Aktuelleste Nachrichten

Do, 27. August 2026

Gesamtrevision der Ortsplanung wurde dem Regierungsrat zur Genehmigung eingereicht – lediglich drei Beschwerden

Am 14. Juni 2026 genehmigten die Weggiser Stimmberechtigten die Gesamtrevision der Ortsplanung mit 1’535 Ja- gegen 507 Nein-Stimmen. Dazu wurden beim Regierungsrat des Kantons Luzern drei Verwal-tungsbeschwerden eingereicht.

So, 14. Juni 2026

Ortsplanung und Lido-Hallenbad: 2 mal Ja

Die Weggiser Stimmberechtigten genehmigten am 14. Juni 2026 die Gesamtrevision der Ortsplanung mit 1’535 Ja- gegen 507 Nein-Stimmen und die Gesamterneuerung Lido-Hallenbad mit 1’875 Ja- gegen 302 Nein-Stimmen.

Mi, 13. Mai 2026

KI-Chatbot zu den Abstimmungen

Ein Chatbot beantwortet Ihre konkreten Fragen.

Auf der Website https://projektdossier.ch/weggis beantwortet ein KI-gestützter Chatbot konkrete Fragen zu den Abstimmungsvorlagen vom 14. Juni 2026.

Die Antworten des Chatbots basieren auf dem 124-seitigen Bericht zur Gesamtrevision der Ortsplanung sowie dem 35-seitigen Bericht zur Gesamterneuerung des Lido-Hallenbads

Fr, 01. Mai 2026

Öffentliche Orientierung am 26. Mai 2026

Auf Dienstag, 26. Mai 2026, 19.30 Uhr Sigristhofstatt, lädt der Gemeinderat ein zur Orientierungsversammlung zu den beiden Abstimmungs-vorlagen vom 14. Juni 2026.

Bei den beiden Vorlagen Gesamtrevision Ortsplanung und Gesamterneuerung Lido-Hallenbad geht es um zwei für unsere Gemeinde zukunftsweisende Projekte.

Do, 08. Januar 2026

Die Meilensteine der Ortsplanung seit 2021

In den vergangenen fünf Jahren erarbeitete der Gemeinderat zum einen die Gesamtrevision der Ortsplanung, zum andern mehrere Teilrevisionen, welche von den Stimmberechtigten jeweils an den entsprechenden Urnenabstimmungen mit grossem Mehr angenommen wurden.

Die Meilensteine Gesamtrevision und Teilrevisionen auf einen Blick

Do, 08. Januar 2026

Auf der Zielgerade angelangt

43 Einsprachen wurden während der Auflagefrist zur Gesamtrevision der Ortsplanung Weggis eingereicht. Die entsprechenden Verhandlungen konnten Ende 2025 abgeschlossen werden.

Damit ist die Gesamtrevision der Ortsplanung auf der Zielgerade angelangt: Am 14. Juni befinden die Weggiserinnen und Weggiser über ihre neue Ortsplanung!

Do, 24. Juli 2025

43 Einsprachen eingereicht

Vom 13. Mai 2025 bis 12. Juni 2025 lagen Akten zur Gesamtrevision der Ortsplanung Weggis in der Bauverwaltung Ã¶ffentlich zur Einsicht auf. Während dieser Auflagefrist sind 43 Einsprachen eingereicht worden.

Die Gesamtrevision der Weggiser Ortsplanung startete 2019 mit der Erarbeitung der Grundlagen und der anschliessenden Einsetzung einer Ortsplanungskommission und des beauftragten Planungsbüros sowie der Bewilligung der entsprechenden Budgetposten durch die Stimmberechtigten. Nach der Erarbeitung mit öffentlicher Mitwirkung und kantonaler Vorprüfung erfolgte dann die öffentliche Auflage mit Einspracherecht.

Mi, 30. April 2025

Öffentliche Auflage der Gesamtrevision vom 13. Mai bis 12. Juni 2025

Die Auflageakten zur Gesamtrevision der Ortsplanung Weggis (verbindliche und orientierende Inhalte) liegen vom 13. Mai 2025 bis 12. Juni 2025 in der Bauverwaltung sowie hier auf der Ortsplanungswebsite zur Einsicht auf.

Gegenstand des Auflageverfahrens mit Einsprachemöglichkeit sind das Bau- und Zonenreglement und der Zonenplan. Einsprachen im Sinne von § 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes sind innert der Auflagefrist mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat Weggis zu richten. Die Einsprachelegitimation richtet sich nach § 207 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes.

Do, 07. November 2024

Bericht Orientierungs-versammlung

Bestandesgarantie innerhalb des Gewässerraumes

Das eidgenössische Gewässerschutzgesetz verpflichtet die Kantone, den Raumbedarf ihrer Gewässer festzulegen, damit die natürlichen Funktionen der Gewässer, des Hochwasserschutzes und der Gewässernutzung gewährleistet sind. So wird in Weggis jeweils grundsätzlich bei den fliessenden Gewässern ein Gewässerraum von 11 Metern, beim See ein Gewässerraum von 15 Metern festgelegt. Innerhalb der Bauzone wird dann eine entsprechende überlagerte Grünzone ausgeschieden, ausserhalb der Bauzone eine überlagerte Freihaltezone. Dabei sind bestehende Bauten und Anlagen innerhalb des Gewässerraumes in ihrem Bestand geschützt, sofern sie rechtmässig erstellt worden sind und die zukünftigen Hochwasserschutzbauten dies erlauben. Das heisst, der ordentliche Unterhalt bzw. sanfte Renovationen sowie zeitgemässe Erneuerungen sind gestattet.

Einsprachen gütlich erledigt

Vom 29. April 2024 bis zum 29. Mai 2024 lagen die Planunterlagen und der kantonale Vorprüfungsbericht zum Teilzonenplan Gewässerraum bei der Bauverwaltung Weggis zur Einsicht öffentlich auf. Dabei gingen drei Einsprachen ein. Alle drei konnten in den Einspracheverhandlungen gütlich erledigt werden und wurden zurückgezogen, so dass bezüglich Einsprachen nichts mehr hängig ist.

Ein Neustart für die Lützelau

Die zweite Abstimmungsvorlage betrifft eine Teilzonenplanänderung und einen Bebauungsplan im Gebiet Lützelau. Damit können die zonenrechtlichen Voraussetzungen für einen Neustart in der Lützelau geschaffen werden. Eine neue Eigentümerschaft ist bestrebt, hier mit einem differenzierten Nutzungsmix den Hotelstandort Lützelau zu erhalten und in die Zukunft zu führen. Die Planung hierzu läuft seit 2012. Bauvolumen, Schutzanforderungen, Wirtschaftlichkeit und Nutzungen wurden gegeneinander abgewogen, so dass nun eine Lösung vorliegt, welche die Zustimmung von Kanton, Gemeinde und von der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission erhalten hat.

Hotelkomplex mit 25 Prozent Fremdnutzung

So möchte nun die Grundeigentümerin der Parzellen mit einen Ersatzneubau das bestehende Hotel Lützelau durch einen Hotelkomplex mit Gesundheits-, Kur-, Klinik- und Reha-Nutzungen mit touristischer Ausrichtung, ergänzt mit Eigentums-, Miet- und Personalwohnungen ersetzen. An der Versammlung betonte der Gemeinderat, dass auch hier gemäss der seit 30 Jahren bestehenden Kur- und Hotelzone 25 Prozent Fremdnutzung möglich sind. Der Bebauungsplan definiert im Weiteren auch ein öffentliches, zweigeschossiges Seerestaurant, welches mit einer Passerelle über die Kantonsstrasse verbunden sein wird.

Öffentliche Auflage ohne Einsprachen

Die öffentliche Auflage der Teilzonenplanänderung und Bebauungsplan Lützelau fand vom 29. April bis 29. Mai 2024 statt. Dabei sind keine Einsprachen eingegangen.

Antrag des Gemeinderates

Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigen, den beiden Ortsplanungsvorlagen vom 24. November zuzustimmen. Der entsprechende Bericht liegt den Abstimmungsunterlagen, welche die Stimmberechtigten bereits erhalten haben, bei. Das Dossier zu den Gemeindeabstimmungen kann auf der Bauverwaltung eingesehen werden, ebenfalls sind die Inhalte auch online auf der Ortsplanungswebsite www.zukunft-weggis.ch aufgeschaltet.

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