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Abstimmung über Rückzonungen auf März 2023 geplant
Die Grafik zeigt die beiden Zeitachsen:
Oben zur Teilrevision Umsetzung Rückzonungsstrategie, unten zur Gesamtrevision der Ortsplanung. Während bei der Gesamtrevision die Arbeiten zum Siedlungsleitbild abgeschlossen werden und mit der Erarbeitung der Nutzungsplanung begonnen wird, laufen parallel die Schritte zur Teilrevision Umsetzung Rückzonungsstrategie. Geplant ist eine entsprechende Urnenabstimmung im März 2023.
Rückzonungsstrategie als Teilrevision vor der Gesamtrevision
Der Gemeinderat hat beschlossen, die kommunale Abstimmung über die kantonale Rückzonungsstrategie der im letzten Jahr gestarteten Ortsplanungsgesamtrevision vorzuziehen. Im Rahmen der laufenden Erarbeitung der entsprechenden Grundlagen hat sich gezeigt, dass die Rückzonungen nicht in die Gesamtrevision miteinbezogen werden können.
Handlungsfähig werden für kommende Ortsplanungsgenerationen
Das kantonale Bau-, Umwelt und Wirtschaftsdepartement hält dazu fest: „Es liegt im Ermessen der Gemeinde, die Rückzonungen bereits früher als Teilrevision der Ortsplanung umzusetzen.“ Mit dieser vorgelagerten Umsetzung der kantonale Rückzonungsstrategie wird ermöglicht, dass die Gemeinde Weggis eine gesetzeskonforme Ortsplanung erhält. Dadurch kann sie in den kommenden Ortsplanungsgenerationen wieder handlungsfähig werden.
Worum geht es bei den Rückzonungen?
Gemäss Art 15. Abs. 2 des Raumplanungsgesetzes (RPG) des Bundes sind die Bauzonen auf 15 Jahre zu dimensionieren und überdimensionierte Bauzonen zu reduzieren. Damit werden der haushälterische Umgang mit dem Boden, der Kulturlandschutz sowie der Zersiedlungsstopp unterstützt. Diese Gesetzesanpassung wurde am 3. März 2013 von den Schweizer Stimmberechtigten angenommen, in Weggis mit 1054 Ja- gegen 698 Nein-Stimmen. Nun müssen sich die Kantone und die Gemeinden dieser Aufgabe seit Inkrafttreten des RPG am 1. Mai 2014 stellen.
21 Gemeinden im Kanton Luzern
Im Kanton Luzern hat die zuständige Dienststelle Raum und Wirtschaft 21 Gemeinden bezeichnet, die – auch bei einem angenommenen hohen Bevölkerungswachstumsszenario bis 2035 – noch immer zu grosse unüberbaute Bauzonen aufweisen und deshalb als so genannte «Rückzonungsgemeinden» gelten. Diese Gemeinden sind über den ganzen Kanton verteilt: Aesch, Altbüron, Altwis, Büron, Entlebuch, Ermensee, Escholzmatt-Marbach, Flühli, Greppen, Hitzkirch, Mauensee, Rain, Reiden, Rickenbach, Roggliswil, Schwarzenberg, Triengen, Vitznau, Wauwil, Weggis und Zell.
Der Kanton legt die Rückzonungsflächen fest
Gestützt auf das Bundesgesetz, den Kantonalen Richtplan 2015 und das Kantonale Planungs- und Baugesetz hat der Kanton Luzern seit Juni 2018 unter Anhörung der jeweiligen Gemeinde die potenziellen Rückzonungsflächen festgelegt. Die Parzellen wurden bezüglich der raumplanerischen Zweckmässigkeit und der Verhältnismässigkeit mit folgenden Kriterien geprüft:
- unüberbaute Bauzonenfläche
- Lage innerhalb der Gemeinde
- periphere Lage in der Bauzone
- fehlende Erschliessung nach Art. 19 RPG
- Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr
- erschwerte Bebaubarkeit
- lange Bauzonendauer
- fehlende Bauabsichten
- kein bewilligter Bebauungs- oder Gestaltungsplan
Kantonale Vorprüfung und Mitwirkung Anfang 2022
Der Zeitplan für die Umsetzung der kantonale Rückzonungsstrategie auf Gemeindeebene sieht nun vor, dass die entsprechenden Unterlagen im ersten Quartal 2022 der zuständigen kantonalen Dienststelle zur Vorprüfung eingereicht werden. Parallel dazu wird auch die öffentliche Mitwirkung anlaufen. Mitte 2022 ist geplant, die Teilrevision Umsetzung Rückzonungsstrategie öffentlich aufzulegen, danach gibt es ein Zeitfenster für Einspracheverhandlungen. Anschliessend kann die Vorlage zur Urnenabstimmung aufbereitet werden. Diese soll im März 2023 stattfinden.