Aktuelleste Nachrichten

Do, 08. Januar 2026

Die Meilensteine der Ortsplanung seit 2021

In den vergangenen fünf Jahren erarbeitete der Gemeinderat zum einen die Gesamtrevision der Ortsplanung, zum andern mehrere Teilrevisionen, welche von den Stimmberechtigten jeweils an den entsprechenden Urnenabstimmungen mit grossem Mehr angenommen wurden.

Die Teilrevisionen:

13. Juni 2021:
Weiher Süd, 86% JA

27. Nov. 2022:
Seilbahnkorridor und Bergstation Rigi Kaltbad, 77% JA

27. Nov. 2022:
Weiher Nord, 89% JA

3. März 2024:
Umsetzung Rückzonungsstrategie, 79% JA

24. Nov. 2024:
Gewässerraum, 83% JA

24. Nov. 2024:
Lützelau, 78% JA

Do, 08. Januar 2026

Auf der Zielgerade angelangt

43 Einsprachen wurden während der Auflagefrist zur Gesamtrevision der Ortsplanung Weggis eingereicht. Die entsprechenden Verhandlungen konnten Ende 2025 abgeschlossen werden.

Damit ist die Gesamtrevision der Ortsplanung auf der Zielgerade angelangt: Was Anfang 2021 mit der Erarbeitung des Siedlungsleitbildes als strategische Grundlage für die Nutzungsplanung begann, kann als neue Ortsplanung am Urnengang vom 14. Juni 2026 auf der lokalen Ebene abgeschlossen und dem Regierungsrat des Kantons Luzern zur Genehmigung vorgelegt werden.

Do, 24. Juli 2025

43 Einsprachen eingereicht

Vom 13. Mai 2025 bis 12. Juni 2025 lagen Akten zur Gesamtrevision der Ortsplanung Weggis in der Bauverwaltung Ã¶ffentlich zur Einsicht auf. Während dieser Auflagefrist sind 43 Einsprachen eingereicht worden.

Die Gesamtrevision der Weggiser Ortsplanung startete 2019 mit der Erarbeitung der Grundlagen und der anschliessenden Einsetzung einer Ortsplanungskommission und des beauftragten Planungsbüros sowie der Bewilligung der entsprechenden Budgetposten durch die Stimmberechtigten. Nach der Erarbeitung mit öffentlicher Mitwirkung und kantonaler Vorprüfung erfolgte dann die öffentliche Auflage mit Einspracherecht.

Mi, 30. April 2025

Öffentliche Auflage der Gesamtrevision vom 13. Mai bis 12. Juni 2025

Die Auflageakten zur Gesamtrevision der Ortsplanung Weggis (verbindliche und orientierende Inhalte) liegen vom 13. Mai 2025 bis 12. Juni 2025 in der Bauverwaltung sowie hier auf der Ortsplanungswebsite zur Einsicht auf.

Gegenstand des Auflageverfahrens mit Einsprachemöglichkeit sind das Bau- und Zonenreglement und der Zonenplan. Einsprachen im Sinne von § 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes sind innert der Auflagefrist mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat Weggis zu richten. Die Einsprachelegitimation richtet sich nach § 207 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes.

Do, 07. November 2024

Bericht Orientierungs-versammlung

Am Montag, 28. Oktober 2024 lud der Gemeinderat die interessierte Bevölkerung zur Orientierungs-versammlung über die Gemeindeabstimmungen vom 24. November 2024 ein.

Gemeinderat Robin Küttel stellte die Inhalte der beiden Abstimmungsvorlagen vor, einerseits den Teilzonenplan Gewässerraum, andererseits die Teilzonenplanänderung und den Bebauungsplan Lützelau.

Do, 10. Oktober 2024

Gewässerraum und Lützelau kommen an die Urne

Am 24. November 2024 sind die Weggiser Stimmbürgerinnen und Stimmbürger eingeladen, an zwei Gemeindeabstimmungen teilzunehmen.

Es handelt sich um zwei voneinander unabhängige Ortsplanungsvorlagen – zum  einen der Teilzonenplan Gewässerraum, zum andern die Teilzonenplanänderung und der Bebauungsplan Lützelau.

Mi, 16. Oktober 2024

Orientierung Teilzonenplan-Änderungen am 28. Oktober 2024

Bei den Gemeindeabstimmungen vom 24. November 2024 handelt es sich um zwei voneinander unabhängige Ortsplanungsvorlagen – zum einen geht es um den Teilzonenplan Gewässerraum, zum andern um die Teilzonenplanänderung und den Bebauungsplan Lützelau.

Gewässerraum / Bund – Kanton - Gemeinde

Die erste Teilzonenplanänderung betrifft die Umsetzung des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes. Hier werden die Kantone verpflichtet, den Raumbedarf der Gewässer festzulegen, der für die Gewährleistung der natürlichen Funktionen der Gewässer, des Hochwasserschutzes und der Gewässernutzung erforderlich ist. Die konkrete Umsetzung findet dann in den einzelnen Gemeinden statt, nämlich so, dass der Gewässerraum in der kommunalen Nutzungsplanung berücksichtigt sowie extensiv gestaltet und bewirtschaftet wird. Dies geschieht mit den entsprechenden Änderungen im Zonenplan und den dazugehörenden Bestimmungen im Bau- und Zonenreglement.

Keine unerledigten Einsprachen

Die Planunterlagen und der kantonale Vorprüfungsbericht zum nun vorliegenden Teilzonenplan Gewässerraum lagen während 30 Tagen, vom 29. April 2024 bis zum 29. Mai 2024, bei der Bauverwaltung Weggis zur Einsicht öffentlich auf. Im Rahmen der öffentlichen Auflage gingen drei Einsprachen ein, welche alle gütlich erledigt werden konnten.

Bauliche Entwicklung in der Lützelau

Bei der zweiten Vorlage geht es um die bauliche Entwicklung im Gebiet Hotel Lützelau. In einem über zehn Jahre dauernden Planungsprozess wurde hier ein Projekt entwickelt, welches die Zustimmung der Behörden von Kanton und Gemeinde, von der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission ENHK wie auch von der Eigentümerschaft erhalten hat, und die auch in Bezug auf Gestaltung und Erscheinung durch eine Fachjury abgesegnet wurde. Eine grundsätzliche Voraussetzung für die Realisierung dieses Projekts ist die Zustimmung der Weggiser Stimmberechtigten zur entsprechenden Zonenplanänderung und zum Bebauungsplan.

Öffentliche Auflage ohne Einsprachen

Die öffentliche Auflage der Teilzonenplanänderung und Bebauungsplan Lützelau fand vom 29. April bis 29. Mai 2024 statt. Dabei sind keine Einsprachen eingegangen.

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