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Auf der Zielgerade angelangt
Weshalb eine neue Ortsplanung?
In den vergangenen Jahren erfuhren die gesetzlichen Grundlagen für die Raumplanung bei Bund und Kanton wesentliche Änderungen. So sprach sich am 3. März 2013 die Schweizer Stimmbevölkerung für die Revision des Eidgenössischen Raumplanungsgesetzes aus. Diese Revision verlangte im Wesentlichen einen haushälterischen Umgang mit dem Boden und gewährleistet damit eine kompaktere Siedlungsentwicklung. Aufgrund dieses Gesetzes erfolgte dann die Umsetzung in den Kantonen. So ist nun der Kantonale Richtplan, darin eingeschlossen ist auch die Rückzonungsstrategie, ein behördenverbindliches Instrument für die einzelnen Gemeinden. Auch das kantonale Planungs- und Baugesetz erfuhr Änderungen, die mit der Revision der Ortsplanung auf Gemeindeebene zu übernehmen sind.
Urnenabstimmung am 14. Juni 2026
Nach den nun erfolgten Einspracheverhandlungen wird der Gemeinderat den Bericht zuhanden der Stimmberechtigten für die Urnenabstimmung vom 14. Juni 2026 aufbereiten. Hier werden die Weggiserinnen und Weggiser über den revidierten Zonenplan, über das entsprechende Bau- und Zonenreglement sowie über nicht gütlich erledigte Einsprachen befinden.