Aktuelleste Nachrichten

So, 24. November 2024

Teilzonenplanvorlagen Gewässerraum und Lützelau genehmigt

Der Teilzonenplan Gewässerraum fand mit 1'191 Ja- gegen 244 NeinStimmen (Stimmbeteiligung 50,31%) Zustimmung – ebenfalls die Teilzonenplanänderung und der Bebauungsplan Lützelau mit 1'132 Ja- gegen 327 Nein-Stimmen (Stimmbeteiligung 50,58%).

Do, 07. November 2024

Bericht Orientierungs-versammlung

Am Montag, 28. Oktober 2024 lud der Gemeinderat die interessierte Bevölkerung zur Orientierungs-versammlung über die Gemeindeabstimmungen vom 24. November 2024 ein.

Gemeinderat Robin Küttel stellte die Inhalte der beiden Abstimmungsvorlagen vor, einerseits den Teilzonenplan Gewässerraum, andererseits die Teilzonenplanänderung und den Bebauungsplan Lützelau.

Mi, 16. Oktober 2024

Orientierung Teilzonenplan-Änderungen am 28. Oktober 2024

Der Gemeinderat lädt die interessierte Bevölkerung ein, sich aus erster Hand über die beiden Abstimmungsvorlagen "Gewässerraum" und "Lützelau" vom 24. November 2024 zu informieren.

Der Orientierungsabend findet am Montag, 28. Oktober 2024, 19.30 Uhr in der Mehrzweckhalle Sigristhofstatt statt.

Do, 10. Oktober 2024

Gewässerraum und Lützelau kommen an die Urne

Am 24. November 2024 sind die Weggiser Stimmbürgerinnen und Stimmbürger eingeladen, an zwei Gemeindeabstimmungen teilzunehmen.

Es handelt sich um zwei voneinander unabhängige Ortsplanungsvorlagen – zum  einen der Teilzonenplan Gewässerraum, zum andern die Teilzonenplanänderung und der Bebauungsplan Lützelau.

Mi, 24. April 2024

Gewässerraum und Lützelau

Vom 29. April bis 29. Mai 2024 liegen zwei Ortsplanungsänderungen öffentlich auf. Es handelt sich dabei um zwei voneinander unabhängige Vorlagen: Zum einen geht es um den Teilzonenplan Gewässerraum, zum andern um die Teilzonenplanänderung mit Bebauungsplan Lützelau.

Einsprachen im Sinne von § 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes sind innert der Auflagefrist mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat Weggis zu richten. Die Einsprachelegitimation richtet sich nach § 207 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes.

So, 03. März 2024

Rückzonungsstrategie mit 79% Ja-Stimmen angenommen

Am kommunalen Urnengang vom 3. März 2024 genehmigten die Weggiser Stimmberechtigten die Teilrevision Ortsplanung zur "Umsetzung Rückzonungsstrategie" mit 1'364 Ja- gegen 371 Nein-Stimmen.

Bei der Rückzonungsstrategie ging es darum, aufgrund übergeordneter Vorgaben Bauzonen zu reduzieren. So werden nun in der Gemeinde Weggis – gestützt auf den kantonalen Richtplan mit den in der Folge definierten Rückzonungsflächen – insgesamt 11.6 Hektaren rück- oder umgezont.

Fr, 12. Januar 2024

Info-Veranstaltung zur Gesamtrevision der Ortsplanung

Samstag, 27. Januar 2024,
9 bis 11 Uhr
Mehrzweckhalle Sigristhofstatt

Einstiegsreferat  /  Info-Podium  /  Kaffee und Gipfeli  /  Freies Studium der Pläne und Informationsplakate  /  Fragerunde

Der Gemeinderat, Mitglieder der Ortsplanungskommission und der Fachgruppe Ortsplanung stellen die Grundzüge und die wesentlichsten Inhalte der neuen Weggiser Ortsplanung vor und laden ein zur Mitwirkung.

Anmeldung zu Fragestunden

Ihre Mitwirkungseingabe

Di, 12. Dezember 2023

Wichtig zu wissen

Vorgängig zur Gesamtrevision der Ortsplanung laufen drei Teilrevisionen:

Umsetzung Rückzonungsstrategie:
Die Urnenabstimmung zu dieser Teilrevision findet am 3. März 2024 statt.

Gewässerraum:
Die Eingaben im Mitwirkungsverfahren und die Einreichung zur kantonalen Vorprüfung sind erfolgt, noch ausstehend sind die Schritte Öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit und Urnenabstimmung.

Lützelau:
Hierzu ist die kantonale Vorprüfung bereits erfolgt und die Rückmeldungen im Mitwirkungsverfahren sind eingetroffen. Noch ausstehend sind auch hier die Schritte Öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit und Urnenabstimmung.

Fr, 07. Mai 2021

7 Fragen - 7 Antworten

1. Was ist ein Siedlungsleitbild?

Das Siedlungsleitbild bildet die wichtigste Grundlage für die Revision der Ortsplanung, indem es die strategischen Entwicklungsvorstellungen einer Gemeinde aufzeigt. Es ist die verbindliche Grundlage für die  Behörde, welche ihre nachfolgenden Planungen auf die Ziele und Grundsätze des Leitbildes auszurichten haben.

2. Wer erarbeitet das Siedlungsleitbild?

Gegenwärtig sind die Ortsplanungskommission, die Fachgruppe Ortsplanung und das Team des Planungsbüros am Entwerfen der ersten Aussagen. Grundlage bilden die Inputs der Mitglieder der Ortsplanungskommission, die sie aufgrund eines umfangreichen Fragebogens formulieren konnten. Leider fanden dann die anschliessenden Sitzungen nicht real am runden Tisch statt, sondern wegen der Covid-Situation «nur» virtuell an den Bildschirmen mit Videokonferenzen. Nun ist jedoch auch die Bevölkerung gefragt. Deshalb laden wir am 19. Juni 2021 zur Mitwirkung an diesem Prozess ein. Wir wollen nicht an der Bevölkerung vorbeiplanen, sondern mit den Weggiserinnen und Weggisern zusammen, die Zukunft unserer Gemeinde gestalten. In welcher Form dieser Workshop aufgrund der Schutzmassnahmen schliesslich genau ausgestaltet sein wird, ist noch offen.

3. Was folgt dann nach dem Siedlungsleitbild?

Die Gesamtrevision der Ortsplanung erfolgt in zwei Phasen: Zuerst das Siedlungsleitbild, dann die eigentliche Nutzungsplanung. Unter Nutzungsplanung versteht man die bekannten Raumplanungsinstrumente «Zonenplan» und «Bau- und Zonenreglement BZR». Das Siedlungsleitbild bildet die Strategie, der Zonenplan und das BZR sind dann die technische Umsetzung dieser Strategie.

4. Nach welchen Vorgaben muss eigentlich unsere Ortsplanung überarbeitet werden?

Es sind dies die übergeordneten Bestimmung von Bund und Kanton. Am 3. März 2013 hat sich die Schweizer Stimmbevölkerung für die Revision des Raumplanungsgesetzes ausgesprochen. Diese Revision verlangte im Wesentlichen einen haushälterischen Umgang mit dem Boden und gewährleistet damit eine kompaktere Siedlungsentwicklung. Die Bauzonen müssen dem voraussichtlichen Bedarf für 15 Jahre entsprechen. Bauzonen massvoll festzulegen ist wichtig, weil zu grosse Reserven eine lockere Besiedlung begünstigen. Und diese Zersiedelung soll mit dem neuen Gesetz gebremst werden. Aufgrund des eidgenössischen Gesetzes erfolgte dann die Umsetzung in den Kantonen. So ist nun der Kantonale Richtplan, darin eingeschlossen ist auch die Rückzonungsstrategie, ein behördenverbindliches Instrument für die einzelnen Gemeinden. Auch das kantonale Planungs- und Baugesetz erfuhr Änderungen, die nun auf Gemeindeebene zu übernehmen sind.

5. Was sagt der Kantonale Richtplan für die Gemeinde Weggis aus?

Generell gilt für alle Luzerner Gemeinden: Wachstum und Entwicklung primär durch Siedlungsentwicklung nach innen und Neueinzonungen nur bei nachgewiesenem Bauzonenbedarf. Gemäss Kantonalem Richtplan gehört Weggis zu den so genannten «Stützpunktgemeinden in der Landschaft». Und für diese heisst es: Ländliche Stützpunktfunktionen wie Versorgung, Bildung, Freizeit stärken; Ortskerne stärken; ländliche Siedlungsqualität weiterentwickeln; zentrale und gut erschlossene Lagen verdichten; regionale Arbeitsplatzgebiete umsetzen; Bauzonenflächenbedarf vermindern.

6. Kann denn eine einzelne Gemeinde noch selbst bestimmen, wie ihre Siedlung aussehen soll?

Es wird auch künftig nicht überall gleiche, uniforme Siedlungen geben. Die übergeordneten Bestimmungen, die in einem demokratischen Prozess entstanden sind, geben den Rahmen. Die konkrete Ausgestaltung jedoch liegt weiterhin an der Basis, also in den Gemeinden. Die kommunale Identität bestimmen wir zuerst mit dem Definieren des Siedlungsleitbildes. Deshalb ist es wichtig, dass hier auch die Bevölkerung ihre Anliegen einbringen kann.

7. Wie sieht der Zeitplan für die Gesamtrevision der Weggiser Ortsplanung aus?

Bis 2023 müssen alle Gemeinden des Kantons Luzern ihre Ortsplanung an neue eidgenössische und kantonale Vorgaben anpassen. Mit dem kommenden Workshop vom 19. Juni 2021 geht nun unser Ortsplanungsprozess erstmals in die breite öffentliche Mitwirkung. Bis jedoch die Weggiserinnen und Weggiser an der Urne über den überarbeiteten Zonenplan und das dazugehörende Bau- und Zonenreglement abstimmen werden, sind noch mehrere Schritte zu machen. Um alle diese Schritte kommunikativ begleiten und den Prozess transparent darstellen zu können, wird noch vor dem öffentlichen Workshop die Website www.zukunft-weggis.ch online gehen. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Siedlungspolitik unserer einmalig schönen Gemeinde in ihrer einmalig privilegierten Lage gemeinsam und verantwortungsvoll planen!