Aktuelleste Nachrichten
7 Fragen - 7 Antworten
1. Was ist ein Siedlungsleitbild?
Das Siedlungsleitbild bildet die wichtigste Grundlage für die Revision der Ortsplanung, indem es die strategischen Entwicklungsvorstellungen einer Gemeinde aufzeigt. Es ist die verbindliche Grundlage für die Behörde, welche ihre nachfolgenden Planungen auf die Ziele und Grundsätze des Leitbildes auszurichten haben.
2. Wer erarbeitet das Siedlungsleitbild?
Gegenwärtig sind die Ortsplanungskommission, die Fachgruppe Ortsplanung und das Team des Planungsbüros am Entwerfen der ersten Aussagen. Grundlage bilden die Inputs der Mitglieder der Ortsplanungskommission, die sie aufgrund eines umfangreichen Fragebogens formulieren konnten. Leider fanden dann die anschliessenden Sitzungen nicht real am runden Tisch statt, sondern wegen der Covid-Situation «nur» virtuell an den Bildschirmen mit Videokonferenzen. Nun ist jedoch auch die Bevölkerung gefragt. Deshalb laden wir am 19. Juni 2021 zur Mitwirkung an diesem Prozess ein. Wir wollen nicht an der Bevölkerung vorbeiplanen, sondern mit den Weggiserinnen und Weggisern zusammen, die Zukunft unserer Gemeinde gestalten. In welcher Form dieser Workshop aufgrund der Schutzmassnahmen schliesslich genau ausgestaltet sein wird, ist noch offen.
3. Was folgt dann nach dem Siedlungsleitbild?
Die Gesamtrevision der Ortsplanung erfolgt in zwei Phasen: Zuerst das Siedlungsleitbild, dann die eigentliche Nutzungsplanung. Unter Nutzungsplanung versteht man die bekannten Raumplanungsinstrumente «Zonenplan» und «Bau- und Zonenreglement BZR». Das Siedlungsleitbild bildet die Strategie, der Zonenplan und das BZR sind dann die technische Umsetzung dieser Strategie.
4. Nach welchen Vorgaben muss eigentlich unsere Ortsplanung überarbeitet werden?
Es sind dies die übergeordneten Bestimmung von Bund und Kanton. Am 3. März 2013 hat sich die Schweizer Stimmbevölkerung für die Revision des Raumplanungsgesetzes ausgesprochen. Diese Revision verlangte im Wesentlichen einen haushälterischen Umgang mit dem Boden und gewährleistet damit eine kompaktere Siedlungsentwicklung. Die Bauzonen müssen dem voraussichtlichen Bedarf für 15 Jahre entsprechen. Bauzonen massvoll festzulegen ist wichtig, weil zu grosse Reserven eine lockere Besiedlung begünstigen. Und diese Zersiedelung soll mit dem neuen Gesetz gebremst werden. Aufgrund des eidgenössischen Gesetzes erfolgte dann die Umsetzung in den Kantonen. So ist nun der Kantonale Richtplan, darin eingeschlossen ist auch die Rückzonungsstrategie, ein behördenverbindliches Instrument für die einzelnen Gemeinden. Auch das kantonale Planungs- und Baugesetz erfuhr Änderungen, die nun auf Gemeindeebene zu übernehmen sind.
5. Was sagt der Kantonale Richtplan für die Gemeinde Weggis aus?
Generell gilt für alle Luzerner Gemeinden: Wachstum und Entwicklung primär durch Siedlungsentwicklung nach innen und Neueinzonungen nur bei nachgewiesenem Bauzonenbedarf. Gemäss Kantonalem Richtplan gehört Weggis zu den so genannten «Stützpunktgemeinden in der Landschaft». Und für diese heisst es: Ländliche Stützpunktfunktionen wie Versorgung, Bildung, Freizeit stärken; Ortskerne stärken; ländliche Siedlungsqualität weiterentwickeln; zentrale und gut erschlossene Lagen verdichten; regionale Arbeitsplatzgebiete umsetzen; Bauzonenflächenbedarf vermindern.
6. Kann denn eine einzelne Gemeinde noch selbst bestimmen, wie ihre Siedlung aussehen soll?
Es wird auch künftig nicht überall gleiche, uniforme Siedlungen geben. Die übergeordneten Bestimmungen, die in einem demokratischen Prozess entstanden sind, geben den Rahmen. Die konkrete Ausgestaltung jedoch liegt weiterhin an der Basis, also in den Gemeinden. Die kommunale Identität bestimmen wir zuerst mit dem Definieren des Siedlungsleitbildes. Deshalb ist es wichtig, dass hier auch die Bevölkerung ihre Anliegen einbringen kann.
7. Wie sieht der Zeitplan für die Gesamtrevision der Weggiser Ortsplanung aus?
Bis 2023 müssen alle Gemeinden des Kantons Luzern ihre Ortsplanung an neue eidgenössische und kantonale Vorgaben anpassen. Mit dem kommenden Workshop vom 19. Juni 2021 geht nun unser Ortsplanungsprozess erstmals in die breite öffentliche Mitwirkung. Bis jedoch die Weggiserinnen und Weggiser an der Urne über den überarbeiteten Zonenplan und das dazugehörende Bau- und Zonenreglement abstimmen werden, sind noch mehrere Schritte zu machen. Um alle diese Schritte kommunikativ begleiten und den Prozess transparent darstellen zu können, wird noch vor dem öffentlichen Workshop die Website www.zukunft-weggis.ch online gehen. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Siedlungspolitik unserer einmalig schönen Gemeinde in ihrer einmalig privilegierten Lage gemeinsam und verantwortungsvoll planen!