Aktuelleste Nachrichten

Do, 27. August 2026

Gesamtrevision der Ortsplanung wurde dem Regierungsrat zur Genehmigung eingereicht – lediglich drei Beschwerden

Am 14. Juni 2026 genehmigten die Weggiser Stimmberechtigten die Gesamtrevision der Ortsplanung mit 1’535 Ja- gegen 507 Nein-Stimmen. Dazu wurden beim Regierungsrat des Kantons Luzern drei Verwal-tungsbeschwerden eingereicht.

So, 14. Juni 2026

Ortsplanung und Lido-Hallenbad: 2 mal Ja

Die Weggiser Stimmberechtigten genehmigten am 14. Juni 2026 die Gesamtrevision der Ortsplanung mit 1’535 Ja- gegen 507 Nein-Stimmen und die Gesamterneuerung Lido-Hallenbad mit 1’875 Ja- gegen 302 Nein-Stimmen.

Mi, 13. Mai 2026

KI-Chatbot zu den Abstimmungen

Ein Chatbot beantwortet Ihre konkreten Fragen.

Auf der Website https://projektdossier.ch/weggis beantwortet ein KI-gestützter Chatbot konkrete Fragen zu den Abstimmungsvorlagen vom 14. Juni 2026.

Die Antworten des Chatbots basieren auf dem 124-seitigen Bericht zur Gesamtrevision der Ortsplanung sowie dem 35-seitigen Bericht zur Gesamterneuerung des Lido-Hallenbads. 

Fr, 01. Mai 2026

Öffentliche Orientierung am 26. Mai 2026

Auf Dienstag, 26. Mai 2026, 19.30 Uhr Sigristhofstatt, lädt der Gemeinderat ein zur Orientierungsversammlung zu den beiden Abstimmungs-vorlagen vom 14. Juni 2026.

Bei den beiden Vorlagen Gesamtrevision Ortsplanung und Gesamterneuerung Lido-Hallenbad geht es um zwei für unsere Gemeinde zukunftsweisende Projekte.

Do, 08. Januar 2026

Die Meilensteine der Ortsplanung seit 2021

In den vergangenen fünf Jahren erarbeitete der Gemeinderat zum einen die Gesamtrevision der Ortsplanung, zum andern mehrere Teilrevisionen, welche von den Stimmberechtigten jeweils an den entsprechenden Urnenabstimmungen mit grossem Mehr angenommen wurden.

Die Meilensteine Gesamtrevision und Teilrevisionen auf einen Blick

Do, 08. Januar 2026

Auf der Zielgerade angelangt

43 Einsprachen wurden während der Auflagefrist zur Gesamtrevision der Ortsplanung Weggis eingereicht. Die entsprechenden Verhandlungen konnten Ende 2025 abgeschlossen werden.

Damit ist die Gesamtrevision der Ortsplanung auf der Zielgerade angelangt: Am 14. Juni befinden die Weggiserinnen und Weggiser über ihre neue Ortsplanung!

Do, 24. Juli 2025

43 Einsprachen eingereicht

Vom 13. Mai 2025 bis 12. Juni 2025 lagen Akten zur Gesamtrevision der Ortsplanung Weggis in der Bauverwaltung Ã¶ffentlich zur Einsicht auf. Während dieser Auflagefrist sind 43 Einsprachen eingereicht worden.

Die Gesamtrevision der Weggiser Ortsplanung startete 2019 mit der Erarbeitung der Grundlagen und der anschliessenden Einsetzung einer Ortsplanungskommission und des beauftragten Planungsbüros sowie der Bewilligung der entsprechenden Budgetposten durch die Stimmberechtigten. Nach der Erarbeitung mit öffentlicher Mitwirkung und kantonaler Vorprüfung erfolgte dann die öffentliche Auflage mit Einspracherecht.

Mi, 30. April 2025

Öffentliche Auflage der Gesamtrevision vom 13. Mai bis 12. Juni 2025

Die Auflageakten zur Gesamtrevision der Ortsplanung Weggis (verbindliche und orientierende Inhalte) liegen vom 13. Mai 2025 bis 12. Juni 2025 in der Bauverwaltung sowie hier auf der Ortsplanungswebsite zur Einsicht auf.

Gegenstand des Auflageverfahrens mit Einsprachemöglichkeit sind das Bau- und Zonenreglement und der Zonenplan. Einsprachen im Sinne von § 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes sind innert der Auflagefrist mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat Weggis zu richten. Die Einsprachelegitimation richtet sich nach § 207 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes.

Fr, 07. Mai 2021

7 Fragen - 7 Antworten

1. Was ist ein Siedlungsleitbild?

Das Siedlungsleitbild bildet die wichtigste Grundlage für die Revision der Ortsplanung, indem es die strategischen Entwicklungsvorstellungen einer Gemeinde aufzeigt. Es ist die verbindliche Grundlage für die  Behörde, welche ihre nachfolgenden Planungen auf die Ziele und Grundsätze des Leitbildes auszurichten haben.

2. Wer erarbeitet das Siedlungsleitbild?

Gegenwärtig sind die Ortsplanungskommission, die Fachgruppe Ortsplanung und das Team des Planungsbüros am Entwerfen der ersten Aussagen. Grundlage bilden die Inputs der Mitglieder der Ortsplanungskommission, die sie aufgrund eines umfangreichen Fragebogens formulieren konnten. Leider fanden dann die anschliessenden Sitzungen nicht real am runden Tisch statt, sondern wegen der Covid-Situation «nur» virtuell an den Bildschirmen mit Videokonferenzen. Nun ist jedoch auch die Bevölkerung gefragt. Deshalb laden wir am 19. Juni 2021 zur Mitwirkung an diesem Prozess ein. Wir wollen nicht an der Bevölkerung vorbeiplanen, sondern mit den Weggiserinnen und Weggisern zusammen, die Zukunft unserer Gemeinde gestalten. In welcher Form dieser Workshop aufgrund der Schutzmassnahmen schliesslich genau ausgestaltet sein wird, ist noch offen.

3. Was folgt dann nach dem Siedlungsleitbild?

Die Gesamtrevision der Ortsplanung erfolgt in zwei Phasen: Zuerst das Siedlungsleitbild, dann die eigentliche Nutzungsplanung. Unter Nutzungsplanung versteht man die bekannten Raumplanungsinstrumente «Zonenplan» und «Bau- und Zonenreglement BZR». Das Siedlungsleitbild bildet die Strategie, der Zonenplan und das BZR sind dann die technische Umsetzung dieser Strategie.

4. Nach welchen Vorgaben muss eigentlich unsere Ortsplanung überarbeitet werden?

Es sind dies die übergeordneten Bestimmung von Bund und Kanton. Am 3. März 2013 hat sich die Schweizer Stimmbevölkerung für die Revision des Raumplanungsgesetzes ausgesprochen. Diese Revision verlangte im Wesentlichen einen haushälterischen Umgang mit dem Boden und gewährleistet damit eine kompaktere Siedlungsentwicklung. Die Bauzonen müssen dem voraussichtlichen Bedarf für 15 Jahre entsprechen. Bauzonen massvoll festzulegen ist wichtig, weil zu grosse Reserven eine lockere Besiedlung begünstigen. Und diese Zersiedelung soll mit dem neuen Gesetz gebremst werden. Aufgrund des eidgenössischen Gesetzes erfolgte dann die Umsetzung in den Kantonen. So ist nun der Kantonale Richtplan, darin eingeschlossen ist auch die Rückzonungsstrategie, ein behördenverbindliches Instrument für die einzelnen Gemeinden. Auch das kantonale Planungs- und Baugesetz erfuhr Änderungen, die nun auf Gemeindeebene zu übernehmen sind.

5. Was sagt der Kantonale Richtplan für die Gemeinde Weggis aus?

Generell gilt für alle Luzerner Gemeinden: Wachstum und Entwicklung primär durch Siedlungsentwicklung nach innen und Neueinzonungen nur bei nachgewiesenem Bauzonenbedarf. Gemäss Kantonalem Richtplan gehört Weggis zu den so genannten «Stützpunktgemeinden in der Landschaft». Und für diese heisst es: Ländliche Stützpunktfunktionen wie Versorgung, Bildung, Freizeit stärken; Ortskerne stärken; ländliche Siedlungsqualität weiterentwickeln; zentrale und gut erschlossene Lagen verdichten; regionale Arbeitsplatzgebiete umsetzen; Bauzonenflächenbedarf vermindern.

6. Kann denn eine einzelne Gemeinde noch selbst bestimmen, wie ihre Siedlung aussehen soll?

Es wird auch künftig nicht überall gleiche, uniforme Siedlungen geben. Die übergeordneten Bestimmungen, die in einem demokratischen Prozess entstanden sind, geben den Rahmen. Die konkrete Ausgestaltung jedoch liegt weiterhin an der Basis, also in den Gemeinden. Die kommunale Identität bestimmen wir zuerst mit dem Definieren des Siedlungsleitbildes. Deshalb ist es wichtig, dass hier auch die Bevölkerung ihre Anliegen einbringen kann.

7. Wie sieht der Zeitplan für die Gesamtrevision der Weggiser Ortsplanung aus?

Bis 2023 müssen alle Gemeinden des Kantons Luzern ihre Ortsplanung an neue eidgenössische und kantonale Vorgaben anpassen. Mit dem kommenden Workshop vom 19. Juni 2021 geht nun unser Ortsplanungsprozess erstmals in die breite öffentliche Mitwirkung. Bis jedoch die Weggiserinnen und Weggiser an der Urne über den überarbeiteten Zonenplan und das dazugehörende Bau- und Zonenreglement abstimmen werden, sind noch mehrere Schritte zu machen. Um alle diese Schritte kommunikativ begleiten und den Prozess transparent darstellen zu können, wird noch vor dem öffentlichen Workshop die Website www.zukunft-weggis.ch online gehen. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Siedlungspolitik unserer einmalig schönen Gemeinde in ihrer einmalig privilegierten Lage gemeinsam und verantwortungsvoll planen!

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