Aktuelleste Nachrichten

Do, 08. Januar 2026

Die Meilensteine der Ortsplanung seit 2021

In den vergangenen fünf Jahren erarbeitete der Gemeinderat zum einen die Gesamtrevision der Ortsplanung, zum andern mehrere Teilrevisionen, welche von den Stimmberechtigten jeweils an den entsprechenden Urnenabstimmungen mit grossem Mehr angenommen wurden.

Die Teilrevisionen:

13. Juni 2021:
Weiher Süd, 86% JA

27. Nov. 2022:
Seilbahnkorridor und Bergstation Rigi Kaltbad, 77% JA

27. Nov. 2022:
Weiher Nord, 89% JA

3. März 2024:
Umsetzung Rückzonungsstrategie, 79% JA

24. Nov. 2024:
Gewässerraum, 83% JA

24. Nov. 2024:
Lützelau, 78% JA

Do, 08. Januar 2026

Auf der Zielgerade angelangt

43 Einsprachen wurden während der Auflagefrist zur Gesamtrevision der Ortsplanung Weggis eingereicht. Die entsprechenden Verhandlungen konnten Ende 2025 abgeschlossen werden.

Damit ist die Gesamtrevision der Ortsplanung auf der Zielgerade angelangt: Was Anfang 2021 mit der Erarbeitung des Siedlungsleitbildes als strategische Grundlage für die Nutzungsplanung begann, kann als neue Ortsplanung am Urnengang vom 14. Juni 2026 auf der lokalen Ebene abgeschlossen und dem Regierungsrat des Kantons Luzern zur Genehmigung vorgelegt werden.

Do, 24. Juli 2025

43 Einsprachen eingereicht

Vom 13. Mai 2025 bis 12. Juni 2025 lagen Akten zur Gesamtrevision der Ortsplanung Weggis in der Bauverwaltung Ã¶ffentlich zur Einsicht auf. Während dieser Auflagefrist sind 43 Einsprachen eingereicht worden.

Die Gesamtrevision der Weggiser Ortsplanung startete 2019 mit der Erarbeitung der Grundlagen und der anschliessenden Einsetzung einer Ortsplanungskommission und des beauftragten Planungsbüros sowie der Bewilligung der entsprechenden Budgetposten durch die Stimmberechtigten. Nach der Erarbeitung mit öffentlicher Mitwirkung und kantonaler Vorprüfung erfolgte dann die öffentliche Auflage mit Einspracherecht.

Mi, 30. April 2025

Öffentliche Auflage der Gesamtrevision vom 13. Mai bis 12. Juni 2025

Die Auflageakten zur Gesamtrevision der Ortsplanung Weggis (verbindliche und orientierende Inhalte) liegen vom 13. Mai 2025 bis 12. Juni 2025 in der Bauverwaltung sowie hier auf der Ortsplanungswebsite zur Einsicht auf.

Gegenstand des Auflageverfahrens mit Einsprachemöglichkeit sind das Bau- und Zonenreglement und der Zonenplan. Einsprachen im Sinne von § 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes sind innert der Auflagefrist mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat Weggis zu richten. Die Einsprachelegitimation richtet sich nach § 207 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes.

Do, 07. November 2024

Bericht Orientierungs-versammlung

Am Montag, 28. Oktober 2024 lud der Gemeinderat die interessierte Bevölkerung zur Orientierungs-versammlung über die Gemeindeabstimmungen vom 24. November 2024 ein.

Gemeinderat Robin Küttel stellte die Inhalte der beiden Abstimmungsvorlagen vor, einerseits den Teilzonenplan Gewässerraum, andererseits die Teilzonenplanänderung und den Bebauungsplan Lützelau.

Do, 10. Oktober 2024

Gewässerraum und Lützelau kommen an die Urne

Am 24. November 2024 sind die Weggiser Stimmbürgerinnen und Stimmbürger eingeladen, an zwei Gemeindeabstimmungen teilzunehmen.

Es handelt sich um zwei voneinander unabhängige Ortsplanungsvorlagen – zum  einen der Teilzonenplan Gewässerraum, zum andern die Teilzonenplanänderung und der Bebauungsplan Lützelau.

Mi, 12. Januar 2022

Abstimmung über Rückzonungen auf März 2023 geplant

Die Grafik zeigt die beiden Zeitachsen:
Oben zur Teilrevision Umsetzung Rückzonungsstrategie, unten zur Gesamtrevision der Ortsplanung. Während bei der Gesamtrevision die Arbeiten zum Siedlungsleitbild abgeschlossen werden und mit der Erarbeitung der Nutzungsplanung begonnen wird, laufen parallel die Schritte zur Teilrevision Umsetzung Rückzonungsstrategie. Geplant ist eine entsprechende Urnenabstimmung im März 2023.


 

Rückzonungsstrategie als Teilrevision vor der Gesamtrevision

Der Gemeinderat hat beschlossen, die kommunale Abstimmung über die kantonale Rückzonungsstrategie der im letzten Jahr gestarteten Ortsplanungsgesamtrevision vorzuziehen. Im Rahmen der laufenden Erarbeitung der entsprechenden Grundlagen hat sich gezeigt, dass die Rückzonungen nicht in die Gesamtrevision miteinbezogen werden können.

Handlungsfähig werden für kommende Ortsplanungsgenerationen

Das kantonale Bau-, Umwelt und Wirtschaftsdepartement hält dazu fest: „Es liegt im Ermessen der Gemeinde, die Rückzonungen bereits früher als Teilrevision der Ortsplanung umzusetzen.“ Mit dieser vorgelagerten Umsetzung der kantonale Rückzonungsstrategie wird ermöglicht, dass die Gemeinde Weggis eine gesetzeskonforme Ortsplanung erhält. Dadurch kann sie in den kommenden Ortsplanungsgenerationen wieder handlungsfähig werden.

Worum geht es bei den Rückzonungen?

Gemäss Art 15. Abs. 2 des Raumplanungsgesetzes (RPG) des Bundes sind die Bauzonen auf 15 Jahre zu dimensionieren und überdimensionierte Bauzonen zu reduzieren. Damit werden der haushälterische Umgang mit dem Boden, der Kulturlandschutz sowie der Zersiedlungsstopp unterstützt. Diese Gesetzesanpassung wurde am 3. März 2013 von den Schweizer Stimmberechtigten angenommen, in Weggis mit 1054 Ja- gegen 698 Nein-Stimmen. Nun müssen sich die Kantone und die Gemeinden dieser Aufgabe seit Inkrafttreten des RPG am 1. Mai 2014 stellen.

21 Gemeinden im Kanton Luzern

Im Kanton Luzern hat die zuständige Dienststelle Raum und Wirtschaft 21 Gemeinden bezeichnet, die – auch bei einem angenommenen hohen Bevölkerungswachstumsszenario bis 2035 – noch immer zu grosse unüberbaute Bauzonen aufweisen und deshalb als so genannte «Rückzonungsgemeinden» gelten. Diese Gemeinden sind über den ganzen Kanton verteilt: Aesch, Altbüron, Altwis, Büron, Entlebuch, Ermensee, Escholzmatt-Marbach, Flühli, Greppen, Hitzkirch, Mauensee, Rain, Reiden, Rickenbach, Roggliswil, Schwarzenberg, Triengen, Vitznau, Wauwil, Weggis und Zell.

Der Kanton legt die Rückzonungsflächen fest

Gestützt auf das Bundesgesetz, den Kantonalen Richtplan 2015 und das Kantonale Planungs- und Baugesetz hat der Kanton Luzern seit Juni 2018 unter Anhörung der jeweiligen Gemeinde die potenziellen Rückzonungsflächen festgelegt. Die Parzellen wurden bezüglich der raumplanerischen Zweckmässigkeit und der Verhältnismässigkeit mit folgenden Kriterien geprüft:

  • unüberbaute Bauzonenfläche
  • Lage innerhalb der Gemeinde
  • periphere Lage in der Bauzone
  • fehlende Erschliessung nach Art. 19 RPG
  • Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr
  • erschwerte Bebaubarkeit
  • lange Bauzonendauer
  • fehlende Bauabsichten
  • kein bewilligter Bebauungs- oder Gestaltungsplan

Kantonale Vorprüfung und Mitwirkung Anfang 2022

Der Zeitplan für die Umsetzung der kantonale Rückzonungsstrategie auf Gemeindeebene sieht nun vor, dass die entsprechenden Unterlagen im ersten Quartal 2022 der zuständigen kantonalen Dienststelle zur Vorprüfung eingereicht werden. Parallel dazu wird auch die öffentliche Mitwirkung anlaufen. Mitte 2022 ist geplant, die Teilrevision Umsetzung Rückzonungsstrategie öffentlich aufzulegen, danach gibt es ein Zeitfenster für Einspracheverhandlungen. Anschliessend kann die Vorlage zur Urnenabstimmung aufbereitet werden. Diese soll im März 2023 stattfinden.

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