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Orientierung Teilzonenplan-Änderungen am 28. Oktober 2024
Bei den Gemeindeabstimmungen vom 24. November 2024 handelt es sich um zwei voneinander unabhängige Ortsplanungsvorlagen – zum einen geht es um den Teilzonenplan Gewässerraum, zum andern um die Teilzonenplanänderung und den Bebauungsplan Lützelau.
Gewässerraum / Bund – Kanton - Gemeinde
Die erste Teilzonenplanänderung betrifft die Umsetzung des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes. Hier werden die Kantone verpflichtet, den Raumbedarf der Gewässer festzulegen, der für die Gewährleistung der natürlichen Funktionen der Gewässer, des Hochwasserschutzes und der Gewässernutzung erforderlich ist. Die konkrete Umsetzung findet dann in den einzelnen Gemeinden statt, nämlich so, dass der Gewässerraum in der kommunalen Nutzungsplanung berücksichtigt sowie extensiv gestaltet und bewirtschaftet wird. Dies geschieht mit den entsprechenden Änderungen im Zonenplan und den dazugehörenden Bestimmungen im Bau- und Zonenreglement.
Keine unerledigten Einsprachen
Die Planunterlagen und der kantonale Vorprüfungsbericht zum nun vorliegenden Teilzonenplan Gewässerraum lagen während 30 Tagen, vom 29. April 2024 bis zum 29. Mai 2024, bei der Bauverwaltung Weggis zur Einsicht öffentlich auf. Im Rahmen der öffentlichen Auflage gingen drei Einsprachen ein, welche alle gütlich erledigt werden konnten.
Bauliche Entwicklung in der Lützelau
Bei der zweiten Vorlage geht es um die bauliche Entwicklung im Gebiet Hotel Lützelau. In einem über zehn Jahre dauernden Planungsprozess wurde hier ein Projekt entwickelt, welches die Zustimmung der Behörden von Kanton und Gemeinde, von der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission ENHK wie auch von der Eigentümerschaft erhalten hat, und die auch in Bezug auf Gestaltung und Erscheinung durch eine Fachjury abgesegnet wurde. Eine grundsätzliche Voraussetzung für die Realisierung dieses Projekts ist die Zustimmung der Weggiser Stimmberechtigten zur entsprechenden Zonenplanänderung und zum Bebauungsplan.
Öffentliche Auflage ohne Einsprachen
Die öffentliche Auflage der Teilzonenplanänderung und Bebauungsplan Lützelau fand vom 29. April bis 29. Mai 2024 statt. Dabei sind keine Einsprachen eingegangen.