Aktuelleste Nachrichten

Do, 24. Juli 2025

43 Einsprachen eingereicht

Vom 13. Mai 2025 bis 12. Juni 2025 lagen Akten zur Gesamtrevision der Ortsplanung Weggis in der Bauverwaltung Ã¶ffentlich zur Einsicht auf. Während dieser Auflagefrist sind 43 Einsprachen eingereicht worden.

Die Gesamtrevision der Weggiser Ortsplanung startete 2019 mit der Erarbeitung der Grundlagen und der anschliessenden Einsetzung einer Ortsplanungskommission und des beauftragten Planungsbüros sowie der Bewilligung der entsprechenden Budgetposten durch die Stimmberechtigten. Nach der Erarbeitung mit öffentlicher Mitwirkung und kantonaler Vorprüfung erfolgte dann die öffentliche Auflage mit Einspracherecht.

Mi, 30. April 2025

Öffentliche Auflage der Gesamtrevision vom 13. Mai bis 12. Juni 2025

Die Auflageakten zur Gesamtrevision der Ortsplanung Weggis (verbindliche und orientierende Inhalte) liegen vom 13. Mai 2025 bis 12. Juni 2025 in der Bauverwaltung sowie hier auf der Ortsplanungswebsite zur Einsicht auf.

Gegenstand des Auflageverfahrens mit Einsprachemöglichkeit sind das Bau- und Zonenreglement und der Zonenplan. Einsprachen im Sinne von § 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes sind innert der Auflagefrist mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat Weggis zu richten. Die Einsprachelegitimation richtet sich nach § 207 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes.

So, 24. November 2024

Teilzonenplanvorlagen Gewässerraum und Lützelau genehmigt

Der Teilzonenplan Gewässerraum fand mit 1'191 Ja- gegen 244 Nein-Stimmen (Stimmbeteiligung 50,31%) Zustimmung – ebenfalls die Teilzonenplanänderung und der Bebauungsplan Lützelau mit 1'132 Ja- gegen 327 Nein-Stimmen (Stimmbeteiligung 50,58%).

Do, 07. November 2024

Bericht Orientierungs-versammlung

Am Montag, 28. Oktober 2024 lud der Gemeinderat die interessierte Bevölkerung zur Orientierungs-versammlung über die Gemeindeabstimmungen vom 24. November 2024 ein.

Gemeinderat Robin Küttel stellte die Inhalte der beiden Abstimmungsvorlagen vor, einerseits den Teilzonenplan Gewässerraum, andererseits die Teilzonenplanänderung und den Bebauungsplan Lützelau.

Do, 10. Oktober 2024

Gewässerraum und Lützelau kommen an die Urne

Am 24. November 2024 sind die Weggiser Stimmbürgerinnen und Stimmbürger eingeladen, an zwei Gemeindeabstimmungen teilzunehmen.

Es handelt sich um zwei voneinander unabhängige Ortsplanungsvorlagen – zum  einen der Teilzonenplan Gewässerraum, zum andern die Teilzonenplanänderung und der Bebauungsplan Lützelau.

Mi, 02. Februar 2022

Mitwirkung Siedlungsleitbild: Jetzt ist Ihre Meinung gefragt

Das Siedlungsleitbild stellt die längerfristige Siedlungsentwicklung der Gemeinde Weggis dar. Es befasst sich mit der Gesamtstruktur der Siedlungs- und Landschaftsräume und dient so als Richtlinie für die mit der Raumplanung beauftragten Behörden, welche ihre nachfolgenden Planungen auf die Ziele und Grundsätze des Siedlungsleitbilds ausrichten.

Dabei konzentriert es sich klar auf die Bestimmung der strategischen Ziele. Es lässt bewusst den nötigen Spielraum für die nachfolgenden Planungen offen und nimmt daher keine Entscheide der Stimmberechtigten vorweg.

Die Inhalte des Siedlungsleitbildes

Das aktuelle Dokument „Siedlungsleitbild Weggis“ enthält in einem ersten Teil grundsätzliche Aussagen zur räumlichen Entwicklung gemäss kantonalem Richtplan sowie zu den Themen Gemeindeentwicklung und Rückzonungen. Danach beschreibt es die Ergebnisse des Workshops zum Siedlungsleitbild vom 19. Juni 2021. Anschliessend sind die Gesamtstrategie mit acht Leitsätzen und deren Beschreibung formuliert. Aus diesen Leitsätzen heraus sind in einem letzten, grösseren Kapitel verschiedene Fokusgebiete definiert, deren Entwicklung mit sowohl allgemeinen wie auch räumlich spezifischen Zielsetzungen umschrieben ist. Zusammenfassend bildet dann eine Karte die künftige Weggiser Gemeindeentwicklung ab. Diese Karte zeigt sowohl die Siedlungsbegrenzungslinien wie auch Eignungsgebiete für eine potenzielle Erweiterung und beschreibt im Weiteren, in welchem Mass künftige Veränderungen innerhalb des bestehenden Siedlungsgebietes geschehen sollen.

Erstes Etappenziel erreicht

Mit der Erarbeitung des Siedlungsleitbildes und der nun folgenden Mitwirkung durch Kanton und Bevölkerung wird die Gemeinde Weggis ein erstes Etappenziel der Gesamtrevision der Ortsplanung erreicht haben. Danach folgt die zweite Phase ­– die Nutzungsplanung. Diese umfasst den Zonenplan, das Bau- und Zonenreglement (BZR) und die Überprüfung der bestehenden Gestaltungspläne. Diese Instrumente der Ortsplanung bilden die technische Umsetzung des vorgängig erarbeiteten Siedlungsleitbildes. Sie verankern rechtlich die Inhalte des Ortsplanung und sind damit grundeigentümerverbindlich.

Einladung zur Mitwirkung

Der Gemeinderat lädt die interessierte Bevölkerung ein, Stellung zu nehmen zum nun vorliegenden Entwurf des Siedlungsleitbildes. Das Dokument steht hier zum Herunterladen zur Verfügung und kann auch auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Gerne nimmt der Gemeinderat vom 5. Februar bis 5. März 2022 die schriftlichen Rückmeldungen aus der Bevölkerung entgegen, dies entweder per Brief, per E-Mail an bauverwaltung@weggis.lu.ch oder via Kontakt-Formular auf dieser Website.

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