänderung und einen Bebauungsplan im Gebiet Lützelau. Damit können die zonenrechtlichen Voraussetzungen für einen Neustart in der Lützelau geschaffen werden. Eine neue Eigentümerschaft ist bestrebt, hier mit einem differenzierten Nutzungsmix den Hotelstandort Lützelau zu erhalten und in die Zukunft zu führen. Die Planung hierzu läuft seit 2012. Bauvolumen, Schutzanforderungen, Wirtschaftlichkeit und Nutzungen wurden gegeneinander abgewogen, so dass nun eine Lösung vorliegt, welche die Zustimmung von Kanton, Gemeinde und von der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission erhalten hat.
Hotelkomplex mit 25 Prozent Fremdnutzung
So möchte nun die Grundeigentümerin der Parzellen mit einen Ersatzneubau das bestehende Hotel Lützelau durch einen Hotelkomplex mit Gesundheits-, Kur-, Klinik- und Reha-Nutzungen mit touristischer Ausrichtung, ergänzt mit Eigentums-, Miet- und Personalwohnungen ersetzen. An der Versammlung betonte der Gemeinderat, dass auch hier gemäss der seit 30 Jahren bestehenden Kur- und Hotelzone 25 Prozent Fremdnutzung möglich sind. Der Bebauungsplan definiert im Weiteren auch ein öffentliches, zweigeschossiges Seerestaurant, welches mit einer Passerelle über die Kantonsstrasse verbunden sein wird.
Öffentliche Auflage ohne Einsprachen
Die öffentliche Auflage der Teilzonenplanänderung und Bebauungsplan Lützelau fand vom 29. April bis 29. Mai 2024 statt. Dabei sind keine Einsprachen eingegangen.
Antrag des Gemeinderates
Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigen, den beiden Ortsplanungsvorlagen vom 24. November zuzustimmen. Der entsprechende Bericht liegt den Abstimmungsunterlagen, welche die Stimmberechtigten bereits erhalten haben, bei. Das Dossier zu den Gemeindeabstimmungen kann auf der Bauverwaltung eingesehen werden, ebenfalls sind die Inhalte auch online auf der Ortsplanungswebsite www.zukunft-weggis.ch aufgeschaltet.