Aktuelleste Nachrichten

Mi, 24. April 2024

Gewässerraum und Lützelau

Vom 29. April bis 29. Mai 2024 liegen zwei Ortsplanungsänderungen öffentlich auf. Es handelt sich dabei um zwei voneinander unabhängige Vorlagen: Zum einen geht es um den Teilzonenplan Gewässerraum, zum andern um die Teilzonenplanänderung mit Bebauungsplan Lützelau.

Einsprachen im Sinne von § 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes sind innert der Auflagefrist mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat Weggis zu richten. Die Einsprachelegitimation richtet sich nach § 207 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes.

So, 03. März 2024

Rückzonungsstrategie mit 79% Ja-Stimmen angenommen

Am kommunalen Urnengang vom 3. März 2024 genehmigten die Weggiser Stimmberechtigten die Teilrevision Ortsplanung zur "Umsetzung Rückzonungsstrategie" mit 1'364 Ja- gegen 371 Nein-Stimmen.

Bei der Rückzonungsstrategie ging es darum, aufgrund übergeordneter Vorgaben Bauzonen zu reduzieren. So werden nun in der Gemeinde Weggis – gestützt auf den kantonalen Richtplan mit den in der Folge definierten Rückzonungsflächen – insgesamt 11.6 Hektaren rück- oder umgezont.

Fr, 12. Januar 2024

Info-Veranstaltung zur Gesamtrevision der Ortsplanung

Samstag, 27. Januar 2024,
9 bis 11 Uhr
Mehrzweckhalle Sigristhofstatt

Einstiegsreferat  /  Info-Podium  /  Kaffee und Gipfeli  /  Freies Studium der Pläne und Informationsplakate  /  Fragerunde

Der Gemeinderat, Mitglieder der Ortsplanungskommission und der Fachgruppe Ortsplanung stellen die Grundzüge und die wesentlichsten Inhalte der neuen Weggiser Ortsplanung vor und laden ein zur Mitwirkung.

Anmeldung zu Fragestunden

Ihre Mitwirkungseingabe

Di, 12. Dezember 2023

Start zur Vorprüfung und Mitwirkung

Die Erarbeitung der neuen Weggiser Ortsplanung schreitet voran:
Die beiden Instrumente der Nutzungsplanung, dies sind der Zonenplan und das Bau- und Zonenreglement, kommen am 15. Dezember 2023 in die kantonale Vorprüfung.
Dazu wird auch die Bevölkerung um ihre Meinung gefragt: Am Samstag, 27. Januar 2024, 9 Uhr gibt es eine entsprechende Info-Veranstaltung in der Sigristhofstatt zum Start der öffentlichen Mitwirkung.

Di, 12. Dezember 2023

Wichtig zu wissen

Vorgängig zur Gesamtrevision der Ortsplanung laufen drei Teilrevisionen:

Umsetzung Rückzonungsstrategie:
Die Urnenabstimmung zu dieser Teilrevision findet am 3. März 2024 statt.

Gewässerraum:
Die Eingaben im Mitwirkungsverfahren und die Einreichung zur kantonalen Vorprüfung sind erfolgt, noch ausstehend sind die Schritte Öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit und Urnenabstimmung.

Lützelau:
Hierzu ist die kantonale Vorprüfung bereits erfolgt und die Rückmeldungen im Mitwirkungsverfahren sind eingetroffen. Noch ausstehend sind auch hier die Schritte Öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit und Urnenabstimmung.

Do, 21. September 2023

Mitwirkung an zwei Teilzonenplanänderungen

Teilzonenplan Gewässerraum und Teilzonenplanänderung mit Bebauungsplan Lützelau - dies sind die beiden Vorlagen, welche vom 25. September bis 25. Oktober 2023 in die Phase "Öffentliche Mitwirkung" gelangen.

Die Unterlagen liegen in der Bauverwaltung der Gemeinde Weggis sowie hier öffentlich zur Einsicht auf.

Fr, 09. Juni 2023

Erarbeitung Zonenplan und Bau- und Zonenreglement

Überbauungsziffer, Gebäudehöhe, Dachgestaltung – mit diesen und vielen weiteren Fachbegriffen befasst sich die Ortsplanungs-kommission seit vergangenem Herbst an Sitzungen und im Heimstudium, wenn es darum geht das neue Bau- und Zonenreglement und den dazugehörenden Zonenplan zu entwerfen. Nach den Sommer-monaten werden diese beiden Instrumente der Nutzungsplanung der Gesamtrevision der Ortsplanung in die Mitwirkungs- und Vorprüfungsverfahren gehen.

Fr, 09. Juni 2023

Vom Siedlungsleitbild zur Nutzungsplanung

Der Erarbeitungs- und Genehmigungsprozess einer Gesamtrevision läuft in zwei Phasen ab: Das Siedlungsleitbild bildet die Strategie – die Nutzungsplanung mit den Instrumenten Zonenplan und Bau- und Zonenreglement bildet die Umsetzung.

Mi, 24. Mai 2023

13 Einsprachen gegen Rückzonungen eingereicht

Vom 3. April bis 2. Mai 2023 erfolgte die öffentliche Auflage der Teilrevision Ortsplanung „Umsetzung Rückzonungsstrategie“, dies nach der Verarbeitung der Rückmeldungen aus der Mitwirkungsphase vom 15. November bis  14. Dezember 2022. Innerhalb der Auflagefrist wurden 13 Einsprachen eingereicht.

Fr, 07. Mai 2021

7 Fragen - 7 Antworten

1. Was ist ein Siedlungsleitbild?

Das Siedlungsleitbild bildet die wichtigste Grundlage für die Revision der Ortsplanung, indem es die strategischen Entwicklungsvorstellungen einer Gemeinde aufzeigt. Es ist die verbindliche Grundlage für die  Behörde, welche ihre nachfolgenden Planungen auf die Ziele und Grundsätze des Leitbildes auszurichten haben.

2. Wer erarbeitet das Siedlungsleitbild?

Gegenwärtig sind die Ortsplanungskommission, die Fachgruppe Ortsplanung und das Team des Planungsbüros am Entwerfen der ersten Aussagen. Grundlage bilden die Inputs der Mitglieder der Ortsplanungskommission, die sie aufgrund eines umfangreichen Fragebogens formulieren konnten. Leider fanden dann die anschliessenden Sitzungen nicht real am runden Tisch statt, sondern wegen der Covid-Situation «nur» virtuell an den Bildschirmen mit Videokonferenzen. Nun ist jedoch auch die Bevölkerung gefragt. Deshalb laden wir am 19. Juni 2021 zur Mitwirkung an diesem Prozess ein. Wir wollen nicht an der Bevölkerung vorbeiplanen, sondern mit den Weggiserinnen und Weggisern zusammen, die Zukunft unserer Gemeinde gestalten. In welcher Form dieser Workshop aufgrund der Schutzmassnahmen schliesslich genau ausgestaltet sein wird, ist noch offen.

3. Was folgt dann nach dem Siedlungsleitbild?

Die Gesamtrevision der Ortsplanung erfolgt in zwei Phasen: Zuerst das Siedlungsleitbild, dann die eigentliche Nutzungsplanung. Unter Nutzungsplanung versteht man die bekannten Raumplanungsinstrumente «Zonenplan» und «Bau- und Zonenreglement BZR». Das Siedlungsleitbild bildet die Strategie, der Zonenplan und das BZR sind dann die technische Umsetzung dieser Strategie.

4. Nach welchen Vorgaben muss eigentlich unsere Ortsplanung überarbeitet werden?

Es sind dies die übergeordneten Bestimmung von Bund und Kanton. Am 3. März 2013 hat sich die Schweizer Stimmbevölkerung für die Revision des Raumplanungsgesetzes ausgesprochen. Diese Revision verlangte im Wesentlichen einen haushälterischen Umgang mit dem Boden und gewährleistet damit eine kompaktere Siedlungsentwicklung. Die Bauzonen müssen dem voraussichtlichen Bedarf für 15 Jahre entsprechen. Bauzonen massvoll festzulegen ist wichtig, weil zu grosse Reserven eine lockere Besiedlung begünstigen. Und diese Zersiedelung soll mit dem neuen Gesetz gebremst werden. Aufgrund des eidgenössischen Gesetzes erfolgte dann die Umsetzung in den Kantonen. So ist nun der Kantonale Richtplan, darin eingeschlossen ist auch die Rückzonungsstrategie, ein behördenverbindliches Instrument für die einzelnen Gemeinden. Auch das kantonale Planungs- und Baugesetz erfuhr Änderungen, die nun auf Gemeindeebene zu übernehmen sind.

5. Was sagt der Kantonale Richtplan für die Gemeinde Weggis aus?

Generell gilt für alle Luzerner Gemeinden: Wachstum und Entwicklung primär durch Siedlungsentwicklung nach innen und Neueinzonungen nur bei nachgewiesenem Bauzonenbedarf. Gemäss Kantonalem Richtplan gehört Weggis zu den so genannten «Stützpunktgemeinden in der Landschaft». Und für diese heisst es: Ländliche Stützpunktfunktionen wie Versorgung, Bildung, Freizeit stärken; Ortskerne stärken; ländliche Siedlungsqualität weiterentwickeln; zentrale und gut erschlossene Lagen verdichten; regionale Arbeitsplatzgebiete umsetzen; Bauzonenflächenbedarf vermindern.

6. Kann denn eine einzelne Gemeinde noch selbst bestimmen, wie ihre Siedlung aussehen soll?

Es wird auch künftig nicht überall gleiche, uniforme Siedlungen geben. Die übergeordneten Bestimmungen, die in einem demokratischen Prozess entstanden sind, geben den Rahmen. Die konkrete Ausgestaltung jedoch liegt weiterhin an der Basis, also in den Gemeinden. Die kommunale Identität bestimmen wir zuerst mit dem Definieren des Siedlungsleitbildes. Deshalb ist es wichtig, dass hier auch die Bevölkerung ihre Anliegen einbringen kann.

7. Wie sieht der Zeitplan für die Gesamtrevision der Weggiser Ortsplanung aus?

Bis 2023 müssen alle Gemeinden des Kantons Luzern ihre Ortsplanung an neue eidgenössische und kantonale Vorgaben anpassen. Mit dem kommenden Workshop vom 19. Juni 2021 geht nun unser Ortsplanungsprozess erstmals in die breite öffentliche Mitwirkung. Bis jedoch die Weggiserinnen und Weggiser an der Urne über den überarbeiteten Zonenplan und das dazugehörende Bau- und Zonenreglement abstimmen werden, sind noch mehrere Schritte zu machen. Um alle diese Schritte kommunikativ begleiten und den Prozess transparent darstellen zu können, wird noch vor dem öffentlichen Workshop die Website www.zukunft-weggis.ch online gehen. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Siedlungspolitik unserer einmalig schönen Gemeinde in ihrer einmalig privilegierten Lage gemeinsam und verantwortungsvoll planen!

top