Aktuelleste Nachrichten

Mi, 24. April 2024

Gewässerraum und Lützelau

Vom 29. April bis 29. Mai 2024 liegen zwei Ortsplanungsänderungen öffentlich auf. Es handelt sich dabei um zwei voneinander unabhängige Vorlagen: Zum einen geht es um den Teilzonenplan Gewässerraum, zum andern um die Teilzonenplanänderung mit Bebauungsplan Lützelau.

Einsprachen im Sinne von § 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes sind innert der Auflagefrist mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat Weggis zu richten. Die Einsprachelegitimation richtet sich nach § 207 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes.

So, 03. März 2024

Rückzonungsstrategie mit 79% Ja-Stimmen angenommen

Am kommunalen Urnengang vom 3. März 2024 genehmigten die Weggiser Stimmberechtigten die Teilrevision Ortsplanung zur "Umsetzung Rückzonungsstrategie" mit 1'364 Ja- gegen 371 Nein-Stimmen.

Bei der Rückzonungsstrategie ging es darum, aufgrund übergeordneter Vorgaben Bauzonen zu reduzieren. So werden nun in der Gemeinde Weggis – gestützt auf den kantonalen Richtplan mit den in der Folge definierten Rückzonungsflächen – insgesamt 11.6 Hektaren rück- oder umgezont.

Fr, 12. Januar 2024

Info-Veranstaltung zur Gesamtrevision der Ortsplanung

Samstag, 27. Januar 2024,
9 bis 11 Uhr
Mehrzweckhalle Sigristhofstatt

Einstiegsreferat  /  Info-Podium  /  Kaffee und Gipfeli  /  Freies Studium der Pläne und Informationsplakate  /  Fragerunde

Der Gemeinderat, Mitglieder der Ortsplanungskommission und der Fachgruppe Ortsplanung stellen die Grundzüge und die wesentlichsten Inhalte der neuen Weggiser Ortsplanung vor und laden ein zur Mitwirkung.

Anmeldung zu Fragestunden

Ihre Mitwirkungseingabe

Di, 12. Dezember 2023

Start zur Vorprüfung und Mitwirkung

Die Erarbeitung der neuen Weggiser Ortsplanung schreitet voran:
Die beiden Instrumente der Nutzungsplanung, dies sind der Zonenplan und das Bau- und Zonenreglement, kommen am 15. Dezember 2023 in die kantonale Vorprüfung.
Dazu wird auch die Bevölkerung um ihre Meinung gefragt: Am Samstag, 27. Januar 2024, 9 Uhr gibt es eine entsprechende Info-Veranstaltung in der Sigristhofstatt zum Start der öffentlichen Mitwirkung.

Di, 12. Dezember 2023

Wichtig zu wissen

Vorgängig zur Gesamtrevision der Ortsplanung laufen drei Teilrevisionen:

Umsetzung Rückzonungsstrategie:
Die Urnenabstimmung zu dieser Teilrevision findet am 3. März 2024 statt.

Gewässerraum:
Die Eingaben im Mitwirkungsverfahren und die Einreichung zur kantonalen Vorprüfung sind erfolgt, noch ausstehend sind die Schritte Öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit und Urnenabstimmung.

Lützelau:
Hierzu ist die kantonale Vorprüfung bereits erfolgt und die Rückmeldungen im Mitwirkungsverfahren sind eingetroffen. Noch ausstehend sind auch hier die Schritte Öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit und Urnenabstimmung.

Do, 21. September 2023

Mitwirkung an zwei Teilzonenplanänderungen

Teilzonenplan Gewässerraum und Teilzonenplanänderung mit Bebauungsplan Lützelau - dies sind die beiden Vorlagen, welche vom 25. September bis 25. Oktober 2023 in die Phase "Öffentliche Mitwirkung" gelangen.

Die Unterlagen liegen in der Bauverwaltung der Gemeinde Weggis sowie hier öffentlich zur Einsicht auf.

Fr, 09. Juni 2023

Erarbeitung Zonenplan und Bau- und Zonenreglement

Überbauungsziffer, Gebäudehöhe, Dachgestaltung – mit diesen und vielen weiteren Fachbegriffen befasst sich die Ortsplanungs-kommission seit vergangenem Herbst an Sitzungen und im Heimstudium, wenn es darum geht das neue Bau- und Zonenreglement und den dazugehörenden Zonenplan zu entwerfen. Nach den Sommer-monaten werden diese beiden Instrumente der Nutzungsplanung der Gesamtrevision der Ortsplanung in die Mitwirkungs- und Vorprüfungsverfahren gehen.

Fr, 09. Juni 2023

Vom Siedlungsleitbild zur Nutzungsplanung

Der Erarbeitungs- und Genehmigungsprozess einer Gesamtrevision läuft in zwei Phasen ab: Das Siedlungsleitbild bildet die Strategie – die Nutzungsplanung mit den Instrumenten Zonenplan und Bau- und Zonenreglement bildet die Umsetzung.

Mi, 24. Mai 2023

13 Einsprachen gegen Rückzonungen eingereicht

Vom 3. April bis 2. Mai 2023 erfolgte die öffentliche Auflage der Teilrevision Ortsplanung „Umsetzung Rückzonungsstrategie“, dies nach der Verarbeitung der Rückmeldungen aus der Mitwirkungsphase vom 15. November bis  14. Dezember 2022. Innerhalb der Auflagefrist wurden 13 Einsprachen eingereicht.

Mi, 12. Januar 2022

Abstimmung über Rückzonungen auf März 2023 geplant

Die Grafik zeigt die beiden Zeitachsen:
Oben zur Teilrevision Umsetzung Rückzonungsstrategie, unten zur Gesamtrevision der Ortsplanung. Während bei der Gesamtrevision die Arbeiten zum Siedlungsleitbild abgeschlossen werden und mit der Erarbeitung der Nutzungsplanung begonnen wird, laufen parallel die Schritte zur Teilrevision Umsetzung Rückzonungsstrategie. Geplant ist eine entsprechende Urnenabstimmung im März 2023.


 

Rückzonungsstrategie als Teilrevision vor der Gesamtrevision

Der Gemeinderat hat beschlossen, die kommunale Abstimmung über die kantonale Rückzonungsstrategie der im letzten Jahr gestarteten Ortsplanungsgesamtrevision vorzuziehen. Im Rahmen der laufenden Erarbeitung der entsprechenden Grundlagen hat sich gezeigt, dass die Rückzonungen nicht in die Gesamtrevision miteinbezogen werden können.

Handlungsfähig werden für kommende Ortsplanungsgenerationen

Das kantonale Bau-, Umwelt und Wirtschaftsdepartement hält dazu fest: „Es liegt im Ermessen der Gemeinde, die Rückzonungen bereits früher als Teilrevision der Ortsplanung umzusetzen.“ Mit dieser vorgelagerten Umsetzung der kantonale Rückzonungsstrategie wird ermöglicht, dass die Gemeinde Weggis eine gesetzeskonforme Ortsplanung erhält. Dadurch kann sie in den kommenden Ortsplanungsgenerationen wieder handlungsfähig werden.

Worum geht es bei den Rückzonungen?

Gemäss Art 15. Abs. 2 des Raumplanungsgesetzes (RPG) des Bundes sind die Bauzonen auf 15 Jahre zu dimensionieren und überdimensionierte Bauzonen zu reduzieren. Damit werden der haushälterische Umgang mit dem Boden, der Kulturlandschutz sowie der Zersiedlungsstopp unterstützt. Diese Gesetzesanpassung wurde am 3. März 2013 von den Schweizer Stimmberechtigten angenommen, in Weggis mit 1054 Ja- gegen 698 Nein-Stimmen. Nun müssen sich die Kantone und die Gemeinden dieser Aufgabe seit Inkrafttreten des RPG am 1. Mai 2014 stellen.

21 Gemeinden im Kanton Luzern

Im Kanton Luzern hat die zuständige Dienststelle Raum und Wirtschaft 21 Gemeinden bezeichnet, die – auch bei einem angenommenen hohen Bevölkerungswachstumsszenario bis 2035 – noch immer zu grosse unüberbaute Bauzonen aufweisen und deshalb als so genannte «Rückzonungsgemeinden» gelten. Diese Gemeinden sind über den ganzen Kanton verteilt: Aesch, Altbüron, Altwis, Büron, Entlebuch, Ermensee, Escholzmatt-Marbach, Flühli, Greppen, Hitzkirch, Mauensee, Rain, Reiden, Rickenbach, Roggliswil, Schwarzenberg, Triengen, Vitznau, Wauwil, Weggis und Zell.

Der Kanton legt die Rückzonungsflächen fest

Gestützt auf das Bundesgesetz, den Kantonalen Richtplan 2015 und das Kantonale Planungs- und Baugesetz hat der Kanton Luzern seit Juni 2018 unter Anhörung der jeweiligen Gemeinde die potenziellen Rückzonungsflächen festgelegt. Die Parzellen wurden bezüglich der raumplanerischen Zweckmässigkeit und der Verhältnismässigkeit mit folgenden Kriterien geprüft:

  • unüberbaute Bauzonenfläche
  • Lage innerhalb der Gemeinde
  • periphere Lage in der Bauzone
  • fehlende Erschliessung nach Art. 19 RPG
  • Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr
  • erschwerte Bebaubarkeit
  • lange Bauzonendauer
  • fehlende Bauabsichten
  • kein bewilligter Bebauungs- oder Gestaltungsplan

Kantonale Vorprüfung und Mitwirkung Anfang 2022

Der Zeitplan für die Umsetzung der kantonale Rückzonungsstrategie auf Gemeindeebene sieht nun vor, dass die entsprechenden Unterlagen im ersten Quartal 2022 der zuständigen kantonalen Dienststelle zur Vorprüfung eingereicht werden. Parallel dazu wird auch die öffentliche Mitwirkung anlaufen. Mitte 2022 ist geplant, die Teilrevision Umsetzung Rückzonungsstrategie öffentlich aufzulegen, danach gibt es ein Zeitfenster für Einspracheverhandlungen. Anschliessend kann die Vorlage zur Urnenabstimmung aufbereitet werden. Diese soll im März 2023 stattfinden.

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